Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Heute ist Welttierschutztag. Da ist es doch wieder einmal Zeit, sich Hund, Katze, Meerschweinchen, Hamster und Co. zu widmen.
Meine Kinder – 4 und 6 Jahre alt – liegen mir schon seit langem in den Ohren: „Wir wollen so gerne einen Hund, eine Katze… Ach bitte Mama, dürfen wir ein kleines Kaninchen haben.“ Doch ich scheue mich, denn aus eigener Erfahrung weiß ich: Letztendlich werden es die Eltern sein, die Gassi gehen, die Katze füttern oder den Käfig sauber machen. Und als Versicherungsexpertin mache ich mir dann auch noch zusätzlich Gedanken, welche Versicherungen notwendig oder sinnvoll sind – oder gar beides?!
Diverse Versicherungen für Haustiere werden auf dem Markt angeboten. Und wenn die Entscheidung auf die Anschaffung eines Hundes oder Pferdes fällt, sollten Besitzer unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Denn richten Haustiere einen Schaden an, muss deren Besitzer für den Schaden aufkommen und zwar auch ohne Verschulden. Katzen oder andere zahme Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen und Kanarienvogel sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für „gefährliche“ Haustiere wie Schlangen, Spinnen oder Krokodile reicht die Versicherung jedoch nicht. Deren Besitzer müssen sich speziellen Versicherungsschutz suchen.
Und was ist, wenn Hund, Pferd oder Katze krank werden? Auf dem Markt gibt es auch dafür eine Lösung – die Tierkrankenversicherung. Sie kann das finanzielle Risiko möglicherweise mindern helfen. Doch die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages, der unter anderem von Rasse und Alter abhängt, ist nicht unerheblich. Der Abschluss sollte daher genau überlegt werden. Zudem gibt es zahlreiche Ausschlüsse und der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Also gilt es wohl doch eher, für den Fall der Fälle selber Geld zurück zu legen.
Auch gegen das Risiko hoher Operationskosten nach Unfall oder Krankheit des Tieres kann man sich versichern.
Wer eine Operationskosten- oder Krankenversicherung abschließen möchte, sollte aber unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Es gibt erhebliche Unterschiede, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte der Versicherungsschutz besteht oder ob und bis zu welcher Höhe es Entschädigungsgrenzen gibt. Und sind evtl. Wartezeiten vorhanden? All das sollte vorher geklärt werden – ganz schön viel Kleingedrucktes gilt es da durchzusehen …
Und zu guter Letzt entdecke ich auf dem Markt auch noch eine Versicherung gegen Tod, Diebstahl und „dauernde Unbrauchbarkeit“ – was für ein Wort – des Tieres. Die sogenannte Tierversicherung ist vor allem für Pferdebesitzer von Bedeutung. Sie tritt ein bei: Tod oder Nottötung z. B. durch Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt, Operation, Kastration, Transporte innerhalb Deutschlands oder der EU, Brand, Blitzschlag und Explosion. Sie tritt aber auch ein bei Diebstahl, Raub, dauernder Zuchtuntauglichkeit, Totgeburt, Tod der Leibesfrucht oder bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall. Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, dem Verwendungszweck sowie dem Alter des Pferdes.
Ein Glück, dass für meine Jungs ein Pferd nicht zur Debatte steht. Dafür wurden gestern vor der Arbeitsstelle meines Mannes zwei kleine Zwergkaninchen ausgesetzt. Um Familienzuwachs werden wir jetzt wohl doch nicht mehr herumkommen. Aber was soll‘s, zumindest versicherungstechnisch bin ich gut gewappnet. :-)