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Versicherungen verstehen

Sturmflut – wenn der Versicherungsschutz untergeht

Sturmflut – wenn der Versicherungsschutz untergeht

 03.11.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Benjamin Grossmann

Es kommt der Herbst, die Stürme stehen vor der Tür und dem Deich und mit ihnen auch die Sorge vor den zunehmenden Naturgewalten wie beispielsweise einer Sturmflut. Nachweislich nehmen die Wetterereignisse und ihre Intensität laufend zu. Ein Mitglied rief uns erstaunt an und erkundigte sich, ob es wirklich wahr sein kann, dass ein Versicherer in der regionalen Zeitung Schutz vor Schäden bei Sturmflut in der Wohngebäudeversicherung bewirbt.

© Thomas Grams / Unsplash

Das konnte ich dem Mitglied so bestätigen – tatsächlich gibt es einige, wenige Anbieter, die Versicherungsschutz bei Sturmfluten anbieten. Generell ist es so, dass selbst bei einer Elementarschadenversicherung dieser Bereich, genau wie Erdbeben - nicht pauschal mitversichert ist. Sondern im Gegenteil, häufig ausgeschlossen ist.

Grund ist, dass das Risiko für die Versicherung bei Großschadenslagen enorm hoch ist und nicht regional beschränkt. Um das Risiko zu dämpfen gibt es Rückversicherer, die sich der Deckung anschließen. Dabei gibt es verschiedene Formen der Beteiligung eines Rückversicherers – aber das ist ein Thema für einen anderen Blogbeitrag.

Risiko der Sturmflut ist versicherbar – mit Ausnahmen

Viele Versicherer scheuen jedoch wegen dieses schwer kalkulierbaren Risikos die Absicherung und schließen das Risiko zum Schutz ihrer Gemeinschaft (und Beitragskalkulation) aus.

Wichtig für Sie ist die Information, dass das Risiko der Sturmflut versicherbar ist und für Bewohner*innen in Meeresnähe einen sinnvollen Schutz darstellen kann. Jedoch gibt es auch hier bei den Anbietern Risikogebiete, welche nicht versicherbar sind.

Wenn das Thema für Sie interessant ist, kommen Sie als Mitglied gerne auf uns zu. Wir können Ihnen Anbieter nennen, die diesen Schutz anbieten. Wichtig ist auch hier, das Angebot auf unsere BdV-K.o.-Kriterien zu prüfen. Eventuell aber auch irgendwo sinnvolle und vertretbare Abschläge für den Einschluss hinzunehmen.

In dem Sinne: Kommen Sie gut und trocken durch den Herbst!

 

Übrigens: Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Sie können sich aber auch ohne Mitgliedschaft beraten lassen (dann allerdings zu erhöhten Telefongebühren).


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