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Versicherungen verstehen

Mit dem Fahrrad unterwegs – wie ist es versichert?

Mit dem Fahrrad unterwegs – wie ist es versichert?

 02.06.2015  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Hätten Sie es gewusst? In Deutschland gibt es rund 71 Millionen Fahrräder. Somit besitzt fast jeder Einwohner ein Fahrrad. 60 Millionen Menschen fahren laut dem Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) regelmäßig Fahrrad und die Tendenz ist steigend. Ob für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder für Ausflüge – Fahrräder haben sich längst als sportliche und umweltfreundliche Alternative im Stadt- und Straßenverkehr etabliert. Und zwar für alle Altersgruppen. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz, gerade wenn es sich um hochpreisige Räder handelt.

© Solé Bicycles / Unsplash

Versicherungsschutz in der Hausratversicherung

Das Fahrrad ist in der Hausratversicherung gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl sowie Raub versichert. Allerdings muss sich das Rad immer in einem verschlossenen Gebäude oder Raum befinden. Wird das Rad also aus dem verschlossenen Keller gestohlen, ist das Einbruch und die Hausratversicherung kommt dafür auf. Ist man jedoch mit dem Rad unterwegs, schließt es an einem Fahrradständer an und es wird dennoch geklaut, zahlt die Hausratversicherung nicht. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, sondern lediglich um einen „einfachen Diebstahl“. Um dieses Risiko abzusichern, benötigt man eine spezielle Fahrradpolice. 

Zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung

Die gibt es als zusätzliche Klausel für die Hausratversicherung gegen Beitragszuschlag. Viele Hausratversicherer bieten diesen Schutz für das Fahrrad für bis zu zwei Prozent der Versicherungssumme an. Aber Achtung: Ältere und auch noch einige neue Fahrradversicherungen bieten nur einen Schutz für die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Einzige Ausnahme: Das Fahrrad befindet sich nach 22 Uhr noch im Gebrauch. Nunmehr bieten viele Versicherungsgesellschaften den 24 Stundenschutz an. Aber auch bei dieser Police muss das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr in einem Abstellraum geparkt werden. So ein Raum zur Verfügung steht. Wichtig: Das Fahrrad muss mit einem handelsüblichen Schloss abgesichert sein – egal ob es draußen oder in einem Gemeinschaftskeller steht.

Separate Fahrradversicherungen

Einige Versicherer bieten eine separate Fahrradversicherung an, die von der Hausratversicherung unabhängig ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet z. B. auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Diese Versicherungen sind aber sehr teuer.

Kaufbelege und Rahmennummer

Kaufbelege und die Unterlagen des Herstellers zu dem Rad sowie die Rahmennummer sollten gut aufbewahrt werden. So lassen sich im Schadensfall Eigentum und Wert nachweisen. Sinnvoll ist es auch, das Rad bei der Polizei registrieren zu lassen. Kommt es zum Diebstahl, muss sofort eine Meldung bei der Polizei erfolgen und der Versicherer muss informiert werden.

E-Bikes und Pedelecs

Neben Fahrrädern rollen auch immer mehr E-Bikes und Pedelecs auf den Straßen. Doch nicht alle gelten als Fahrräder und sind damit in der Hausratversicherung mitversichert. Einige erfordern speziellen Versicherungsschutz. Besitzer sollten hier Rücksprache mit ihrem Hausratversicherer nehmen.

Jemand anderen verletzen

Mit der Privathaftpflichtversicherung schützen sich Fahrradfahrer vor Kosten, die durch Schäden entstehen, die sie mit dem Fahrrad verursachen. Für Besitzer von E-Bikes und Pedelecs gelten jedoch besondere Bedingungen. So müssen E-Bikes und S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert. Pedelecs, die den Fahrer während des Tretens über einen Elektromotor nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h und mit einer Leistung von maximal 250 Watt unterstützen, werden von einigen Versicherungen dem Fahrrad gleichgestellt. Sie sind entsprechend beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Auf jeden Fall sollten Radler in ihre Policen schauen, wenn sie möchten, dass ihr E-Bike oder Pedelec mitversichert ist.


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