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Schließfächer: Wie versichert man seine Schätze im Tresorraum?

Schließfächer: Wie versichert man seine Schätze im Tresorraum?

 21.04.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Sarah Sperling

Co-Autor Jens Trittmacher

Colliers, Urkunden, Bargeld – manche Wertsachen sind in den eigenen vier Wänden nicht gut aufgehoben. Gut also, dass es Schließfächer gibt, in denen man seine wertvollen Habseligkeiten verwahren kann. Auf jeden Fall sollte man sich vorab nach einem umfassenden Versicherungsschutz für den Tresor seiner Wahl umsehen.

© Klarinette71 & PDPics (Pixabay)

Schließfächer in Geldinstituten: Versicherung oft im Mietpreis enthalten

Grundsätzlich gilt: Verschuldet eine Bank oder Sparkasse den Verlust des Schließfachinhalts, haftet sie in unbegrenzter Höhe. Allerdings begrenzen einige Anbieter diese Haftung – was für Kund*innen von erheblichem Nachteil ist.

Lagert man Wertsachen in Schließfächern von Geldhäusern ein, sollte man zuerst prüfen, ob für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung eingelagerter Wertsachen ein Versicherungsschutz im Mietpreis des Schließfaches enthalten ist, und wenn ja, wie hoch die maximale Entschädigungssumme ist. Die Bandbreite der möglichen Versicherungssummen ist enorm. Bei den von Finanztest getesteten Versicherungen erstreckt sie sich beispielsweise von 2.500 bis 128.000 Euro.

Gibt es diesen Versicherungsschutz, sind in der Regel Schäden durch Gefahren wie Raub, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl abgesichert, gegebenenfalls auch durch Sturm, Hagel oder Elementargefahren wie Überschwemmungen. Genaueres ergibt sich nur aus der Prüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Auch kann man bei den meisten Banken und Sparkassen den Versicherungsschutz zusätzlich über deren Versicherer erhöhen und bei einigen auch über den Zusatzschutz neu abschließen.

Bargeld ist bei einigen Anbietern im Mietpreis nicht mitversichert – teilweise kann es aber über eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dabei fällt die Höhe der Versicherungssumme aber oftmals zu niedrig aus.

Schließfächer per Hausrat absichern

Eine weitere Möglichkeit ist die Absicherung über die Außenversicherung des eigenen Hausratversicherungsvertrages. Hier sollten sich Versicherte informieren, ob und bis zu welcher Versicherungssumme Wertgegenstände in Bankschließfächern mitversichert sind. Viele Tarife gewähren hierfür Versicherungsschutz – allerdings fast immer bis zu festgelegten Grenzen.

Versicherte sollten auch berücksichtigen, dass eine Leistung manchmal nur erfolgt, wenn keine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann – somit besteht nur eine Subsidiärdeckung. Hier lohnt sich die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen des Hausratversicherers.

 

Fallbeispiel: Schließfachüberfall in der Hamburger Sparkasse Norderstedt

Der Einbruch in die Hamburger Sparkasse in Norderstedt im Sommer 2021 stellte eindrucksvoll unter Beweis, wie leicht es Bankräubern gelingen kann, sich an Schließfächern zu bedienen. In diesem Fall könnten die Kund*innen aber Glück im Unglück haben: Denn die Sparkasse handelte grob fahrlässig oder sogar leichtfertig – wovon Rechtsanwalt Jürgen Hennemann (Finanztest 02/22) ausgeht. Weil sie die Tresorräume nicht angemessen gesichert habe, führe dies unzweifelhaft zu ihrer Haftung. Damit handelt es sich um einen Haftpflichtfall, bei der die Sparkasse in unbegrenzter Höhe für den Schaden haftet, so Hennemann. Sollte er sich mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen, würde es seitens der Kund*innen keines extra Versicherungsschutzes bedürfen.
Sollte die Hamburger Sparkasse aber statt grob nur leicht fahrlässig gehandelt haben, würde lediglich die im Mietpreis für das Schließfach enthaltene Versicherung leisten – und somit maximal einen Schaden bis zu 40.000 Euro ersetzen.
Bisher hat die Haspa keine Abschlagszahlungen vorgenommen. Die Regulierungsgespräche mit den Kund*innen zielen auf eine fallabschließende Regulierung. Für ein Haftungsanerkenntnis gebe es wegen der mit den Kund*innen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und den Sicherheitsvorkehrungen in der Filiale – nach Auffassung der Haspa – keinen Grund. Die Haspa stellt bisher klar, dass sie keine Sicherheitsmängel sieht. Sie geht von der Haftungsobergrenze aus – die seit langem Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen bei der Anmietung von Schließfächern ist.
Auf den Ausgang dieses Rechtsstreits darf man gespannt sein.

 

Alternative Schließfachanbieter

Die neueren, alternativen Schließfachanbieter verlangen im Vergleich zu Kreditinstituten laut einer Recherche von Finanztest (02/22) durchschnittlich viermal so viel für ein Schließfach. Dafür ist bei ihnen grundsätzlich eine Schließfachversicherung enthalten. Doch auch hier sollten Kund*innen stets die Versicherungsbedingungen prüfen und nach der Versicherungssumme fragen.

Verhalten im Schadenfall

Der Clou an einem Schließfach ist ja, dass niemand weiß, was sich darin verbirgt. Nicht einmal die Bankmitarbeiter*innen. Bei alternativen Anbietern wird die Geheimniskrämerei auf die Spitze getrieben, teilweise läuft es so anonym ab, dass Kund*innen per Chipkarte, Pin und Fingerabdruck von einem Roboter empfangen werden, der ihre Wertsachen in einer Kassette einsammelt und in einen geschützten Tresorraum bringt.

Wenn nun aber niemand weiß, was im persönlichen Geheimfach liegt, wie lässt sich dann im Schadenfall nachweisen, was darin lag? Denn im Versicherungsfall ist eine Aufstellung der zerstörten, entwendeten oder beschädigten Sachen erforderlich und diese Schadenaufstellung ist wiederum anhand geeigneter Unterlagen zu belegen.

Das können zum Beispiel sein:
Kauf- oder andere Anschaffungsbelege für Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine sowie Erwerbsbelege für Wertpapiere. Am besten löst man dieses Problem zusätzlich mit:

  • Aussagekräftigen Fotos vom Inhalt (Vorder- und Rückseite einschließlich Größennachweis – z. B. durch auf den Fotos ebenfalls ersichtlichen angelegtem Zollstock o. ä.) und
  • Original-Herstellerzertifikaten oder Garantieurkunden (z. B. für wertvolle Uhren).

Bei Sammler- oder Erbstücken mit hohem Wert ist die Expertise durch anerkannte Sachverständige zu empfehlen, da ansonsten unter Umständen kein konkreter Ersatzwert festgestellt werden kann.

Bewahrt man Bargeld im Schließfachinhalt auf, muss man den Besitz zumindest glaubhaft darlegen. Das lässt sich beispielsweise lösen, indem man die Anzahl der Scheine, die Stückelung sowie der Zeitpunkt der Einlagerung notiert.

Wertsachen in den eigenen vier Wänden

Neben der Nutzung eines externen Schließfachs gibt es natürlich auch die Option, die Wertsachen in einem Tresor in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Dann übernimmt die Hausratversicherung Schäden ebenfalls nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Welche Anforderung an einen solchen Wertschutzschrank gestellt werden und welche Grenzen – je nach Wertgegenstand gelten – ist mit dem Versicherer zu klären.

Bewahren Versicherte ihre Wertsachen außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken in der Wohnung auf (einschließlich Bargeld) gelten in der Hausratversicherung ebenso bestimmte Entschädigungsgrenzen. Die Höhe dieser Entschädigungssummen hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab. Bei Bargeld liegt die Spanne in der Regel zwischen 500 und 3.500 Euro. Für Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gold, Edelsteine usw. gelten andere, höhere Summen. Und für Urkunden einschließlich Sparbüchern oder andere Wertpapiere wiederum andere.

Schließfachversicherung oder Hausratversicherung? BdV-Stratege Jens Trittmacher gibt Rat:

„Ob eine Absicherung der Wertgegenstände über eine Bankschließfachversicherung oder eine Hausratversicherung die bessere Wahl ist – kann nicht verallgemeinert werden. Es kommt auf den persönlichen Bedarf an und natürlich auf den Wert der vorhandenen Wertsachen und die Ausgestaltung der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Auch kann ggf. eine Kombination von beiden Optionen infrage kommen.

Wer allerdings bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte zuerst den dort enthaltenen Versicherungsschutz für Wertsachen in den eigenen vier Wänden einschließlich der (möglichen) Mitversicherung von Wertsachen in Bankschließfächern dahingehend prüfen, ob dieser ausreichend für den eigenen Bedarf ist. Ist das nicht der Fall, so ist mit dem Versicherer zu klären, ob der Versicherungsschutz ergänzt oder durch Wechsel des Hausrattarifs an den Bedarf angepasst werden kann. Alternativ kann auch ein Wechsel des Hausratversicherers eine Option darstellen. Dabei ist wichtig, dass ein guter Hausratversicherungsschutz zumindest die BdV-K.-o.-Kriterien für die Hausratversicherung erfüllt.“

Die BdV-K.-o.-Kriterien finden Sie hier im Infoblatt „Hausratversicherung“. Aber: Die Hausratversicherung ist eine grundsätzlich nachrangige Versicherung – es gibt also Versicherungsverträge, die wichtiger sind und entsprechend Vorrang haben sollten.


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