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Versicherungen verstehen

Im Falle eine (Un)Falles

Im Falle eine (Un)Falles

 13.07.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Acht bis neun Millionen Unfälle passieren jährlich in Deutschland. Die meisten davon im Haushalt oder beim Sport. Damit fallen sie nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die greift nur bei berufsbedingten Unfällen - etwa am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit, oder bei Berufskrankheiten.

Der Schutz einer privaten Unfallversicherung kann dagegen weltweit und rund um die Uhr gelten. Er soll den Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entstanden ist.
Wer sich etwa so schwer verletzt, dass er invalide ist, also dauerhaft körperlich beeinträchtigt, kann das Geld aus der Unfallversicherung für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto nutzen, für Therapien oder Hilfe im Haushalt.

Invaliditätsleistung

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Invaliditätsgrundsumme sowie der gegebenenfalls vereinbarten Progression.
Wenn bereits eine Vorinvalidität vorliegt oder Krankheiten oder Gebrechen an dem Unfall mitgewirkt haben, führt dies zu einer anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung.

Der Grad der Invalidität bemisst sich an der sogenannten Gliedertaxe. So führt etwa der Verlust bzw. die vollständige Funktionsuntüchtigkeit eines Daumens zu einem Invaliditätsgrad von 20%, der Verlust eines Auges zu 50%, der einer Hand zu einem Invaliditätsgrad von 55%.
Bei Körperbereichen außerhalb der Gliedertaxe hängt der Grad der Invalidität davon ab, inwieweit die körperliche Leistungsfähigkeit durch den Unfall insgesamt beeinträchtigt ist.
Am Invaliditätsgrad bemisst sich die Auszahlungssumme. Wer durch einen Unfall ein Auge verliert und gemäß der Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 50% hat, erhält 50% der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.
Durch die Vereinbarung einer Progression steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an.

Welche Tarife?

Die im Markt angebotenen Unfalltarife sind sehr unterschiedlich – manche Leistung, die beim einen Versicherungsunternehmen im Leistungsumfang enthalten ist, muss beim anderen zusätzlich durch einen erweiterten Tarif abgeschlossen werden. Nicht alle Leistungen sind dabei zwingend an eine dauerhafte Beeinträchtigung gekoppelt.

So sind Zusatzleistungen wie z. B. Assistance-Leistungen, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Unfall-Rente, Todesfallleistungen oder auch Kosten für kosmetische Operationen oder für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versicherbar. Nicht jede Leistung ist für alle Versicherten sinnvoll.

Diese Kriterien sind wichtig

Wichtige Kriterien, die eine Unfallversicherung erfüllen sollte, sind aus Sicht des BdV:

  • Invaliditätsgrundsumme: mindestens 100.000 Euro
  • Todesfallsumme: mindestens 10.000 Euro
  • Die Progression sollte zwischen 225 und 350 Prozent betragen
  • Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden

- die durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden,
- als Folge einer Infektionskrankheit (z. B. Röteln oder Scharlach),
- durch Insektenstiche und Tierbisse (z. B. Borreliose, Malaria)

  • Es sollten auch Unfälle versichert sein, die durch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Medikamenteneinnahme, Epilepsie, Ohnmacht oder Trunkenheit verursacht wurden
  • Die Mindestfrist für den Invaliditätseintritt liegt bei frühestens 15 Monaten nach dem Unfall
  • Die ärztliche Invaliditätsfeststellung kann bis frühestens 18 Monate nach dem Unfall erfolgen 
  • Der Vertrag sieht keine Leistungsminderung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen bis zu einem Grenzwert von 40 Prozent vor

Wer von seiner Versicherung wissen möchte, ob sein Unfallversicherungsvertrag den BdV-Kriterien entspricht, kann dafür den Musterbrief des BdV nutzen.

Wichtig: Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht der Unfallversicherung herbeiführt, muss die versicherte Person unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und ihre Versicherung darüber unterrichten. Nur dann bleibt der Leistungsanspruch gewahrt. Auch bei vermeintlich kleinen Schäden: Wer etwa von einer Zecke gebissen wurde, sollte dies seiner Versicherung melden, da ein Zeckenbiss später zu einer Hirnhautentzündung und unter Umständen zu dauerhaften Beeinträchtigen führen kann.

  • Wichtige Fristen:
    Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Bei besseren Tarifen kann diese Frist auch länger sein: 15 bis 24 Monate.
  • Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden. Einige Tarife sehen hier eine Frist von bis zu 36 Monaten vor.

Weitere Informationen und Kriterien zur Unfallversicherung hat der BdV in seinem Infoblatt „Unfallversicherung" zusammengestellt.