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Versicherungen verstehen

Schrebergarten versichern – aber wie?

Schrebergarten versichern – aber wie?

 25.08.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Mein Bruder ist seit einigen Wochen leidenschaftlicher Laubenpieper und werkelt fleißig in seinem neuen Schrebergarten. Da wird das Dach erneuert, die Terrasse verlegt und die Inneneinrichtung geplant. Mit dem Vertrag über die Pacht der Parzelle gab es vom Vorstand des Kleingartenvereins auch einen (!) Zettel über den Versicherungsschutz zum Garten. Den habe ich mir natürlich angesehen…

© congerdesign / Pixabay

 

Sind Risiken im Zusammenhang mit dem Garten schon über vorhandene Verträge versichert?

Ein kleiner Teil schon. Wenn ich als Inhaber eines Schrebergartens einer dritten Person gegenüber schadensersatzpflichtig werde, besteht Versicherungsschutz über meine private Haftpflichtversicherung. Diese schließt in der Regel nicht nur Schäden ein, die von meiner Wohnung oder meinem selbst bewohnten Einfamilienhaus ausgehen, sondern eben auch von einem Schrebergarten. Ein Blick ins Kleingedruckte ist hier ratsam, um auf Nummer sicherzugehen.

Fällt im Schrebergarten ein Baum auf die Laube der Parzelle nebenan, ist der Schaden also gedeckt. Aber was ist mit dem eigenen Gartenhäuschen?

Das Haus an sich ist über keinen meiner vorhandenen Verträge versichert. Der Inhalt nur, wenn er sich vorübergehend in der Laube befindet. Nehme ich in den Sommermonaten Badetücher und Klamotten mit, damit die Kinder sich nach dem Planschen frische Sachen anziehen können, sind diese Dinge über die Außenversicherung in meiner Hausratversicherung gegen die dort vereinbarten Risiken - Feuer, Leistungswasserschaden, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl - mitversichert. Dies setzt aber voraus, dass die Sachen vorübergehend nicht am eigentlichen Versicherungsort sind und nach kurzer Zeit wieder mit nach Hause genommen werden. Was noch als vorübergehend angesehen werden kann, ist in den individuellen Versicherungsbedingungen definiert. Für Dinge, die im Gartenhäuschen bleiben, wie Rasenmäher, Gartenmöbel oder Geschirr, besteht über meine normale Hausratversicherung kein Schutz.

Aber was, wenn meine Laube abbrennt oder eingebrochen wird?

Man mag sich das gar nicht ausmalen, aber wenn man selbst Laubenpieper in der Verwandtschaft hat, hört man doch öfter in den lokalen Nachrichten, dass in der einen oder anderen Kleingartenanlage mal eine Gartenlaube abbrennt. Auch Einbrüche oder Schäden durch Vandalismus sind in solchen Anlagen keine Seltenheit. Umso angenehmer, wenn alles ersetzt wird, nachdem ein Schaden passiert ist.

Der Zettel, den mein Bruder von seinem Verein bekommen hat, sagt grob aus, dass zwar der Inhalt und das Gebäude versichert werden können, aber so ganz genau kann man den Umfang nicht erkennen. Es gibt wohl auch die Möglichkeit einer Höherversicherung, aber was genau dahintersteckt – keine Ahnung!

Auf der Suche nach den Versicherungsunterlagen

Mit Versicherungsverträgen beschäftigt sich niemand gern. Aber wie wir bei einem Spaziergang festgestellt haben, kann es bei einem Brand übel ausgehen. Daher habe ich nicht lockergelassen und mich auf die Suche gemacht.

Auf der Internetseite des Landesverbandes für das Kleingartenwesen wurde ich fündig. Diese Landesverbände stellen auf ihren Internetseiten Versicherungsbedingungen und Schadenanzeigeformulare zur Verfügung. So kann sich der interessierte Pächter und auch die besorgte Angehörige einen Überblick über die über den Kleingartenverein abgeschlossenen Versicherungsverträge, über die der Versicherungsschutz erlangt werden kann, verschaffen.

Im Falle meines Bruders konnte ich erst mal aufatmen: Das Versicherungspaket, das er beantragt hat, enthält einen Grundschutz gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel und kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden. Auch für Zäune, Bäume, Sträucher und Stauden besteht Versicherungsschutz, ebenso wie für Gartengeräte, die aus einem abgeschlossenen Schuppen gestohlen werden. Auch eine kleine Unfallversicherung ist dabei, falls die/der Pächter*in beispielsweise bei der Gemeinschaftsarbeit eine unfallbedingte Invalidität erleidet.

Aber auch hier lohnt sich wieder einmal der Blick ins Kleingedruckte: Es gibt summenmäßige Beschränkungen und die Beiträge für eine Höherversicherung sind happig – aber: Wenn man jemanden hat, der die Bedingungen gern liest, ist man zumindest darauf vorbereitet, dass man im Schadenfall nicht alles ersetzt bekommt. Insgesamt ist es zwar kein Rundum-Sorglos-Paket, aber besser als nichts.

 


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