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Versicherungen verstehen

Juckt ein Insektenstich die Unfallversicherung?

Juckt ein Insektenstich die Unfallversicherung?

 06.09.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Ich weiß nicht, wie es Ihnen in den letzten Wochen ergangen ist, aber mich haben diese unzähligen Mücken wirklich richtig genervt. Nicht nur das Rumsäuseln um den Kopf ausgerechnet dann, wenn man einschlafen will. Nein, morgens wacht man auf und hat gleich gefühlt 100 neue Mückenstiche, die einen quälen und jucken. Da helfen weder Gel noch Spray noch Cremes – oder gar der berühmte „heiße Stick“. Das Jucken geht weiter, eventuell entzündet sich der Stich und wird richtig schmerzhaft. Was ist eigentlich, wenn sich das dann entzündet und tatsächlich etwas nachbleibt. Zahlt dann die Unfallversicherung?

© Егор Камелев/Pixabay

Auf die Frage bin ich gekommen, weil ich ja schon mal was dazu geschrieben habe, dass Zeckenstiche, die dann Borreliose (Lyme-Borreliose) auslösen laut den Musterbedingungen zur Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) „Besondere Bedingungen für den Einschluss von Infektionen durch Zecken- und Insektenstiche (BB Zecken und Insekten 2014)“ mitversichert sind. Ein Blick in die Unfall-Versicherungsbedingungen hilft zu erkennen, was genau dort hinsichtlich der Zeckenbisse geregelt ist.

Doch sind Mückenstiche mit Zeckenstichen gleich zu setzen? Kann aus einem Mückenstich auch eine Infektion mit entsprechenden Folgen wie bei einem Zeckenstich entstehen? Die o.g. Musterbedingungen beziehen sich ja auch auf „Insektenstiche“ – also auch auf Mückenstiche. Versicherungsschutz besteht somit für:

Infektionen durch Insektenstiche, wenn dadurch eine der folgenden Krankheiten verursacht wird: …

Eine Aufzählung kann dann von jedem Versicherer unterschiedlich erfolgen.

  • Meine Recherchen haben ergeben, dass entzündete Insektenstiche schon zu Krankheitsbildern führen können:Impetigo (oberflächliche Hautentzündung)
  • Phlegmone (Entzündung des Bindegewebes)
  • Follikulitis (Haarwurzelentzündung)
  • Lymphangitis (Lymphbahnenentzündung, „Blutvergiftung“)

Ob dadurch jedoch eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entstehen kann (sog. Invalidität), kann ich aufgrund meiner fehlenden medizinischen Kenntnisse nicht sagen.
Es ergibt jedoch durchaus Sinn, einen weiteren Blick in die eigenen Unfallversicherungsbedingungen zu werfen. Das habe ich dann auch gleich bei meiner Unfallversicherung getan und konnte aufatmen. Denn im Vertragda steht:

Versicherungsschutz besteht bei Infektion der versicherten Person bei sonstigen Folgen von Insektenstichen …

Die Erkenntnis schützt mich zwar nicht vor den lauten, lästigen Mücken und den juckenden Stellen, aber für den Fall der Fälle bin ich gut abgesichert – also kann es im schlimmsten Fall auch die Unfallversicherung jucken ;-)


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