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Versicherungen verstehen

Es lebe der Kindergarten!

Es lebe der Kindergarten!

 26.04.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Wer hätte das gedacht? Kindergärten gibt es bereits seit 180 Jahren. Der Erfinder, der Pädagoge Friedrich Wilhelm August Fröbel  (*1782 – †1852), wird jährlich mit dem Kindergartentag geehrt. Doch Kinder sollten nicht nur gut betreut, sondern auch versichert sein. Das geht am besten über eine gute Absicherung der Familie.

 

© Esi Grünhagen / Pixabay

Gesetzlich verpflichtend: Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich für alle Menschen, die in Deutschland leben, gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig für Familien ist hierbei, an eine ausreichende Absicherung gegen Verdienstausfall bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit nachzudenken.

Diese Absicherung kann über eine private Krankentagegeldversicherung geschehen. Dies gilt nicht nur für privat Krankenversicherte, auch gesetzlich Versicherte sollten sich in diesem Bereich privat zusatzversichern, wenn das Krankengeld ihrer Krankenkasse nicht ausreicht, um den erreichten Lebensstandard zu sichern. Der BdV hat zu diesem Thema ein Infoblatt entwickelt, in dem die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind.

Unverzichtbar: die Privathaftpflichtversicherung

Die wichtigste private Versicherung ist auch für Familien die Privathaftpflichtversicherung. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Ohne Versicherungsschutz führt das im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin. Die Privathaftpflichtversicherung deckt den Schaden und prüft dabei, ob Versicherte überhaupt haften müssen. Notfalls wehrt sie unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab. Wichtige Tipps und Hinweise zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie im „Infoblatt – Privathaftpflichtversicherung“.

Absicherung der Arbeitskraft

Für berufstätige Eltern ist es wichtig, das Risiko des Arbeitskraftverlustes abzusichern. Insbesondere wenn die Person berufsunfähig wird, die den größten Teil des Familieneinkommens verdient, kann der erreichte Lebensstandard gefährdet sein. Kann diese Person dauerhaft ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mehr als 50 Prozent ausüben, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Rente, die bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart wird.

Kann keine BU abgeschlossen werden – weil möglicherweise Vorerkrankungen bestehen – oder macht der Versicherer Angebote mit einer Prämienhöhe, die wirtschaftlich überfordern, sind eventuell andere Produkte zur Arbeitskraftabsicherung möglich. Allerdings sind solche Ausweichprodukte – wie beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung – in ihren Leistungen nicht mit einer BU gleichzusetzen. Informationen hierzu finden Sie in den Infoblättern „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Absicherung der Arbeitskraft (BU-Ausweichprodukte)“.

Absicherung der Familie im Todesfall

Auch ist die gegenseitige Absicherung beider Elternteile über eine Risikolebensversicherung grundsätzlich wichtig, wenn die Hinterbliebenen im Todesfall einen zusätzlichen Finanzbedarf haben, um z. B. Immobiliendarlehen weiter abbezahlen zu können. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Summe. Der Versicherungsbeitrag richtet sich vor allem nach der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit. Je länger die Hinterbliebenen abgesichert sein sollen, desto höher ist die Prämie, denn mit steigendem Alter steigt das Todesfallrisiko. Bei besonderen Risiken, wie beispielsweise Rauchen oder Motorrad fahren, kann sich die Prämie weiter erhöhen. Mehr dazu im „Infoblatt – Risikolebensversicherung“.

Invaliditätsschutz für die Kleinen

Den umfassendsten Schutz für Kinder bietet eine Kinderinvaliditätsversicherung, die allerdings nur noch von wenigen Versicherern angeboten wird. Sie leistet sowohl bei krankheits- als auch unfallbedingter Invalidität und ist im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung teurer.

Ist eine Kinderinvaliditätsversicherung nicht möglich, ist für Kinder zumindest eine private Unfallversicherung sinnvoll. Über diese können neben dem einmaligen Aufwand für Neuanschaffungen und invaliditätsgerechte Umbauten auch fortlaufende Ausgaben gedeckt werden. Die Absicherung der laufenden Kosten durch eine Invaliditätsrente ist daher ratsam. Der BdV empfiehlt eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt – also mindestens 1.000 Euro monatlich.


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