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Versicherungen verstehen

Schäden durch 1. Mai-Krawalle - diese Versicherungen zahlen

Schäden durch 1. Mai-Krawalle - diese Versicherungen zahlen

 27.04.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

Am 1. Mai kommt es in Berlin, Hamburg und anderen Großstädten immer wieder zu Krawallen, in deren Folge auch das Eigentum Unbeteiligter beschädigt wird. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann das sehr teuer werden. Doch welche Versicherungen zahlen Schäden an Autos, Immobilien und Hausrat?

© OpenClipart-Vectors / Pixabay

Grundsätzlich gilt, dass derjenige für den Schaden haften muss, der ihn verursacht hat. Die Verursacher*in kann bei Krawallen aber regelmäßig nicht ermittelt werden. In diesem Fall kann nur eine eigene Versicherung vor Folgekosten schützen.

Wenn es Ihr Auto trifft

Für die Absicherung des Autos ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Geht das Fahrzeug infolge von Brandstiftung in Flammen auf, ist das durch den Teilkaskoschutz abgedeckt. Die Versicherung kommt zudem für Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern auf. Schäden durch Vandalismus – wenn etwa Steinwürfe das Auto beschädigen – sind durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Vollkaskoversicherung sollte aber nur bei gravierenden Schäden in Anspruch genommen werden, da der Leistungsfall den Schadenfreiheitsrabatt belastet und dadurch die Prämie steigen kann. Wer nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Schäden aus eigener Tasche zahlen.

Haus und Rat

Wer Hausrat und Immobilieneigentum schützen will, sollte eine Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden, die am eigenen Haus durch Flammen entstanden sind. Die Beseitigung von Graffitis an den Hauswänden und Vandalismusschäden an Fenstern und Türen, zahlt sie indes nur, wenn beide Tatbestände explizit in den „Besonderen Versicherungsbedingungen“ in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Eingeschmissene Scheiben reguliert die Versicherung nur, wenn eine gesonderte Glasversicherung besteht. Wird der Hausrat in der Wohnung durch Feuer beschädigt, deckt die Hausratversicherung die Folgekosten. Dabei zahlt sie die Neuanschaffung, da der Hausrat zum Neuwert versichert ist. Schäden an Gartenmöbeln, die auf dem Grundstück standen, sind nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.

Immer wieder kommt es vor, dass unbeteiligte Personen bei den Krawallen am 1. Mai verletzt werden, ohne dass ein Täter gefunden werden kann. Auch in solchen Fällen können nur die eigenen Versicherungen Schutz bieten. Kann man aufgrund der Verletzung dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine private Unfallversicherung leistet bei unfallbedingter, bleibender Invalidität.