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Versicherungen verstehen

It’s now or never – So versichern Sie Ihre Musikinstrumente

It’s now or never – So versichern Sie Ihre Musikinstrumente

 16.08.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

Heute vor 45 Jahren starb der „King of Rock ’n’ Roll“. 1954, kurz vor seinem Durchbruch, kaufte Elvis Presley eine einfache Akustikgitarre, die er unter anderem während der berühmten Aufnahmesessions im Sun Studio in Memphis nutzte. 2020 ersteigerte ein unbekannter Fan das Instrument für 1,32 Millionen US-Dollar. Auch wenn die Musikinstrumente der meisten (Hobby-)Musiker*innen weit weniger wert sein dürften, ist ein Versicherungsschutz zumindest bei sehr hochpreisigen Instrumenten dennoch wichtig. Wir erklären, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

© Rahul Yadav/Pixabay

Hausratversicherung – wie weit reicht der Schutz?

Wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Ihr Musikinstrument. Das heißt, dass das Instrument gegen die Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert ist. Auch auf Reisen greift der Schutz im Rahmen der Außenversicherung – meist zumindest für eine Reisedauer von bis zu drei Monaten, bei einzelnen Tarifen sogar länger. Der Einbruchdiebstahl ist auf Reisen aber nur solange gedeckt, wie das Instrument sich in einem geschlossenen Gebäude, etwa im Hotelzimmer oder im Ferienhaus, befindet. Nicht gegen Einbruchdiebstahl geschützt ist das Instrument, wenn es im Auto oder Wohnwagen liegt.

Ein Schaden, der beim Transport auftritt, ist auch nicht inbegriffen. Der einfache Diebstahl ist ebenso nie im Versicherungsschutz der Hausratversicherung eingeschlossen. Genauso wenig greift die Hausratversicherung, wenn das Instrument beispielsweise irgendwo vergessen wird oder heruntergefallen ist. Den Schaden müssen Sie selbst zahlen.

Instrumentenversicherung – was leistet sie?

Die Musikinstrumentenversicherung bietet im Gegensatz zur Hausratversicherung einen umfassenderen und vor allem spezialisierten Schutz. Viele Policen sind als sogenannte „Allgefahrendeckung“ konzipiert: Sie decken unter anderem Gefahren wie Transport, Diebstahl, Raub, Liegenlassen, Brand, Explosion, Blitzschlag, Flüssigkeiten und unvorhergesehene Wetterereignisse. Also sind beispielsweise auch Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser abgesichert. Neben der Beschädigung sind dabei auch der Verlust und sogar die Zerstörung versichert – unabhängig davon, ob der Schaden zu Hause oder unterwegs eintritt. Eingeschlossen ist meist auch Zubehör, sofern es im Versicherungsschein steht – zum Beispiel Koffer, Transporttaschen oder Bögen.

Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch, wenn Sie Ihr Instrument kurzfristig im Freundes- oder Bekanntenkreis verleihen. Versicherungen zahlen häufig für Reparatur, Ersatz und auch ein Leihinstrument. Die Instrumente können zum Neu- oder Zeitwert abgesichert werden. Wenn Sie ein teures Instrument besitzen, das eventuell über die Zeit im Wert steigt, kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme regelmäßig zu erhöhen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Auch den Geltungsbereich der Versicherung sollten Sie beachten, denn einige Tarife gelten nur innerhalb Deutschlands oder Europas. Das mag für viele Hobby-Musiker*innen ausreichend sein. Sind Sie jedoch international unterwegs – beispielsweise auf Tournee – kann ein weltweiter Schutz sinnvoll sein.

Welche Einschränkungen gibt es?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in jedem Fall Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden: Zerstören Sie also nach einem Auftritt in „The Who“-Manier ihr Instrument, müssen Sie selbst die Kosten tragen. Aber auch Gebrauchsspuren und Herstellungsfehler sind nicht abgedeckt. Weitere übliche Ausschlüsse sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Viele Policen bieten Schutz, wenn sich das Instrument in einem Proberaum befindet. Allerdings sind hier häufig gewisse Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben. Andere wiederum schließen unbewohnte Gebäude aus, in denen sich Proberäume ja zumeist befinden. Einige Tarife haben auch sogenannte Nachtklauseln, die den Versicherungsschutz des Instruments ausschließen, wenn es sich über Nacht (meist zwischen 22 und 6 Uhr) in einem Auto befindet, das draußen oder in einem unbewachten Parkhaus abgestellt ist.

Lassen Sie sich unabhängig beraten

Eine Musikinstrumentenversicherung ist meist für sehr teure Instrumente sinnvoll oder für solche, die häufig transportiert werden. Gerade weil sie auch Liegenlassen und Transportschäden übernimmt, die häufiger auftreten. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Wert des Instruments. Wollen Sie zum Beispiel eine E-Gitarre im Wert von 1.500,- Euro versichern, sollten Sie mit einer Jahresprämie zwischen 60 und 100 Euro rechnen. Die Policen werden nicht nur als Einzeltarife angeboten, sondern auch als Gruppenverträge. Diese richten sich zum Beispiel an Vereine, Orchester und Musikschulen.

Wenn Sie sich für eine Musikinstrumentenversicherung interessieren, sollten Sie auf das Kleingedruckte achten, mehrere Angebote einholen und vergleichen. Am besten holen Sie sich dafür professionelle Unterstützung und lassen sich unabhängig und individuell beraten. Als BdV-Mitglied können Sie sich mit Fragen rund um ihre privaten Versicherungen jederzeit an unsere Berater*innen wenden. Wir helfen Ihnen gern. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, erfahren Sie hier mehr über die Vorteile der Mitgliedschaft.

Ob und wie Elvis Presley seine Instrumente versichert hat, wissen wir leider nicht. Ein wenig Trivia zum Thema Versicherung und Elvis haben wir aber: Das Auktionshaus Christie‘s hat im Jahr 2015 einen Versicherungsschein aus dem Jahr 1956 versteigert, der auf Elvis und seine Eltern Vernon und Gladys Presley ausgestellt war. Die Wohngebäude-Police bot Versicherungsschutz für das erste Haus, das der King gekauft hatte. Die Versicherungssumme belief sich auf 29.250 US-Dollar. Ersteigert wurde die Police für 359 US-Dollar.


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