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Schnell ist es passiert und man ist einem anderen Pkw draufgefahren. So ein Mist, denn ein Verkehrsunfall kann spürbare finanzielle Folgen haben. Doch zum Glück trägt die Kfz-Versicherung erstmal die am eigenen (Kasko) und fremden (Haftpflicht) Fahrzeug entstandenen Schäden. Was dann alle wissen sollten: Im darauffolgenden Jahr erhöhen sich die Versicherungsprämien, so zumindest in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die durch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ausgelöste Prämiensteigerung lässt sich durch die beiden Zusatzleistungen Rabattschutz oder Rabattretter verhindern. Beide Begriffe sind bekannt als „ein Unfall frei“ - doch wie funktioniert das?
Zur Info einmal kurz vorab, wie überhaupt die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) funktioniert:
Neben den Sondereinstufungen für z. B. einen Zweitwagen (SF ½-SF 2) beginnt jeder Neuvertrag bei SF-Klasse 0, also null schadenfreien Jahren. Den verschiedenen SF-Klassen sind dann Prozentsätze zugeordnet (je nach Versicherer können diese voneinander abweichen). Je länger Sie unfallfrei fahren, desto mehr schadenfreie Jahre werden dem Vertrag angerechnet. Verursachen Sie jedoch einen Unfall, wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft. Die Rückstufungstabelle variiert von Versicherer zu Versicherer. Häufig werden dann gleich mehrere schadenfreie Jahre abgezogen. Hier ein Beispiel:
Angenommen die Grundprämie beträgt 1.000 Euro und Sie hätten bei 25 schadenfreien Jahren beispielsweise einen Beitragssatz von 30%. Dieser entspräche einer Prämie von 300 Euro. Verursachen Sie einen Schaden, so wird eine Rückstufung in die SF-Klasse 18 vorgenommen, in der der Beitragssatz bei 35% liegt. Die Prämie steigt also auf 350 Euro und es werden Ihnen aufgrund eines Unfalls gleich sieben Jahre schadenfreien Fahrens abgezogen. Sie müssen also künftig 7 Jahre unfallfrei fahren um in der gleichen SF-Klasse zu landen wie vor dem Schaden. Doch es gibt auch Möglichkeiten, einen Prämienanstieg zu vermeiden:
1. Rabattretter
Der Rabattretter war früher in fast allen Verträgen (ohne zusätzlichen Prämienaufschlag) enthalten. Der Vorteil: Haben Sie erstmal genug schadenfreie Jahre erfahren, wird die Versicherungsprämie nach einem selbstverschuldeten Unfall nicht erhöht. Eine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt zwar, jedoch bleibt der Beitragssatz gleich. Ein Beispiel hierzu könnte wie folgt aussehen:
SF 25 = 30% -> 1 Schaden -> Rückstufung in SF 22 = 30%
Sie werden also lediglich drei Jahre (statt wie im o. g. Beispiel sieben Jahre) zurückgestuft. Fährt man drei weitere Jahre unfallfrei, so greift der Rabattretter bei einem dann neu verschuldeten Versicherungsfall erneut. Verschulden Sie zwischenzeitlich jedoch einen Unfall, werden Sie nach der individuellen Tabelle des Versicherungsvertrages zurückgestuft.
2. Rabattschutz
Der Rabattschutz hingegen kann als zusätzliche Option extra mit eingeschlossen werden und kostet auch etwas - nicht selten beläuft sich dieser Zuschlag auf 15 bis 20 % der regulären Prämie. Häufig ist ein Einschluss erst möglich, sofern Sie eine gewisse Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Viele Anbieter bieten diese Option ab einer SF-Klasse zwischen SF 3 und SF 6 an. Anders als beim Rabattretter bleibt beim Rabattschutz nach einem selbstverschuldeten Schadenfall nicht nur der Beitragssatz, sondern auch die SF-Klasse gleich. Es findet also keine Rückstufung statt.
SF 25 = 30% -> 1 Schaden -> Bestehenbleiben von SF 25 = 30%
Achtung: Klären Sie vor einem Kfz-Versicherungswechsel mit Ihrem bisherigen Versicherer, welche schadenfreien Jahre (SF-Klasse) der neuen Gesellschaft bestätigt werden.
Denn bei einem Versicherungswechsel werden Einschlüsse (wie z. B. der Rabattschutz) oder Sondereinstufungen oft nicht berücksichtigt. Sie würden dann so eingestuft, als hätte es diese Vereinbarungen von Beginn an nicht gegeben. Das fällt jedoch nicht gleich bei Angebotseinholung auf, sondern erst dann, wenn der Vorversicherer die schadenfreien Jahre bestätigt. Zum Jahres- respektive Versichererwechsel kann es also durchaus ein paar Wochen dauern, bis das böse Erwachen kommt. Denn je nachdem wie stark die SF-Klasse abweicht, wird die Prämie dann häufig deutlich teurer, als vorher angefragt.
Es lässt sich also sagen, dass der Rabattschutz zwar in wenigen Fällen hilfreich sein kann, aber grundsätzlich sehr kostspielig ist und an den Versicherer bindet. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt den Rabattschutz daher nicht.