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Versicherungen verstehen

Private Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte boomen - Aber welche Policen sind wirklich sinnvoll?

Private Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte boomen - Aber welche Policen sind wirklich sinnvoll?

 09.06.2016  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Jens Trittmacher

Die Politik kürzte in der Vergangenheit mit jeder Gesundheitsreform meistens auch einiges aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung oder führte Zuzahlungen ein. Bei Verschlechterung der Kassenlage ist dies auch künftig wieder möglich, sogar höchst wahrscheinlich.

© Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Ist es daher sinnvoll, sich zusätzlich privat abzusichern? Gegebenenfalls, es kommt hier darauf an, um welche Arten der privaten Zusatzversicherungen es sich handelt. Mit diesen Zusatzpolicen sollten Sie sich aber erst beschäftigen, wenn Sie alle wirklich wichtigen Versicherungen besitzen. Zu diesen sehr wichtigen Versicherungen zählen: die private Haftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer und abhängig von der familiären Situation, auch die Risikolebensversicherung. Welche Versicherungen welchen Stellenwert haben, ermitteln Sie ganz einfach mit dem BdV-Bedarfscheck.

Neben einer großen Palette von Zusatzversicherungsangeboten privater Krankenversicherungsunternehmen für Kassenpatienten, bieten auch viele gesetzliche Krankenkassen für ihre Mitglieder Zusatzpolicen über private Kooperationspartner an. Jedoch ist das Angebot der Kassen in der Regel nur auf einen privaten Krankenversicherer und einige ausgewählte Angebote beschränkt.

Wenn Sie sich für private Krankenzusatzpolicen interessieren, sollten Sie immer mehrere Angebote von verschiedenen Versicherern einholen und diese genau miteinander vergleichen. Die Tarife unterscheiden sich oft stark bei Beiträgen und Leistungen.

Nur einige Krankenzusatzangebote liefern sinnvollen – aber nicht notwendigen – Ergänzungsschutz. Hier ein Überblick:

Zusatzpolicen, die Ihren Kassenschutz abrunden können

Krankenhauszusatzversicherungen
Als Kassenpatient werden Sie im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegekasse und somit in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Dies ist mittlerweile in manchen Krankenhäusern auch ein Zweitbettzimmer. Falls Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt chefärztliche Behandlung wünschen und sichergehen wollen, dass Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer gesund werden, kann eine Krankenhauszusatzversicherung die höheren Kosten übernehmen. Ohne diese kann es ziemlich teuer werden.
Ein Krankenhauszusatztarif sollte mindestens folgende Kriterien erfüllen:

  • Unterbringung im Ein- und/oder Zweitzimmer mit Erstattung der Chefarztbehandlung
  • Die Kosten für den Chefarzt sollten auch über den 3,5-fachen Höchstsatz erstattet werden.
  • Wenn Sie ein anderes Krankenhaus wählen, als das in der Einweisung des Arztes genannte, dann achten Sie darauf, dass die Differenzkosten erstattet werden.
  • Ambulante Operationen im Krankenhaus sollten erstattungsfähig sein.
  • Wichtig ist noch, dass der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. So kann er Ihnen auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen.


Zudem sollten Sie immer im Vorwege prüfen, ob es sich bei einer Klinik um eine gemischte Anstalt handelt. Dies sind Krankenhäuser, die neben der medizinisch notwendigen Heilbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte anbieten. Üblicherweise besteht keine Verpflichtung des Versicherers, die Behandlungskosten zu erstatten. Nur vereinzelt leisten Versicherer ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn die Aufnahme z. B. aufgrund einer Notfalleinweisung etwa nach einem Unfall erfolgte. Lassen Sie sich daher vor Behandlungsbeginn in einer gemischten Anstalt eine schriftliche Zusage des Versicherers geben.

Hinweis: Einige private Krankenversicherer bieten Krankenhauszusatztarife gegen Risikobeitrag an. Sie zahlen eine Prämie, die mit zunehmendem Alter automatisch steigt. Denn es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, wie sonst in der PKV üblich, die Beitragssteigerungen abfedern. Beispiel: Sie zahlen mit 30 Jahren 20 Euro und mit 60 Jahren 60 Euro im Monat. Benötigen Sie den Krankenhauszusatzversicherungsschutz lebenslang, ist ein Risikotarif in der Regel keine sinnvolle Lösung. Planen Sie diesen Zusatzschutz für einige Jahre oder auch bis zum Rentenalter, kann der Risikotarif eine Option sein. Allerdings gibt es kaum geeignete Angebote.

Zahnzusatzversicherung
Besonders bei den Zahnzusatzversicherungen ist ein anhaltender Boom zu beobachten. Im Jahr 2014 betrug der Bestand von Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte etwas mehr als 14,4 Millionen Verträge (lt. Zahlenbericht der PKV 2014). Dies entspricht einem Plus von rund 260.000 Policen gegenüber 2013. Die Anzahl anderer privater Krankenzusatzpolicen liegt deutlich darunter, z. B. bei Tarifen mit Wahlleistungen Krankenhaus mit knapp 5,9 Millionen Verträgen.

Das bedeutet, die Zahngesundheit ist den Menschen in Deutschland besonders wichtig. Sie befürchten hohe Eigenleistungen bei Zahnersatz – z. B. durch Kronen oder Implantate – zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Wählen Sie hochwertigen Zahnersatz anstelle der Regelversorgung kann dies durchaus zutreffen. Denn die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz „nur“ einen festen Zuschuss für die Regelversorgung mit z. B. einfachen metallischen Kronen, Brücken oder Prothesen. Wer regelmäßig an der Vorsorge teilgenommen hat, bekommt obendrein einen Bonus.

Sollten Sie höherwertige Dentalleistungen etwa mit Gold- und Keramikkronen, Implantaten oder Inlays wünschen, werden Sie Zuzahlungen leisten müssen und zwar je nach Behandlungsumfang und Material in beträchtlicher Höhe. Für dieses finanzielle Risiko können Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen vereinbarten finanziellen Anteil zusätzlich zu Ihrer Kasse übernimmt. Die auf dem Markt befindlichen Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Leistungshöhe. Viele Tarife bieten dabei nur einen eingeschränkten Schutz, so dass – trotz Leistungen aus der Zusatzpolice – immer noch ein hoher Eigenanteil von einem gesetzlich Versicherten selbst zu tragen ist. Solche Policen sind nicht zu empfehlen. In Kombination mit den Zuschüssen von der gesetzlichen Krankenkasse können bis 90 Prozent erstattet werden. Trotz alledem bleibt in der Regel unterm Strich ein Restbetrag übrig, den Sie selbst zahlen müssen.

Diese Kriterien sollte ein Zahnzusatztarif mindestens erfüllen:

  • Die Kostenerstattung für Zahnersatz inklusive der Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung sollte mindestens 80 Prozent der Kosten betragen.
  • Auch die Kosten für Implantate und Inlays sollten in diesem Umfang erstattet werden.
  • Das Gleiche gilt für den Knochenaufbau für Implantate.
  • Leistung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), also bis zum 3,5-fachen Satz.
  • Keine tarifliche Erstattungshöchstgrenze (generelle Summenbegrenzung) über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers.

Vor Antragstellung sollten Sie klären, welchen Einfluss fehlende und nicht ersetzte Zähne auf den Versicherungsschutz haben. Denn viele Versicherer schließen fehlende Zähne aus oder verlangen einen Risikozuschlag pro fehlenden Zahn.

Heil- und Kostenplan: Sie sollten vor jeder geplanten Zahnersatzmaßnahme den Heil- und Kostenplan und somit vor Behandlungsbeginn beim Versicherer einreichen, um die Höhe der tariflichen Erstattung zu klären.

Zudem kann es sinnvoll sein, sich eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen, um Kosten zu sparen, da die Kosten je nach Zahnarzt durchaus stark differieren können. Entsprechende Portale finden Sie auch im Internet.

Risikotarife: Wenige private Zahnzusatztarife werden als Risikotarife angeboten, jedoch sind kaum welche davon geeignet.

Krankentagegeldversicherung
Eine private Krankentagegeldversicherung ist sehr wichtig für Selbstständige und Freiberufler, die kein Krankengeld über einen Wahltarif bei Ihrer gesetzlichen Kasse absichern wollen oder deren dortige Absicherung nicht ausreichend möglich ist. Sie können mit einer Krankentagegeldversicherung den krankheitsbedingten Verdienstausfall beginnend nach der vereinbarten Karenzzeit abdecken.

Hintergrund: Freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige und Freiberufler können Krankengeld grundsätzlich nur noch durch den Abschluss von Wahltarifen bei ihrer Krankenkasse versichern. Dafür ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Der Beitragssatz für die Krankenkasse ermäßigt sich auf 14 Prozent. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif Krankengeld, sind Sie jedoch drei Jahre an Ihre Kasse gebunden. Gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages können Sie wie ein Arbeitnehmer ein „gesetzliches Krankengeld“ ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit festlegen. Möchten Sie das, müssen Sie gegenüber Ihrer Kasse erklären, dass Ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung). Wünschen Sie ein Krankengeld, das beispielsweise früher gezahlt wird, ist dies über den Abschluss von Wahltarifen bei ihrer Kasse möglich.

Tipp: Liegt Ihr Einkommen als Selbstständiger oder Freiberufler über der in der GKV versicherbaren Höhe, etwa über der Beitragsbemessungsgrenze, ist alternativ zu dieser Krankengeldabsicherung oder zusätzlich zu dieser eine private Krankentagegeldversicherung wichtig.

Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer können zusätzlich zu Ihrer Krankengeldabsicherung bei ihrer Krankenkasse eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese kann nicht nur für Höherverdienende mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sinnvoll sein, sondern auch für Menschen mit Einkommen unter dieser Grenze, um eine Versorgungslücke bei längerer Krankheit abdecken zu können. Denn das Krankengeld der Kasse ist auf 70 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Diese liegt bei 50.850 Euro (2016) im Jahr. Der Beginn der Zahlung wird üblicherweise auf das Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgestimmt, also in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.

Diese Kriterien sollte eine private Krankentagegeldversicherung mindestens erfüllen:

  • Eine dynamische Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit ist bei Einkommenssteigerungen möglich.
  • Der Versicherer leistet bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit ohne erneute Karenzzeiten. Das gilt zumindest innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
  • Auch während Kur- und Sanatoriumsaufenthalten oder stationärer Reha-Maßnahmen besteht ein tariflicher Leistungsanspruch auf Krankentagegeld.
  • Frauen erhalten bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld.
  • Das Krankentagegeld wird bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder nach Unfällen bezahlt, auch wenn Alkohol dabei eine ursächliche Rolle gespielt hat.
  • Der Versicherer verzichtet auf die Einstufung in Gefahrklassen mit Berufszuschlägen.
  • Für Selbstständige und Freiberufler sollte die Möglichkeit bestehen, Krankentagegelder versichern zu können, die höher sind als das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit.

Tipp: Erhöht sich Ihr Einkommen, sollten Sie rechtzeitig Ihr Krankentagegeld anpassen.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist die einzig wichtige Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck gehört. Denn sie übernimmt die ggf. von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Auslandsreise krank werden. Darüber hinaus erstattet die Versicherung unter anderem auch die Kosten für

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen,
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz,
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt,
  • den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst,
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro.

Die Auslandsreisekrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Eine besonders wichtige Bedeutung haben hier die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was der Versicherer darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Vorhersehbar ist z. B. eine Behandlung, wenn sie für die Zeit der Reise geplant war oder aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon vor Reisantritt feststand. Einschränkungen der Leistungspflicht auf „unvorhergesehene“, „nicht absehbare" oder „akute“ Erkrankungen sollten die Bedingungen jedoch nicht enthalten. Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen.

Kann ein Kranker oder Verletzter am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die private Versicherung auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls per Flugzeug). Der Rücktransport wird von einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen. Einige Anbieter bezahlen den Rücktransport auch dann, wenn nach Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt. Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Für ältere Menschen oder Alleinreisende kann es nämlich belastend sein, wenn sie schwer krank sind und in einem fremden Land versorgt werden müssen, dessen Sprache sie vielleicht nicht sprechen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist selbst dann für gesetzlich Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Dieses Abkommen besteht mit allen Staaten der EU und einigen weiteren, die Sie, je nach Reiseziel, bei Ihrer Krankenkasse erfragen sollten. Die GKV übernimmt in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind.

Die Beiträge für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind sehr günstig. Wer mehrere Monate im Ausland verbringen möchte, braucht eine besondere Auslandskrankenversicherung. Der Beitrag für diese hängt von der Dauer der Reise, dem Reiseziel, dem Leistungsumfang und dem Alter des Versicherten ab.

Diese privaten Zusatzpolicen für Kassenpatienten brauchen Sie nicht:

Ergänzungstarife: Bei diesen Ergänzungsangeboten zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben die Anbieter unterschiedliche Leistungspakete rund um Brille, Heilpraktiker und Zahnversorgung geschnürt. Diese beinhalten manchmal auch noch Krankenhaustagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung und ggf. andere Leistungsbestandteile:
Diese Angebote sind in der Regel aber nicht interessant. Denn hier stellt sich die Frage, ob die jeweilige Kombination der Einzelleistungen Ihren Bedürfnissen nahekommt, da Sie nicht die einzelnen Bestandteile flexibel zusammenstellen können, sondern das Paket komplett abschließen müssen. Bei näherer Betrachtung dieser vermeintlich verlockenden Angebote stellt sich außerdem meistens heraus, dass die gebündelten Lösungen im Vergleich zu Einzelangeboten leistungsschwächer sind. Kommt es Ihnen also z. B. hauptsächlich auf den Zahnersatz an, fahren Sie besser mit der separaten Zahnzusatzversicherung als mit der Paketlösung „Ergänzungstarif".

Tipp: Legen Sie besonderen Wert auf die Behandlung durch einen Heilpraktiker? Dann können Ergänzungstarife im Einzelfall interessant sein, jedoch zahlen Sie die anderen Leistungen im Paket mit. Nur wenige Tarife bieten hierfür ein vernünftiges Beitrags- und Leistungsverhältnis.

Ambulante Zusatzversicherungen: Sie können sich als gesetzlich Versicherter im ambulanten Bereich behandeln lassen wie ein Privatpatient. Dies ist möglich, aber teuer und bezahlt wird auch nicht alles. Es ist also nicht empfehlenswert. Falls Sie sich für dieses Modell entscheiden, sind Sie daran mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. 

Zunächst müssten Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das allgemeine Kostenerstattungsmodell für ambulante ärztliche Versorgung vereinbaren. Danach kann der Arzt Sie wie einen Privatpatienten behandeln. Im Anschluss an eine Behandlung erhalten Sie dann von ihm eine Rechnung. Diese legen Sie Ihrer Kasse vor. Die übernimmt den Kassenanteil und streicht zu Ihrem Nachteil noch Verwaltungskosten ein. Was dann übrig bleibt, rechnen Sie mit Ihrer privaten ambulanten Zusatzversicherung ab. Am Ende bleibt jedoch oftmals noch ein Anteil übrig, den Sie selbst tragen müssen. Sie zahlen bei einer Kombination mit einer privaten ambulanten Zusatzversicherung somit den Beitrag zu Ihrer Krankenkasse plus die Prämie für den Zusatztarif.

Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt pro Tag den mit Ihnen vereinbarten Betrag, wenn Sie in die Klinik müssen. Zwar können Sie damit zusätzliche Kosten wie die Zuzahlungen fürs Krankenhaus abdecken. Aber ob sich das tatsächlich rechnet, steht auf einem anderen Blatt. Denn diese Kosten bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen. Verdienstausfälle lassen sich damit nicht ausgleichen. Falls Sie das wollen, wären Sie mit einer „Krankentagegeldversicherung", die Ihren Verdienstausfall absichert, deutlich besser versorgt. Diese zahlt auch, wenn Sie krank zu Hause sind.


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