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Versicherungen verstehen

Mit diesen Versicherungen brauchen Sie keine Angst vor Freitag, dem 13. zu haben

Mit diesen Versicherungen brauchen Sie keine Angst vor Freitag, dem 13. zu haben

 13.03.2020  Versicherungen verstehen  1 Kommentar  Kim Paulsen

Im Volksmund gilt er häufig als der Tag, an dem besonders viele Unglücke geschehen. Bereits 1980 hat sich Sean S. Cunningham diesen Aberglauben zunutze gemacht und mit seiner Filmreihe „Freitag der 13.“ jede Menge Angst und Schrecken verbreitet. Doch wie genau verhält es sich eigentlich mit den Versicherungsverträgen in so einem Schreckensszenario? Wann werden Leistungen ausgezahlt und wann verweigert die Versicherungsgesellschaft eine Zahlung zu Recht?

© Peter H / Pixabay

Wie viele Horrorfilme beginnen wir in unserer Geschichte in dem Wohnzimmer eines kleinen gemütlichen Hauses, weit außerhalb gelegen. Natürlich ist die Sonne bereits untergegangen und Sie haben es sich auf der roten Ledercouch, direkt vor dem Kamin, gemütlich gemacht. Plötzlich hören Sie ein verdächtiges lautes Knacken an der Haustür und spüren einen leichten Luftzug, der die Flammen im Kamin kurz aufflackern lässt. Sie erheben sich vom Sofa und gehen zum Eingang, um nachzusehen, wer oder was das laute Geräusch verursacht hat.

Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung

Die Haustür steht weit offen, an der Türzarge lässt sich deutlich erkennen, dass die Tür aufgebrochen worden ist. Was für ein Glück, denken Sie sich, denn um eine Leistung von der Hausratversicherung zu erhalten, müssen Sie später selbst den Nachweis des Einbruchs erbringen. Ohne Einbruchspuren, wenn beispielsweise ein falscher Schlüssel genutzt wird, kann so ein Nachweis schon sehr schwierig werden.

Bisher ist ja noch nichts entwendet worden, aber es heißt doch Einbruchdiebstahl, zahlt die Versicherung dann überhaupt? Ja, häufig besteht laut den Versicherungsbedingungen auch schon eine Leistungspflicht bei dem Einbruchversuch. Also selbst dann, wenn die Täter*innen es nicht schaffen hinein zu kommen, werden die beschädigten Gegenstände bezahlt. Kann Ihnen in diesem Fall aber auch egal sein, da es sich nicht um Ihr Eigentum, sondern um ein gemietetes Wohnobjekt handelt. Die beschädigte Tür ist damit nicht Ihre Sache.

Private Unfallversicherung leistet auch in der Freizeit

Sie erinnern sich: Ist mit dem einem Schadeneintritt auch eine strafbare Handlung verbunden, muss die Polizei sofort informiert werden. Aber zuerst sollten Sie sich selbst in Sicherheit bringen, also raus aus der Hütte und schnell ins Auto. Es regnet, die gepflasterte Auffahrt ist nass und rutschig und der Weg zum Fahrzeug ist gefühlt ewig weit. Meist reicht da nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und man gerät aus dem Gleichgewicht und stürzt. Die Berufsgenossenschaft leistet jedoch nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, also beispielsweise, wenn der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin geschehen ist. Wie gut, dass Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, die leistet nämlich rund um die Uhr.

Alkohol am Steuer?

Fast beim Auto angekommen noch mal der Blick zurück zur Haustür. Aufgrund des starken Regens und der Dunkelheit können Sie nur vage Umrisse erkennen, aber irgendjemand, irgendetwas kommt schnell auf Sie zu. Wie gut, dass jetzt nicht erst lange nach dem Schlüssel gesucht werden muss, wie es in Filmen so üblich ist. Keyless-Go ist das Schlüsselwort und schon sitzen Sie sicher in Ihrer schwarzen Limousine, die noch so schön nach Neuwagen duftet.

Der erste Gang ist eingelegt und mit quietschenden Reifen wird die Flucht ergriffen. Was die Unfallversicherung angeht, brauchen Sie sich auf der Autofahrt auch wegen der zwei Gläser Wein keine Sorgen zu machen. Bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille besteht der Versicherungsschutz auch beim Lenken von Kraftfahrzeugen, so zumindest in Ihrer Versicherungspolice.

Doch bei dem Blick aufs Handy stellen Sie fest, auch der Testsieger mit der besten Netzabdeckung bietet hier im Niemandsland nicht mal einen Balken Empfang. Also sind Sie erstmal weiterhin auf sich allein gestellt. Schon bemerken Sie im Rückspiegel, dass Ihnen ein anderes Fahrzeug folgt und langsam aufholt, obwohl Sie schon viel schneller sind, als die Polizei erlaubt. Aber die erreichen Sie ja gerade eh nicht...

Fortsetzung folgt…


Kommentare
Kommentar von Pepples  am  13.03.2020 14:06
Sehr unterhaltsamer und informativer Blog

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