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Versicherungen verstehen

Privathaftpflichtversicherung: Fünf Kriterien für den richtigen Vertrag

Privathaftpflichtversicherung: Fünf Kriterien für den richtigen Vertrag

 15.03.2021  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Anja Hardekopf

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungsverträgen. Alle sollten sie haben, um sich vor existenzbedrohenden Ansprüchen Dritter zu schützen. Der BdV hat fünf Punkte für die Auswahl eines guten Versicherungsvertrages in dieser Sparte zusammengestellt:

  • Pauschale Deckungssumme

    Die pauschale Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollte mindestens 15 Mio. Euro betragen.

  • Forderungsausfalldeckung

    Diese Erweiterung ist unverzichtbar. Eine Forderungsausfalldeckung bietet Versicherungsschutz, wenn Sie von einer dritten Person geschädigt werden und diese keine eigene Deckung über eine eigene Privathaftpflichtversicherung erhält sowie selbst auch nicht zahlen kann.

    • Die Forderungsausfalldeckung sieht keine Mindestschadenhöhe und keinen gesonderten Selbstbehalt vor und gilt bis zur vereinbarten Deckungssumme,
    • Schäden aus der Eigenschaft der schädigenden Person als Tierhalter*in sind mitversichert,
    • der eigene Versicherer kommt innerhalb der Forderungsausfalldeckung auch für vorsätzlich verursachte Schäden auf und zusätzlich ist auch die rechtliche Durchsetzung entsprechender Ansprüche mitversichert (aktiver Rechtsschutz). Der letzte Punkt ist entbehrlich, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben.
  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Die gesetzliche Haftung aus Schäden im inner- und außereuropäischen Ausland, die aufgrund eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eintreten, sollte mitversichert sein.

  • Internetschäden

    Die Schädigung einer dritten Person aufgrund des Austausches, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, sollte bis zu einer Schadenhöhe von mindestens 5 Mio. Euro mitversichert sein.

  • Schlüsselverlust

    Der Verlust fremder privater und fremder Schlüssel, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wurden, sollte mindestens mit 20.000 Euro versichert sein.
    Ideal ist es, wenn auch der Verlust beruflicher oder dienstlicher Schlüssel mitversichert ist.

Alle K. o.-Kriterien, die der BdV für einen guten Versicherungsvertrag für wichtig hält und welche Besonderheiten es beispielsweise für Familien zu beachten gibt, können Interessierte im Infoblatt nachlesen.

 


Kommentare
Kommentar von BdV-Team  am  27.07.2022 12:52
Hallo Christian,
wenn es sich bei dem Balkonkraftwerk um eine Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Balkon handelt, die auch selbst genutzt wird, sollten von ihr ausgehende Personen- oder Sachschäden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Eine Nachfrage beim Versicherer schadet dennoch nicht.
Viele Grüße
Ihr BdV-Team
Kommentar von Christian  am  13.07.2022 14:27
Sind eigentlich Balkonkraftwerke für den Eigenverbrauch abgedeckt oder gibt es Unterschiede zwischen den Versicherungen? Gibt es eine Liste, die es ausschließen oder inkludieren?

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