Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Nachdem die ersten Lockerungen für den Tourismus verkündet sind, plant der reiselustige Deutsche schon die nächste Tour: es soll mit dem Wohnmobil in Richtung See gehen und die neuen E-Bikes müssen mit! Doch bei lauter Vorfreude auf den Urlaub sollte der Versicherungsschutz, der bei der Benutzung von E-Bikes empfehlenswert sein kann, vor der Fahrt überprüft werden.
Haben Sie eine umfassende Fahrraddiebstahlversicherung mit entsprechend hoher Versicherungssumme innerhalb Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen, sind Sie erstmal auf der sicheren Seite. Denn sowohl für den Fall, dass die wertvollen E-Bikes in der Nacht vor der Abfahrt vom fertig gepackten Wohnmobil gestohlen werden, als auch der Diebstahl auf der Raststätte an der Autobahn sind darüber abgedeckt. Auch wenn Sie am Urlaubsort Einkäufe erledigen und die angeschlossenen E-Bikes gestohlen werden, besteht Versicherungsschutz. Aber Achtung: Sie müssen die komplette Summe aller Räder beim Versicherer angeben. In vielen Fällen ist die maximal abschließbare Höhe jedoch begrenzt. Haben Sie beispielsweise eine Hausratsumme von 100.000 Euro versichert und der Betrag für alle Fahrräder ist auf 10% der Versicherungssumme begrenzt, erstattet der Versicherer für den Verlust aller Fahrräder maximal 10.000 Euro.
Über die klassische Hausratversicherung besteht nur Diebstahlschutz für die Räder, wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese aus dem verschlossenen Fahrradraum Ihres Hauses oder aus Ihrer verschlossenen Garage gestohlen werden. Aber auch hier ist wichtig, dass Sie die E-Bikes summenmäßig in der Hausratversicherungssumme mitberücksichtigt haben, zumindest, wenn Sie Ihre Summe nicht pauschal nach Quadratmeter Ihrer Wohnfläche inkl. eines Unterversicherungsverzichts bestimmt haben.
Was aber, wenn nur einzelne Teile, wie beispielsweise ein Transportkoffer, vom Gepäckträger geklaut werden? Auch diese Teile sind in der oben genannten umfassenden Hausratversicherung versichert, allerdings nur, wenn sie fest mit dem E-Bike verbunden sind. Nehmen Sie lose Gegenstände, die Sie mit dem Rad transportieren, daher mit in den Laden oder lassen Sie alles, was Sie nicht für die Fahrt benötigen, besser im Wohnmobil.
Sind Sie im Ferienort unterwegs und fügen bei einem Zusammenstoß einer anderen Person einen Schaden zu, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern das E-Bike nicht zulassungspflichtig ist. Benötigt es aufgrund der Höchstgeschwindigkeit oder der Motorleistung ein Versicherungskennzeichen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
Sie haben alle Punkte gecheckt und als erledigt abgehakt? Dann kann es ja losgehen – schönen Urlaub!