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Versicherungen verstehen

Neue Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes – wird es verbraucherfreundlicher?

Neue Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes – wird es verbraucherfreundlicher?

 22.02.2016  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Jens Trittmacher

Viele private Krankenversicherer haben sich zum 1. Januar 2016 neuen Leitlinien unterworfen, die den Tarifwechsel von Privatversicherten innerhalb ihrer Gesellschaft erleichtern sollen. Erarbeitet hat diese Leitlinien der PKV-Verband.

© Christoph Meinersmann / Pixabay

Mit den „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ wollen die Versicherer erreichen, dass es keine Probleme mehr bei der Umsetzung des gesetzlich verankerten Rechts des Verbrauchers auf Tarifwechsel innerhalb ihres privaten Krankenversicherers gibt.

Kann dies gelingen? Dürfen Privatversicherte wirklich darauf hoffen, dass ihnen bei einem Tarifwechsel nunmehr keine Knüppel mehr zwischen die Beine geworfen werden?

Ovid über Hoffnung: „Hoffen und Harren macht manchen zum Narren.“

Das ist dem Verbraucher natürlich nicht zu wünschen. Jedoch muss sich dieser Leitfaden erst in der Praxis bewähren und die Branche muss beweisen, dass sie aus den Fehlern der Vergangenheit wirklich gelernt hat. Denn die oft restriktive Haltung vieler Anbieter beim Tarifwechsel hat der Branche nicht nur heftige Kritik von Verbraucherschützern, wie dem BdV, sondern auch der Politik beschert.

Durch diese Haltung hat die PKV-Branche einem neuen Geschäftsmodell zum Erfolg verholfen: Der „kommerziellen Tarifwechselberatung“ durch spezialisierte Dienstleister gegen Erfolgshonorar, das die Privatversicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. Den Geistern, die sie rief, möchte die PKV-Branche nunmehr Einhalt gebieten. Ob dies gelingt, wird die Zukunft zeigen.

Was aber ist das bahnbrechend Neue an diesen Leitlinien?

Das Problem der PKV ist seit vielen Jahren allgegenwärtig: Im Laufe der Zeit steigen die Beiträge und werden für viele Versicherte – gerade für Ältere und erst Recht mit Eintritt in das Rentenalter – kaum noch bezahlbar oder sogar unbezahlbar. Viele Verbraucher kommen mit der Angst zum BdV, dass sie die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung künftig oder auch schon jetzt nicht mehr zahlen können. Schon seit Jahren weist der BdV seine Mitglieder auf ihr Tarifwechselrecht hin und gibt ihnen konkrete Hilfestellungen. Grund hierfür ist die bisher häufig unzureichende Unterstützung vieler privater Krankenversicherer und deren Vermittlern.

Der Tarifwechsel-Service kommt für Verbraucher reichlich spät

Der vor kurzem in Kraft getretene Tarifwechsel-Service vieler PKV-Unternehmen kommt für den Verbraucher reichlich spät. Denn schon im Jahre 1994, also vor mehr als 20 Jahren, wurde das Tarifwechselrecht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verbrieft (§ 178 f VVG a. F.).

Dieser gesetzliche Anspruch auf Tarifwechsel befindet sich jetzt in § 204 VVG und bildet den Kern der Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes. Ist in der „Wiedergabe“ einer Verbraucherschutznorm ein großer Wurf zu sehen? Das dürfen Sie selbst entscheiden.

Sehr bedauerlich ist es, dass sich laut dem PKV-Verband bisher nur etwas mehr als die Hälfte der Mitgliedsunternehmen zu den Leitlinien bekennen. Allerdings sollen diese einen Marktanteil von 80 Prozent der Privatversicherten abbilden, wie der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue in einer Pressemitteilung vom 22.12.2015 erklärt.

Nach aktuellem Stand sind einige bekannte Namen unter den Verweigerern – wie ARAG, Central, Continentale, Hanse Merkur, Landeskrankenhilfe, Mannheimer, Münchener Verein und Universa. Diese Krankenversicherer lassen ihre Kunden somit im Regen stehen oder was soll deren Nicht-Teilnahme sonst bedeuten?

Das Tarifwechselrecht in § 204 VVG soll dem Privatversicherten ermöglichen, einen Wechsel in einen anderen Tarif seines Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz vorzunehmen. Dabei sollen ihm die aus dem Vertrag bereits erworbenen Rechte und vor allem die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Aus der Erfahrung des BdV war und ist vielen Verbrauchern dieser Weg unbekannt. Vielfach wurde er vom Versicherer auch nicht kommuniziert oder die Bearbeitung eines Tarifwechsels erfolgte mit großer zeitlicher Verzögerung. Häufig fehlte es zudem an einer vollständigen Darstellung der Tarifwechselmöglichkeiten und dem Willen der Anbieter, seine Kunden umfassend zu beraten. Der Verbraucher stand oft in einem aussichtslosen „Kampf“ um sein Recht und gab vielfach auf.

Schritte in die richtige Richtung

Die Tarifwechsel-Leitlinien des Verbandes sind zwar Schritte in die richtige Richtung. Ausdrücklich zu kritisieren ist jedoch, dass sich die Branche erst nach sehr langer Zeit diesem Problem ernsthaft annimmt und sich viele PKV-Unternehmen den Leitlinien nicht angeschlossen haben. Da der PKV-Verband nicht alle seine Mitglieder von diesem dringlichen Erfordernis überzeugen konnte, könnte die Vermutung naheliegen: So manchem Krankenversicherer fehle noch der Wille sich gesetzeskonform zu verhalten. Leidtragende hiervon sind die betroffenen Verbraucher.

PKV-Verbandschef Uwe Laue erläutert in einer Pressemitteilung vom 22.12.2015, dass die Leitlinien in folgenden Punkten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen:

„Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen - also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichteten sich die Versicherer, Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.“

Begrüßt werden kann dies erst, wenn die Tarifalternativen dem Verbraucher tatsächlich, verständlich und nachvollziehbar darlegt werden, was abzuwarten bleibt. Eine zügige Bearbeitung sollte sowieso längst selbstverständlich sein.

„Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert“, erklärt Laue.

Hier wäre interessant zu erfahren, welche Parameter in ein solches „objektives Auswahlsystem“ einfließen“ und wie diese Kriterien gewichtet werden.

Der BdV wird die Umsetzung dieser Tarifwechsel-Leitlinien weiterhin mit Argusaugen beobachten und den Finger in die Wunde legen, sollte es erforderlich werden.

Möchten Sie sich ein eigenes Bild von den Tarifwechsel-Leitlinien der Privaten Krankenversicherung machen, dann können Sie dies tun. Sie finden diese hier.


Kommentare
Kommentar von Markus real  am  02.07.2022 22:51
Sehr guter Beitrag. Bei einem tarifwechsel würde ich auch empfehlen zu vergleichen.
Hier ein super guter vergleichsportal : www.ihr-krankenversicherungsspezialist.de
Kommentar von Helmut Metzger  am  03.04.2016 18:58
Als Betroffener bin ich sehr an der Interpretation und Entwicklung der Tarifwechselmöglichkeiten interessiert.
Vielen Dank für weitere Informationen.

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