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Versicherungen verstehen

Mein Alptraum als Autofahrerin: ein Wildunfall!

Mein Alptraum als Autofahrerin: ein Wildunfall!

 14.10.2019  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Jetzt beginnt für mich als Autofahrerin wieder die unangenehme Jahreszeit. Es ist düster, neblig und die Straßen sind nass – auf meinem Arbeitsweg liegt ein Waldstück, durch das ich jeden Tag mit einem mulmigen Gefühl fahre. Ist doch mein größter Alptraum, dass mir mal ein Reh vor meinen kleinen Fiat läuft.

© Anja / Pixabay

Zusammenstöße mit Haarwild

Zumindest kann ich beruhigt sein, was meinen Versicherungsschutz angeht. Als Kfz-Halter*in sollte man über eine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug verfügen, wenn man auf der sicheren Seite sein will. Die Kaskoversicherung kommt nämlich für Schäden am Auto auf, die durch Zusammenstöße mit sogenanntem Haarwild verursacht werden. Es besteht aber keineswegs Versicherungsschutz für Zusammenstöße mit aller Art von Tieren.

Zum Haarwild zählen z. B. Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschweine. Doch es gibt darüber hinaus auch Unfälle mit Federwild oder Haus- und Nutztieren, wie Katzen oder Hunden. Auch Wölfe und exotische Tiere, wie Waschbären, wurden bereits auf unseren Straßen gesichtet. Daher sollte man beim Versicherungsabschluss auf einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art achten.

Nimmt man nach einem solchen Unfall die Teilkaskoversicherung in Anspruch, hat das auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt übrigens keinen Einfluss.

Rettungskosten

Und noch ein Problem: Kommt es nicht zur Kollision, weil Autofahrer*innen dem Tier ausweichen und das Fahrzeug infolge dieses Manövers beschädigt wird, liegt auch kein Versicherungsfall in der Teilkaskoversicherung vor. Allerdings kann der Versicherer dazu verpflichtet sein, sogenannte Rettungskosten zu ersetzen. Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass man den drohenden Eintritt eines Versicherungsfalls durch eine angemessene Handlung abwendet, aber einen anderen Schaden erleidet. Hier muss der Versicherer seine Leistung nur dann erbringen, wenn das Ausweichmanöver im Einzelfall objektiv notwendig war.
Nach der Rechtsprechung ist eine Rettungshandlung bei Kleintieren, wie einem Hasen, nicht notwendig, weil der zu erwartende Schaden im Kollisionsfall sehr viel geringer ausfallen würde, als der durch ein Ausweichmanöver. Ausweichmanöver vor großen Wildtieren, wie Hirschen oder Wildschweinen, werden hingegen regelmäßig als gebotene Rettungshandlung angesehen. Bei mittelgroßen Tieren – wie Füchsen – ist die Rechtsprechung jedoch uneinheitlich.
Ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig, kann der eingetretene Schaden aber ggf. über eine Vollkaskoversicherung reguliert werden. Allerdings erfolgt bei ihrer Inanspruchnahme eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse.

Auch, wenn ich weiß, dass ich den passenden Kfz-Versicherungsvertrag habe – das mulmige Gefühl auf dem Weg ins Büro wird wohl bleiben.

 


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