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Versicherungen verstehen

Für Risiken und Nebenwirkungen ...fragen Sie Ihren Versicherer

Für Risiken und Nebenwirkungen ...fragen Sie Ihren Versicherer

 31.05.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Im Gegensatz zu manch anderem Aktionstag lässt sich gegen diesen Welttag vermutlich, wenn überhaupt, nur von Raucher*innen etwas einwenden. Sein Sinn und Zweck erklärt sich von selbst.

© Zdeno Kittler / Pixabay


Der Aufschrei in der Öffentlichkeit und in den Medien war 2007 groß als das Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen Einzug hielt. Doch die Empörung verschwand fast so schnell wie der Zigarettenrauch nach einer Feier beim Durchlüften am Tag danach. Mittlerweile kann man sich kaum noch vorstellen, wie es war, als Nichtraucher*in in einer Gaststätte inmitten von Rauchenden zu sitzen und etwas zu essen. Und man will sich das auch gar nicht vorstellen.

Raucher*in oder Nichtraucher*in?

Raucher*in oder Nichtraucher*in – das war früher die Frage auf Schulhöfen, das kann heute auch beim Abschluss von Versicherungen eine Rolle spielen. Etwa bei den Gesundheitsfragen. Denn je nachdem, ob man Raucher*in oder Nichtraucher*in ist, kann sich dies auf den Risikostatus einer Person auswirken. Bei der Risikolebensversicherung, die ja den Tod einer Person absichert, spielt die Lebenserwartung eine Rolle. Raucher haben ein anderes Todesfallrisiko als Nichtraucher. Rauchen ist nun einmal ungesund. Nichtrauchen gesünder. Nikotinkonsum kann sich also auf die Lang- oder Kurzlebigkeit auswirken. So büßt ein männlicher Raucher bis zu sieben Jahre, eine Raucherin fast sechs Jahre Lebenszeit im Vergleich zu Nichtraucher*innen ein. So eine GDV-Studie. Bei Risikolebensversicherungen oder Krebs-Versicherungen müssen Raucher*innen daher oft eine höhere Prämie zahlen als Nichtraucher*innen.

Wenn der Versicherer vor der Antragstellung im Rahmen der Gesundheitsfragen wissen will, ob man Raucher*in oder Nichtraucher*in ist, müssen Versicherte dies wahrheitsgemäß beantworten. Geben sie sich fälschlicherweise als Nichtraucher*in aus, und bekommen später z. B. Lungenkrebs, der auf intensiven Nikotingenuss zurückgeführt wird, kann der Versicherer im Versicherungsfall Leistungen kürzen oder vom Vertrag zurücktreten und der/die Versicherte geht leer aus.

Als Nichtraucher*in gilt in der Regel bei vielen Versicherungsgesellschaften, wer in den vergangenen 12 Monaten aktiv kein Nikotin zu sich genommen hat. Unter Nikotinkonsum fallen auch E-Zigaretten, Kautabak und Nikotinpflaster.

Keine letzte Zigarette mehr

Wer mit dem Rauchen aufgehört hat und bis dahin einen Rauchertarif hatte, kann bei einigen wenigen Versicherern beantragen, dass der Vertrag auf einen Nichtrauchertarif umgestellt wird. Allerdings bieten die meisten Tarife das nicht an.
Umgekehrt muss aber auch, wer mit dem Rauchen begonnen hat, dieses unter Umständen dem Versicherer melden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen bringt hier Klarheit.
Doch vom Kleingedruckten sollte man die Entscheidung, mit dem Rauchen aufzuhören, nicht abhängig machen. Vor allem die Gesundheit natürlich wird es einem danken.


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