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Versicherungen verstehen

Heute ist Robinson-Crusoe-Tag

Heute ist Robinson-Crusoe-Tag

 01.02.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Seit 1999 ehren die Amerikaner*innen am 1. Februar mit dem Robinson-Crusoe-Tag die Roman-Figur Daniel Defoes aber auch ihr reales Vorbild Alexander Selkirk, der am 1. Februar 1709 gerettet wurde.

© grebmot/pixabay

Welche Versicherungen würde Robinson auf einer einsamen Insel eigentlich benötigen?

Zu den existenziellsten Versicherungsverträgen, die alle haben sollten, zählt die Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Hm. Das ist auf einer einsamen Insel ja so eine Sache, denn andere Menschen gibt es dort nicht, denn es ist ja nicht ohne Grund eine einsame Insel. Sollte es sich bei der einsamen Insel um eine private Insel handeln und Robinson würde die Palmen dort abholzen, um eine Hütte zu bauen, könnte die/der Eigentümer*in der Insel die entstandenen Schäden bei ihm geltend machen. Ob die Privathaftpflicht diese dann zahlt, stünde aber auf einem anderen Blatt, da der Versicherer Robinson sicherlich vorsätzliche Beschädigung vorwerfen würde. Bei Vorsatz muss die Versicherung nicht leisten.

Und wenn Robinson krank wird?

Hatte er hoffentlich vor Reisebeginn eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, denn es ist doch recht unwahrscheinlich, dass es in Deutschland noch eine einsame Insel gibt, auf der man monatelang unentdeckt stranden kann. Mal davon abgesehen, dass es mit der ärztlichen Versorgung auf der einsamen Insel so eine Sache wäre. Dennoch gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung grundsätzlich ins Reisegepäck. Denn sie übernimmt ggf. die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn man dort krank wird. Vielleicht der für Robinson wichtigste Aspekt: Sie übernimmt die Kosten für den Transport ins nächste Krankenhaus bzw. ggf. den medizinischen Rücktransport. Einige Tarife übernehmen auch Bergungskosten bis zu einer gewissen Höhe. Im Falle seines Todes würde sie auch die Überführungskosten oder aber Bestattungskosten im Ausland übernehmen.
Dauert der Insel- bzw. der Auslandsaufenthalt mehrere Monate, ist allerdings eine besondere Auslandsreisekrankenversicherung für lange Aufenthalte notwendig.

Wer wie Robinson unbekanntes Terrain erkundet und sich auch sonst vermutlich viel (auf der Insel) bewegen wird, sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Denn wer in der Freizeit sehr aktiv ist, hat eine höhere Gefährdung, einen Unfall zu erleiden. Die private Unfallversicherung soll vor allem den Kapitalbedarf decken, der nach einem Unfall entsteht. Robinson könnte dann zum Beispiel mit der erhaltenen Invaliditätssumme Freitag dafür bezahlen, dass er ihm im Haushalt hilft oder er könnte seine Unterkunft behindertengerecht umbauen. Je nach Unfallversicherungstarif sind auch weitere Zusatzleistungen versicherbar – etwa Assistance-Leistungen, Kosten für kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente.

Und wie ist das mit der Fortbewegung?

Nutzt Robinson ein Kanu, Paddel-, Ruderboot oder ein Tretboot und beschädigt damit ein anderes Boot – etwa eine ankernde Yacht, sind diese Schäden in der Privathaftpflicht mitversichert. Nur für Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, reicht der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung meist nicht aus. Hierfür benötigt er dann eine gesonderte Bootshaftpflichtversicherung.

Hat Robinson eine Familie zurückgelassen, ist es gut, wenn er eine Risikolebensversicherung hat, um seine Lieben finanziell abzusichern. Allerdings zahlt diese nur im Fall seines Todes. Das ist natürlich mit dem Beweis schwierig, wenn man der einzige Bewohner der Insel ist. Nach dem Verschollenheitsgesetz können Menschen in der Regel erst nach 10 Jahren für tot erklärt werden. Bis dahin dürfte sich seine Frau längst Arbeit gesucht haben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nach § 5 VerschG gelten sogar nur 6 Monate für die Todeserklärung: Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.
Und eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge ist nun wirklich keine Lösung, wie wir beim BdV immer wieder über diesen legalen Betrug predigen.

Tja, und welche drei Dinge würde man selbst wohl auf eine einsame Insel mitnehmen? Darüber kann man an einem Tag wie diesem trefflich diskutieren. Unser Vorschlag: Handy mit Solarbetrieb, um die Blogbeiträge und Internetseiten des BdV zu lesen, damit man beim nächsten Schiffbruch zumindest gut abgesichert ist. Und gar nicht erst über eine Handyversicherung nachdenken, falls das Handy von der Kokosnuss erschlagen wird oder so. Denn: Diese Versicherung gehört zu den unnötigen Versicherungen. Aber das wisst ihr, wenn ihr auf www.bundderversicherten.de gestöbert habt. Zeit genug dafür ist auf der Insel ja.


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