Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Nicht erst die aktuelle Energiekrise führt dazu, dass sich immer mehr Menschen für Stromsparen und erneuerbare Energien interessieren. Waren Photovoltaikanlagen bisher vor allem für Hauseigentümer*innen interessant, können nun auch Mieter*innen und Besitzer*innen von Wohnungen mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen.
Ob als Paneele, die auch zugleich als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet – die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Mit ihnen lässt sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz der jährliche Stromverbrauch von Elektrogeräten decken, die für die Grundlast im Haushalt verantwortlich sind. Meist genügt dafür eine handelsübliche Schutzkontaktsteckdose.
Laut der Studie „Der Markt für Steckersolargeräte 2022“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) können Nutzer*innen bei Steckersolargeräten technisch konfigurieren hinsichtlich:
Wichtig: vor dem Loslegen muss bei Miet-und Eigentumswohnungen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Anschließend muss die Anlage dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Schäden an der Solaranlage können mit einer Elektronikversicherung abgesichert werden. Sie versichert die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile meist u. a. gegen
Außerdem leistet sie notwendige Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
Auch über eine bestehende Hausratversicherung kann in gewissem Umfang Versicherungsschutz bestehen. Von Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen beschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist.
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW und HTW Berlin wurden in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 128.000 Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 51 MW verkauft. Auch, wenn diese Solaranlagen erst langsam an Bedeutung gewinnen, die Meldeprozesse beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur noch recht komplex sind und es noch keine einheitlichen Normen und Standards gibt, dürfte ein Boom solcher Solaranlagen für alle nicht aufzuhalten sein.
Viele FAQs zur steckbaren Solarenergie hat die Arbeitsgruppe PVplug zusammengestellt. Weiteres Wissenswertes gibt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.