Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
Sie haben eine Frage oder Anregungen zum BdV-Blog? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Nord- und Ostseegebiete öffnen immer mehr ihre Tore und laden Urlauber*innen ein, Urlaub auf Camping- und Zeltplätzen zu buchen. Da greifen viele gern zu und schnell ist für den nächsten Urlaub der Rucksack gepackt und das Zelt aus dem Keller geholt. Aber welche Versicherungsverträge schützen eigentlich bei Zeltreisen?
Egal, ob es in den Zelturlaub oder auf Weltreise geht: die private Haftpflichtversicherung ist und bleibt die wichtigste unter den Versicherungsarten. Sie schützt Sie, wenn Sie eine andere Person schädigen, vor deren Forderungen. Beim Zelten kann das beispielsweise passieren, wenn Sie beim Aufbau und Herumwirbeln der Zeltstangen das Nachbarauto zerkratzen. Schnell ist da eine Rechnung des Lackierbetriebes im Briefkasten, die Sie ohne Versicherungsschutz aus eigener Tasche bezahlen müssten. Ist ein Anspruch nicht berechtigt, wehrt die Privathaftpflichtversicherung diesen übrigens auch für Sie ab – und wird so zu einer Art Rechtsschutzversicherung.
Die Hausratversicherung greift nicht, wenn aus meinem Zelt etwas gestohlen wird. Ärgerlich, denn über die Außenversicherung besteht bei der Gefahr Einbruchdiebstahl nur Versicherungsschutz, wenn sich die gestohlenen Gegenstände in einem Gebäude befunden haben. Und als Gebäude kann man das Zelt nun wahrlich nicht bezeichnen.
Es gibt Anbieter, die sogenannte Zeltversicherungen anbieten. Über diese kann sowohl das Zelt als solches als auch der Inhalt gegen verschiedene Gefahren versichert werden. Bei derartigen Verträgen muss natürlich geprüft werden, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis passt und ob spezielle Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen von Obliegenheiten gefordert werden. Daher der generelle Rat: lassen Sie keine Wertgegenstände im Zelt und hochwertige Klamotten lieber zu Hause.
Selbstverständlich sollte man immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bei Bedarf auch eine Unfallversicherung im Gepäck haben. Denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und in diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wenn Sie also während des Zelturlaubs bei einem Sturz einen komplizierten Armbruch erleiden, gehen Sie ohne private Unfallversicherung bei einem bleibenden Schaden leer aus. Mit den Leistungen aus der privaten Unfallversicherung können im Fall einer Invalidität Umbaumaßnahmen im Haus oder Auto, Therapien oder eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab - für den Fall, dass man dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Sollte es zu einer weiteren Infektionswelle kommen und die Urlaubsorte wieder geschlossen werden, werden Sie höchstwahrscheinlich ohne Stornokosten aus der Buchung herauskommen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung, die normalerweise nach begründeter eigener Stornierung die Stornokosten für Sie trägt, wird für einen Zelturlaub in den allermeisten Fällen nicht abgeschlossen werden. Abgesehen davon ist eine Einreisebeschränkung für Urlaubsorte ohnehin kein versicherter Grund.
Wir sind aber alle einfach mal optimistisch für die kommenden Monate und hoffen, dass wir zumindest innerhalb Deutschlands ein wenig die Sonne genießen dürfen. Insofern: einen schönen Zelturlaub!