Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Heute ist Weltkindertag in Deutschland. An diesem Tag wird auf die Rechte von Kindern und ihre Bedürfnisse aufmerksam gemacht. Kinder sind etwas Besonderes. Und auch beim BdV zielen viele Fragen der Mitglieder auf den (Versicherungs-)Schutz ihrer Kinder ab.
Eltern, aber auch Großeltern, wollen die Kinder möglichst gut abgesichert wissen. Das ist verständlich. Bevor es jedoch an den Schutz der Kinder geht, sollten die Eltern gut abgesichert sein. Unverzichtbar sind für Eltern die Privathaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Risikolebensversicherung. Für Eigenheimbesitzer gehört auch eine Wohngebäudeversicherung mit in den Versicherungsordner.
Doch nun zu den Kindern. Auch für sie sollten Eltern keine unnötigen Versicherungen abschließen, sondern sich auf die wirklich wichtigen Policen konzentrieren.
Sinnvoll für Kinder ist eine Unfallversicherung. Zwar sind Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Schule oder auf dem Weg dorthin versichert, jedoch nicht bei Unfällen in der Freizeit. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zudem nicht ausreichend. Mit einer privaten Unfallversicherung können Eltern daher vorsorgen. Die Grundsumme sollte dabei mindestens 200.000 Euro betragen. Auch eine Progression in Höhe von 225 oder 300 Prozent ist dabei sinnvoll, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen. Daneben kann die Absicherung der laufenden Kosten durch eine Invaliditätsrente sinnvoll sein. Wir empfehlen eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich. Wer sich darüber hinaus den zusätzlichen Schutz leisten kann, kann über den ergänzenden Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken.
Wichtig ist auch für Kinder die private Haftpflichtversicherung. Wenn die Eltern eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben, sind auch ihre Kinder mitversichert. B is zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr sind Kinder nicht deliktfähig, sie können also nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sie verursacht haben. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze auf das vollendete 10. Lebensjahr. Eltern sollten den Ansprüchen eines Unfallgegners daher nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab.
Auf jeden Fall würden wir von sogenannten „Schulunfähigkeitsversicherungen“ abraten. Sie leisten, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate außerstande ist, am Unterricht teilzunehmen. Der Schutz ist jedoch unzureichend. Denn beispielsweise ein querschnittsgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, würde keine Versicherungsleistungen erhalten. Der BdV rät daher von solchen Versicherungen ab.
Eltern oder Großeltern sollten auch auf Ausbildungsversicherungen verzichten. Eine gute Ausbildung oder ein Studium ist zwar teuer und es ist daher auch nachvollziehbar, wenn Eltern oder Großeltern sich frühzeitig Gedanken über Finanzierungsmöglichkeiten machen. Jedoch ist eine Ausbildungsversicherung der falsche Weg. Dieses sind Kapitallebensversicherungen – nur unter einem „Decknamen“. Die Rendite ist daher sehr schlecht, die Verträge sind unflexibel und mit hohen Kosten behaftet. Besser ist es, die benötigte Summe mit einem Geldanlageprodukt anzusparen und sich dafür unabhängig beraten zu lassen.