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Versicherungen verstehen

Silvesterfeuerwerk – Welche Versicherungen kommen für Schäden auf?

Silvesterfeuerwerk – Welche Versicherungen kommen für Schäden auf?

 29.12.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

© Michael Behrens/Unsplash

Nach zwei pandemiebedingt ruhigeren Jahreswechseln dürfte es dieses Jahr an Silvester wieder feuchtfröhlicher und lauter werden. Damit steigt aber auch das Risiko für Schäden – sei es durch Überschwang oder fehlgeleitetes Feuerwerk. Doch wer muss für solche Schäden eigentlich aufkommen und welche Versicherungen sind vor diesem Hintergrund wichtig?

Wenn wieder mehr geböllert wird, ist es auch wahrscheinlich, dass wieder mehr Schäden durch Feuerwerk entstehen. Für Schäden muss grundsätzlich die Person haften, die sie verursacht hat – diese zu finden, ist im Silvestertrubel aber nahezu unmöglich. Der Schaden kann jedoch von der eigenen Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, aber nur wenn eine Forderungsausfalldeckung tariflich mitversichert ist. 

So sind Schäden durch Feuerwerk abgesichert

Stellen Hauseigentümer*innen beispielsweise am Neujahrsmorgen fest, dass der Briefkasten von einem Böller zerstört wurde, können sie sich an ihre Wohngebäudeversicherung wenden. Diese reguliert den Schaden, sofern der Briefkasten eindeutig durch eine Explosion zerstört wurde. Dabei sollten die Versicherten jedoch beachten, dass auch der Versicherer im Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht hat. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, kann es daher sinnvoll sein, für die Behebung kleinerer Schäden selber aufzukommen. Wird nicht nur der Briefkasten zerstört, sondern gerät das gesamte Haus durch einen Feuerwerkskörper in Brand, ist natürlich auch das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

Wird das Mobiliar durch Feuerwerk beschädigt – etwa, weil eine Rakete durch das gekippte Fenster ins Wohnzimmer fliegt und die Couch entzündet –, ist die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig. Das gilt natürlich auch, wenn durch das Feuer der gesamte Hausrat vernichtet wird. Allerdings könnte der Versicherer in diesem Beispiel das gekippte Fenster als „grob fahrlässig“ bewerten – das könnte dazu führen, dass er den Schaden nur anteilig oder im schlimmsten Fall gar nicht ersetzt. Gute Tarife verzichten vollständig auf das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn die/der Versicherungsnehmer*in den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten der Schadenbeseitigung – abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für sogenannte Vandalismusschäden auf – beispielsweise, wenn Böller oder Raketen den Lack zerkratzt oder die Haube verbeult haben.


BdV-Tipp: Verhalten im Schadenfall

 

- Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.

- Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen.

- Beseitigen Sie Schäden erst, wenn Sie hierfür das Okay Ihrer Versicherung haben.

- Dokumentieren Sie die Schäden durch Foto- und/oder Videoaufnahmen.

- Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung.


Für Schäden, die man selbst bei anderen verursacht, kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung auf. Wer beim unvorsichtigen Schwenken einer Wunderkerze beispielsweise die Jacke des Nachbarn beschädigt, kann das wahrscheinlich noch aus eigener Tasche bezahlen. Verletzen die eigenen Böller oder Raketen jedoch den Nachbarn erheblich oder setzen das Nachbarhaus in Brand, kann das zu sehr hohen Schadensersatzansprüchen führen, die im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin führen. Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht nur für solche Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzforderungen ab – notfalls sogar vor Gericht. Sie ist daher auch unabhängig vom Silvestertag eine der wichtigsten Versicherungen. Sie kann auch dann helfen, wenn man selbst geschädigt wurde und die verantwortliche Person keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Dafür muss man aber bei Vertragsschluss eine Forderungsausfalldeckung vereinbart haben. Dann leistet der eigene Versicherer in dem Umfang, als wäre man selbst die schädigende Person. Zudem sollte man darauf achten, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat.

Sollte man selbst verletzt werden und dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sein, sind die Berufsunfähigkeits- oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die wichtigsten Versicherungen zur Absicherung der Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man aufgrund der Verletzung den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Eine private Unfallversicherung ist zwar grundsätzlich nachrangig und dient nicht der Arbeitskraftabsicherung. Sie sichert aber einen Kapitalbedarf ab, der nach einem Unfall entstehen kann – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Sie zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn unfallbedingt eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurückbleibt.

Wichtige Informationen, Hinweise und Tipps zu den erwähnten Versicherungen finden Sie in den Infoblättern des BdV:

Privathaftpflichtversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Unfallversicherung

Kfz-Versicherung

Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem unbeschadeten Rutsch ins neue Jahr!


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