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Kfz-Versicherung: Wann es sich lohnt, einen Unfall-Schaden selbst zu zahlen

Kfz-Versicherung: Wann es sich lohnt, einen Unfall-Schaden selbst zu zahlen

 17.05.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Tina Schönig

Auch wenn man sich zu den umsichtigen Autofahrer*innen zählt, manchmal passiert es eben doch: Man ist mit dem Auto unterwegs, übersieht etwas – z. B., das Vorfahrt-achten-Schild beim Abbiegen, den Poller beim Einparken – und dann rummst es. Gott sei Dank meist ohne Personenschaden, aber die Sachschäden werden selbst bei kleinen Unfällen schnell mal 4-stellig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie andere mit Ihrem Kfz schädigen. Für Schäden am eigenen Auto kommen die Kaskoversicherungen auf (sofern Sie diesbezüglich eine Versicherung abgeschlossen haben).

 

© PublicDomainPictures/pixabay

Also alles halb so schlimm? Leider ist die Sache etwas komplizierter. Denn mit jedem Unfall-Schaden, den die Autoversicherung für einen reguliert, büßt man etwas von seinem Schadenfreiheitsrabatt ein. Immer. Egal wie groß oder klein der Schaden war. Die Kfz-Versicherer belohnen unfallfreies Fahren nämlich mit einem Rabatt und stufen Versicherte dementsprechend in unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) ein. Die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrags hängt unter anderem von diesen SF-Klassen ab. So kann ein kleiner Blechschaden dafür sorgen, dass man in eine schlechtere SF-Klasse gestuft wird und die Beiträge für die Versicherung dadurch in den Folgejahren so stark steigen, dass es schlauer gewesen wäre, den Schaden selbst zu begleichen.

Kleiner Hinweis am Rande: Bei Teilkaskoversicherungen gibt es keine SF-Klassen, da diese Schäden absichern, auf die Fahrer*innen keinen Einfluss haben, wie z. B. Marderbisse oder Sturmschäden. Eine gerissene Windschutzscheibe führt also nicht zu einer höheren Prämie. Wer jedoch eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss diese natürlich zahlen, den Restbetrag übernimmt die Teilkaskoversicherung. Und ganz grundsätzlich: Jede Schadenregulierung bietet dem Versicherer (aber auch dem Versicherungsnehmer) die Möglichkeit einer Kündigung. Auch diesen Aspekt sollte man, bei der Abwägung, ob eine Selbstzahlung evtl. sinnvoller ist, nicht vergessen.

Wie gehe ich vor, bezüglich der Günstigerprüfung?

Was also nun tun, wenn man einen Kfz-Schaden zu regulieren hat und unsicher ist, was aus finanzieller Sicht besser ist (Schaden von der Versicherung regulieren lassen und fortan höhere Beiträge bezahlen oder Schaden selbst übernehmen und die gute SF-Klasse mit niedrigen Beiträgen behalten)?

Grundsätzlich muss jeder Schaden außer Kleinstschäden (z. B. kleiner Kratzer im Lack) dem Versicherer gemeldet werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, erst mal den Versicherer regulieren zu lassen, da man erst nach der Reparatur weiß, wie hoch der Schaden überhaupt genau ausfällt. Je nach den Versicherungsbedingungen hat man nach der Regulierung sechs bis zwölf Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung „zurückzukaufen“ und damit auch seine alte SF-Klasse zurückzuerhalten.

Um herauszufinden, welches Vorgehen günstiger ist, sollte man bei seinem Versicherer nachfragen. Der Versicherer kann dem Versicherten nämlich Auskunft geben, welche der beiden genannten Optionen im konkreten Fall günstiger ist. Hierzu haben die Versicherer Rechentools, die eine Zeitreihe zu der Prämienentwicklung darstellen. Wir haben zur Veranschaulichung ebenfalls mal drei verschiedene Fälle konstruiert, die sich nur durch das Alter der Fahrerinnen und die SF-Klasse unterscheiden.

 

Bei dieser jüngeren Fahrerin mit noch recht niedriger SF-Klasse lohnt es sich, in der Haftpflicht bis zu einer Schadenhöhe von 2.541 Euro den Schaden selbst zu bezahlen (Vollkasko: bis 1.650 Euro). Gut zu erkennen ist, dass sich die Prämienhöhe in den ersten Jahren besonders stark ändert.

 

 

Diese Fahrerin mit einer mittleren SF-Klasse sollte bis zu einer Schadenhöhe von 1.980 Euro den Schaden selbst bezahlen (Vollkasko: bis 982 Euro).

 

 

Bei dieser älteren Fahrerin mit hoher SF-Klasse lohnt es sich, in der Haftpflicht bis zu einer Schadenhöhe von 1.569 Euro den Schaden selbst zu bezahlen (Vollkasko: bis 675 Euro).

 

Zusätzlich zur Aussage des Versicherers ist noch die persönliche Situation bei der Entscheidung (selbst zahlen oder regulieren lassen) mit zu beachten. So kann sich zum Beispiel das eigene Fahrverhalten ändern – bspw. das tägliche Pendeln zukünftig durch Homeoffice entfallen und somit die Wahrscheinlichkeit für zukünftige Unfälle erheblich sinken, oder man plant, das Auto mittelfristig ganz abzuschaffen, o.ä.
Wenn man all diese Punkte berücksichtigt, steht einer gut informierten Entscheidung nichts mehr im Wege.

Sollten bei Ihnen diesbezüglich noch allgemeine Fragen offen sein, melden Sie sich gerne bei unserem Verbrauchertelefon. Wichtig zu wissen ist auch noch: Nicht alle Versicherer stufen auf gleiche Art und Weise zurück, es kann sich daher lohnen, schon bei der Auswahl des Tarifs auf die Rückstufungspraxis zu achten. Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen KFZ-Versicherer sind, empfehlen wir Ihnen unseren Kfz-Vergleichsrechner. Und für eine allgemeine Runduminformation bezüglich Kfz-Versicherungen hilft Ihnen unser Infoblatt zum Thema.


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