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Versicherungen verstehen

Musterbriefe erleichtern die Kommunikation mit dem Versicherer

Musterbriefe erleichtern die Kommunikation mit dem Versicherer

 26.06.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

„Schreibe nur wie Du reden würdest,
und so wirst Du einen guten Brief schreiben“

Johann Wolfgang von Goethe

© Caro Sodar / Pixabay

Ob Johann Wolfgang von Goethe mit diesem Rat auch bei seiner Versicherung erfolgreich gewesen wäre? Spannend zu lesen wären seine Worte allemal gewesen.

Ob ein Dialog mit der Versicherungsgesellschaft zum Ziel führt, darüber entscheiden häufig Details.
Die Versicherungsverträge sind für manchen nur schwer verständlich - mag es an der Komplexität des Vertrages liegen, den vielen Seiten Kleingedrucktem in den Versicherungsbedingungen oder am Versicherungsdeutsch mit seinen Fachausdrücken. Da ist es nicht verwunderlich, wenn sich der ein oder andere auch in der schriftlichen Kommunikation mit dem Versicherer schwer tut.
Doch oft reichen schon wenige Sätze, um dem Versicherer das Anliegen mitzuteilen. Ob es darum geht, eine Vertragserklärung zu einem Versicherungsvertrag zu widerrufen, einen Risikozuschlag überprüfen oder einen Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen oder nach dem Verlust eines Versicherungsscheines einen neuen anzufordern.

Der BdV hat eine ganze Reihe von Musterbriefen verfasst. Mit diesen ist die Kommunikation mit dem Versicherer sehr einfach. Die Musterbriefe sind kostenfrei abrufbar unter www.bdv-beratung.de/musterbriefe.

Ganz aktuell können BdV-Mitglieder mit speziellen, exklusiven Musterbriefen bei ihrem Versicherer erfragen, inwieweit die Bedingungen ihres bestehenden Versicherungsvertrages, die aus Verbraucherschutzsicht wichtigsten Kriterien umfassen. Der Service steht derzeit für folgende Sparten zur Verfügung: Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung. Damit dreht der BdV den Spieß um, denn statt wie bisher im Kleingedruckten mühsam die Bedingungen mit den vom BdV empfohlenen Kriterien abzugleichen, können Verbraucher sich nun direkt mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und diesen um entsprechende Auskunft bitten. Die Musterbriefe können am PC ausgefüllt und versandt werden. Die Kriterien werden dann aktiv bei der Versicherung abgefragt und es wird die schriftliche Antwort samt Nennung der Paragrafen in den Bedingungen erwartet. Das erspart dem Verbraucher Zeit und Ärger und führt zu mehr Sicherheit.

Erfährt der Verbraucher, dass die Kriterien nicht enthalten sind, besteht dringender Handlungsbedarf. BdV-Mitglieder erhalten eine Liste der Anbieter, die diese Kriterien erfüllen. „Ist die Antwort des Versicherers positiv, sollte der Verbraucher diese dann zu seinen Akten legen, denn die Antwort kann rechtlich verbindlich sein und dient dann der Absicherung im Schadenfall.“ Reagiert eine Versicherung gar nicht oder ablehnend auf das Schreiben, so ist dies laut den Verbraucherschützern auch ein klares Zeichen: „Ein Versicherer der mauert, ist kein guter Partner“, bringt BdV-Chef Axel Kleinlein es zum Start der Initiative auf den Punkt.

Mehr zu dieser Initiative.

 


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