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Versicherungen verstehen

Gut versichert verreisen

Gut versichert verreisen

 27.06.2016  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Gedanklich habe auch ich schon meine Koffer gepackt und buddle mit meinen Kindern am Strand. Aber ich muss noch fast zwei Monate warten, bis wir den Urlaub antreten können. Doch Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. So bleibt mir noch ein bisschen Zeit, mir zu den sonst üblichen Gedanken – hab ich die Spielsachen der Jungs mit, genug Sonnencreme dabei oder mal wieder zu viele Klamotten eingepackt – auch noch einmal meine Reiseversicherungen durchzuchecken.

© Dean Moriarty / Pixabay

Denn trotz der langjährigen Zugehörigkeit beim BdV und Expertin im Versicherungsbereich schleicht sich auch bei mir manchmal der Gedanke ein „das wird schon noch passen mit den Versicherungen“. Doch weit gefehlt, die Auslandsreisekrankenversicherung bei der HUK zum Beispiel ist schon acht Jahre alt und daher sind einige wichtige Klauseln gar nicht enthalten. Auch eine Nachfrage bei Freunden, die dieses Jahr ihren Urlaub im Ausland verbringen, offenbart: Es gibt viel zu tun! Daher hier also meine Tipps, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören und auf was man achten sollte. Ihnen allen einen schönen Urlaub – wohin es Sie auch verschlägt!

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für alle, die ihren Urlaub im Ausland verbringen wollen, unverzichtbar. Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse gegebenenfalls nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause. Den übernimmt die Krankenkasse nämlich gar nicht. Einige Anbieter bezahlen den Rücktransport auch dann, wenn nach Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt. Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Und noch eine gute Nachricht: Sie ist auch gar nicht teuer. Die Jahres-Police gibt es bereits für 8 bis 13 Euro für Einzelpersonen und 18 bis25 Euro für Familien.

Auch Privatversicherte sollten mit ihrem Versicherer klären, inwieweit Versicherungsschutz im Ausland besteht und ob dieser auch die Rücktransportkosten beinhaltet. Und auch wenn das der Fall ist, kann eine zusätzliche Auslandreisekrankenversicherung sinnvoll sein, denn so behalten Privatversicherte ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV, wenn sie die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einreichen.

Wer mehrere Monate im Ausland unterwegs ist, muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei einem Todesfall, Unfall, einer Krankheit oder auch je nach Tarif im Fall der Impfunverträglichkeit, eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Sie kann daher insbesondere sinnvoll sein, wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören.
Die Versicherung muss üblicherweise spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, ist ein Abschluss meistens nur zusammen mit der Buchung der Reise möglich.
Zusätzlich können Sie auch den Abbruch der Reise sowie die unfreiwillige Verlängerung absichern.

Mallorca-Police

Die "Mallorca-Police“ ist empfehlenswert, wenn man im Ausland (üblicherweise in Europa, ggf. auch in einigen anderen Ländern ein Auto mieten möchte um die Umgebung des Urlaubslandes zu erkunden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Urlaubsländern beinhalten oft nur sehr geringe Mindestversicherungssummen. Liegt der vom Fahrer verursachte Schaden höher als diese Summen, müsste der Urlauber die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Die Mallorca-Police kommt für diese höheren Ansprüche auf. Hat man ein Auto in Deutschland versichert, kann es sein, dass die Mallorca-Police bereits in der Kfz-Versicherung enthalten ist. Daher sollten Reisende vorher in ihre Versicherungskonditionen schauen. Das Pendant für Länder außerhalb Europas ist die Traveller-Police.

Reisegepäckversicherung

Auch, wenn das Gepäck lieb und teuer ist - von einer Reisegepäckversicherung raten wir ab. Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens häufig die Zahlung. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, Film- oder Fotokameras nur unzureichend in der Reisegepäckversicherung mitversichert.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im BdV-Merkblatt.


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