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Versicherungen verstehen

Top Ten der unsinnigen Versicherungen

Top Ten der unsinnigen Versicherungen

 20.04.2023  Versicherungen verstehen  10 Kommentare  Julia Alice Böhne

Es ist wichtig, gut und vor allem bedarfsgerecht versichert zu sein. Dafür setzen wir uns als Verbraucherschützer*innen täglich ein. Aber nicht jede Versicherung ist für jede Verbraucherin oder jeden Verbraucher sinnvoll. Einige Versicherungen braucht sogar niemand. In diesem Blogbeitrag stellen wir die zehn unsinnigsten Versicherungen vor.

 

© Anne Nygard / Unsplash

Platz 10: Reiserücktrittsversicherung

Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, soll die Reiserücktrittsversicherung vom Reiseanbieter verlangte Entschädigung erstatten – zumindest dann, wenn eine vertraglich definierte Risikoperson „unerwartet schwer“ erkrankt ist.

Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Denn wann eine Erkrankung unerwartet schwer ist, ist für Versicherte nicht ersichtlich. Der Versicherer verzichtet bei Antragstellung auf sogenannte Risikofragen. Dadurch muss er sich nicht schon bei Vertragsschluss entscheiden, welches Risiko er versichern möchte. Erst im Leistungsfall prüft und entscheidet er, ob die Erkrankung, die zu Rücktritt oder Abbruch geführt hat, schwer und für den Versicherungsnehmer unvorhersehbar war.

Für Versicherte bleibt bis dahin also unklar, ob die von ihnen abgeschlossene Versicherung auch tatsächlich den eigenen konkreten Gesundheitszustand (oder den von Risikopersonen) abdeckt oder nicht. Der Versicherungsschutz ist also bestenfalls fraglich – schlechtestenfalls sogar nutzlos.

Platz 9: „Kleinst-Versicherungen“

Sogenannte „Kleinst-Versicherungen“ sichern kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet und bieten zudem kein angemessenes Prämien-Leistungsverhältnis.

Eine Brillenversicherung ersetzt nicht jeglichen Kostenaufwand. Eine neue Brille gibt es beispielsweise nur dann, wenn die aktuelle mindestens zwei Jahre alt ist oder eine Sehstärkenänderung in bestimmter Höhe vorliegt. Alternativ erstattet der Versicherer lediglich Kosten in begrenzter Höhe, beispielsweise nur bis zu 300 Euro. Wer eine besondere Fassung oder höherwertige Gläser wünscht, muss höhere Zuzahlungen leisten.

Die Ticketversicherung für Karten zu Konzerten und Sportveranstaltungen etc. greift nur bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum – beispielsweise durch Brand.

Mehr zur Ticketversicherung können Sie hier lesen.

Auch eine spezielle Sportgeräteversicherung ist unnötig. Denn der Verlust ist meist über die Hausratversicherung (auch im Rahmen der Außenversicherung) abgedeckt – insbesondere bei Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

Platz 8: Krankenhaustagegeldversicherung

Glaubt man den Verkaufsargumenten der Versicherer, bildet die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage für die gesetzliche Zuzahlung, das tägliche Obst, den Besuch der Familie im Krankenhaus oder das Fernsehgerät. Das ist jedoch mehr als fraglich. In jedem Fall sichert die Versicherung kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet – somit kann man auf sie getrost verzichten.

Platz 7: Reisegepäckversicherung

Haben Sie Ihr Gepäck auf der Reise stets in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt? Das müssten sie nämlich, um sicher zu sein, dass der Reisegepäckversicherer im Verlustfall tatsächlich zahlt. Bei grob fahrlässigem Verhalten im Umgang mit dem Reisegepäck zahlt der Versicherer nur anteilig oder eben gar nicht. Und, dass sie nicht grob fahrlässig waren, müssten sie natürlich im Schadenfall erst einmal beweisen können. Außerdem sind Wertsachen nur unzureichend mitversichert. Und die wären doch wahrscheinlich das, was Sie am dringlichsten absichern wollen?

Sie ahnen es schon: Auch diese Versicherung bietet keinen verlässlichen Schutz und ist damit verzichtbar. Die gute Nachricht ist: Gegen bestimmte Gefahren ist Ihr Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung abgesichert.

Platz 6: Elektronikversicherungen

Ein defektes oder verlorenes Handy treibt niemanden in den finanziellen Ruin – schon allein diese Tatsache stellt die Sinnhaftigkeit einer Handyversicherung infrage. Entschädigt wird ohnehin meistens nur der Zeitwert des Handys und es ist eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Zudem sind meist nur Neugeräte innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum versicherbar.

Ganz ähnlich verhält es sich mit Haushaltsgeräteversicherungen oder „Garantieverlängerungen“ bei Elektrogeräten, die dann greifen sollen, wenn beispielsweise ein Geschirrspüler oder Fernseher beschädigt wird. Viele dieser Versicherungen leisten bei Totalschäden oder Diebstahl als Ersatz lediglich ein „gleichwertiges“ Gerät oder eine Geldleistung in Höhe des Zeitwerts des alten Geräts. Auch haben viele der Angebote ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis und zahlreiche Einschränkungen, wie fehlender Schutz bei Verschleiß oder Diebstahl.

Platz 5: Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr verbindet den Unfallschutz mit einem Sparvertrag. Das klingt ja erstmal gar nicht so schlecht. Aber: Ähnlich wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung legt der Versicherer einen Teil der eingezahlten Beiträge an. Und ähnlich wie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist eine solche Police meist ein „Nullsummenspiel“; in manchen Fällen müsste man sogar von einem „Negativsummenspiel“ sprechen. Bei Ablauf erhalten die Versicherten den (nominalen) Betrag zurück, den sie vorher zusätzlich zum Unfallversicherungsschutz einbezahlt haben – und zwar meist nur sehr mäßig verzinst. Zudem sind die Versicherungsleistungen für den Unfallschutz häufig deutlich schlechter als bei „reinen“ privaten Unfallversicherungsverträgen.

Platz 4: Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung soll Darlehensnehmer und deren Angehörige oder Geschäftspartner*innen gegen die Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Tod absichern und die noch offene Restschuld begleichen.

Die Policen sehen aber umfangreiche Ausschlussklauseln und Wartezeiten vor. Daher ist häufig fraglich, ob die Versicherung bei den vereinbarten Ereignissen überhaupt leistet – zum Beispiel, wenn die Vertragslaufzeit bei einem Leasingvertrag kürzer ist als die Wartezeit. Zudem zahlt sie unter anderem nur bei nicht bekannten Erkrankungen, nur für begrenzte Zeiträume, bis zu einer erreichten Obergrenze oder bei Arbeitslosigkeit nur nach unbefristeten Arbeitsverträgen. Und noch dazu sind die Beiträge im Verhältnis zur versicherten Leistung viel zu hoch.

Platz 3: Ausbildungsversicherung

Hinter den sogenannten Ausbildungsversicherungen stecken kapitalbildende Lebensversicherungen, die teuer, unrentabel und unflexibel sind. Zur Vermögensbildung sind sie völlig ungeeignet. Wenn Sie für Ihre Kinder oder Enkelkinder Geld anlegen möchten, das als Starthilfe zum Ausbildungs- oder Studienbeginn dienen soll, sollten sie es besser selbst anlegen – beispielsweise in einem ETF-Sparplan.

Platz 2: Sterbegeldversicherung

Auch die Sterbegeldversicherung ist lediglich eine geldaufzehrende Kapitallebensversicherung. Bei langer Laufzeit wurde am Ende häufig mehr eingezahlt, als die Hinterbliebenen herausbekommen. Wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten möchten, ist eine rechtzeitige Geldanlage die bessere Alternative.

Platz 1: Kapitalbildende Versicherungen

Alle kapitalbildenden Versicherungen (Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen)sind weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet. Und das gilt nicht nur in Zeiten niedriger Zinsen. Auch intransparente und überteuerte Kostenstrukturen sowie überzogene Langlebigkeitsmaßnahmen (bei Rentenversicherungen) führen dazu, dass die versicherten garantierten Leistungen geringer sind als das, was an Prämien eingezahlt wurde.

Bei neueren Rentenversicherungstarifen werden die Konditionen der lebenslangen Rente (Rentenhöhe beziehungsweise -faktor) sogar häufig erst zu Rentenbeginn mitgeteilt – also nach 20, 30, 40 oder noch mehr Jahren. Ob es noch etwas mit „Versicherung“ zu tun hat, wenn man die Höhe der Leistung erst bei Fälligkeit (er)kennt, ist fraglich.

Sie besitzen eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung und möchten sie nicht mehr weiterführen? Im BdV-Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“ finden Sie die wichtigsten Informationen.

 


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Kommentare
Kommentar von BdV-Team  am  31.05.2023 10:12
Hallo GNZ,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) ist eine grundsätzlich ungeeignete Versicherung. Eine Ausnahme kann für Beihilfeberechtigte in bestimmten Einzelfällen gelten. Mit dem KHT könnten zusätzliche Kosten wie Zuzahlungen im Krankenhaus abgedeckt werden. Diese Kosten liegen grundsätzlich im planbaren Rahmen. Für Fälle des Krankenhausaufenthaltes sollte daher besser Geld zurücklegt werden.
Möglich ist die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung in der GKV. Dann muss man pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen zuzahlen – bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen ein Prozent. Um herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist, sollte man seine Kasse befragen.
Verdienstausfälle aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit lassen sich nicht mit dem KHT absichern. Dafür ist eine Krankentagegeldversicherung (KT) passend.
Für privatversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige gehört das KT zum wichtigsten Versicherungsschutz und auch für GKV-versicherte Selbständige ohne Krankengeldanspruch (KG). Wichtig kann ergänzend das KT sein – für Selbständige, die mit ihrer Krankenkasse ein „gesetzliches KG“ und/oder einen Wahltarif KG vereinbart haben. Für GKV-versicherte Arbeitnehmer ist ein zusätzliches KT wichtig, weil sie nach sechswöchiger Lohnfortzahlung KG nur in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 % vom Nettolohn erhalten (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV).

Freundliche Grüße
Ihr BdV-Team
Kommentar von GNZ  am  24.05.2023 17:29
Das grenzt nicht nur an Fahrlässigkeit, sondern an Falschberatung. Denn das Problem beim KHT betrifft ja nicht nur Selbständige. Ein Kunde mit Mindestlohn, also irgendwo je nach Wochenarbeitszeit bei ca. 1.400 Netto soll statt 5 Euro im Monat für das KHT einfach mal aus seinem schmalen Beutel 280 Euro + x für einen KH-Aufenthalt bezahlen. Der Kundenberater, der in dieser Konstellation behauptet, die Versicherung sei "unsinnig" hat seinen Beruf verfehlt. Liebe BDV-Experten, sicher ist der Trend in Dt. gegenüber England und DK z.B. eher der, zu viele Risiken des Lebens per Policen abzusichern. Aber mit derartigen Pauschalaussagen macht Ihr Euch völlig unnötig angreifbar.
Das betrifft i.Ü. auch das eine oder andere weitere Produkt Eures Rankings.
Kommentar von JG  am  12.05.2023 19:23
@Daddy.G und RPF:
der hier empfohlene ETF-Sparplan wird als Alternative zu einer Ausbildungsversicherung für Kinder/Enkel genannt und daran kann ich nichts falsches finden. Bei einem Anlagehorizont von >15 Jahren (Start der Investition z.B. ab Geburt) hat ein Welt ETF bisher statistisch immer die investierte Summe gehalten und in den allermeisten Fällen Rendite über dem Bereich der Inflation geliefert. Also grundsätzlich kleine schlechte Empfehlung, so denn die Rahmenbedingungen passen.
Und wenn ich es richtig im Kopf habe empfiehlt der BdV stehts existenzbedrohende Risiken abzusichern und sich dann, je nach persönlichem Empfinden ggf um weiterreichende Versicherungen zu kümmern, so kann! im Einzelfall eine Restschuldversicherung sinnvoll sein, aber zuerst gilt es andere Versicherungen abzuschließen.
Nicht immer das Haar in der Suppe suchen :)
Kommentar von RPF  am  11.05.2023 18:40
Wenn man vom BdV beraten würde, z.B. zu ETF´s, käme es zu einem Desaster. Es stellt sich nämlich die Frage ob der BdV über ETF´s überhaupt richtig Bescheid weiß. Ich bin mir sicher, er hat keinen Durchblick.
Kommentar von Daddy.G  am  11.05.2023 14:52
Oh, Oh, da hat wohl jemand den Sinn von Versicherungen nicht verstanden, oder ist grundsätzlich dagegen!? Mein Bruder ist gerade unerwartet verstorben und wir sind froh, dass er für sein noch relativ hoch finanziertes Kfz eine Restschuldversicherung hatte! Auch gibt es mehrfache Beispiele für die Sinnhaftigkeit von Reiserücktrittversicherungen, besonders in Corona-Zeiten... und wer pauschal jegliche Art von Lebens- oder Rentenversicherungen anzweifelt, sollte sich mal richtig mit den Bestimmungen und der Flexibliltät vieler Versicherer beschäftigen. Die pauschale Empfehlung, dass ETF-Sparpläne besser wären, führt den Verbraucher in die Irre. Schauen Sie sich nur mal Ihr damals ins Leben gerufene "Pantoffel-Depot" an. Oder können Sie mir erklären wie ein ETF-Sparplan eine Langlebigkeit absichert? Außerdem lassen Sie steuerliche Aspekte außen vor. Leider für mich ein sehr pauschaler Beitrag der dem Verbraucher nicht wirklich nützt.
Kommentar von BdV-Team  am  21.04.2023 12:36
Hallo JG,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

"Riester"-Produkte sind allenfalls in bestimmten Einzelfällen bei hoher Förderung eine sinnvolle Option. Eine pauschale Empfehlung für eine bestimmte Personengruppen kann daher nicht gegeben werden. "Riester"-Varianten zum Aufbau einer lebenslangen Rente können sich beispielsweise wegen der Zulagen im Einzelfall für Familien mit mehreren Kindern oder für Geringverdiener oder wegen der Steuervorteile für Besserverdienende lohnen.

Wir empfehlen, sich vor einem etwaigen Vertragsabschluss individuell und (anbieter-)unabhängig beraten zu lassen.

Freundliche Grüße
Ihr BdV-Team
Kommentar von JG  am  21.04.2023 12:17
Ist das Thema lohnenswerte Riester-Rente nicht ganz besonders von den persönlichen Umständen abhängig? Ich meine Vergleiche gelesen zu haben, dass es für Familien mit 1 oder 2 Kindern, aufgrund der Kinderförderbegräge, durchaus lohnenswert sein kann - natürlich auch in Abhängigkeit vom Einkommen des Riesternden. Können Sie hierzu ggf eine Aussage treffen?
Kommentar von BdV-Team  am  21.04.2023 11:14
Vielen Dank für Ihre Kommentare.

Sicherlich sind das gute Argumente, wenn man Verbraucher*innen eine Krankenhaustagegeldversicherung verkaufen möchte.

Allerdings kann zum einen jede*r Versicherte selbst die Karenzzeit wählen, nach der die Krankentagegeldversicherung leistet und zum anderen empfiehlt es sich für Selbständige ohnehin, gewisse Rücklagen zu bilden, die verhindern, dass sie bereits nach einer kürzeren Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Bedrängnis gerät.

Diese finanziellen Rücklagen könnte man dann auch dazu verwenden, ein Einbettzimmer zu finanzieren - so es denn notwendig erscheint.

Unsere Mitglieder beraten wir gern ausführlich dazu, wie ein Verdienstausfall angemessen und sinnvoll abgesichert werden kann.

Freundliche Grüße
Ihr BdV-Team
Kommentar von xx  am  21.04.2023 10:05
Ebenso kann eine Absicherung des KHT auch die Kosten für ein Upgrade auf Einbettzimmer verwendet werden, da es sich ja um einen Barleistungstarif handelt und der Kunde mit dem Geld machen kann was er will.
Kommentar von JJ  am  21.04.2023 09:44
Krankenhaustagegeldversicherung: Für Selbständige können solche Produkte durchaus sinnvoll sein. Ein Krankenhausaufenthalt führt nämlich in der Regel zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit. Somit wird der Einkommensverlust bereits ab dem 1. Tag des Krankenhausaufenthaltes aufgefangen. Krankenkentagegeldversicherungen greifen in der Regel erst nach einer Karenzzeit. Die Kombi aus KHT und KT kann für einen Selbständigen daher sinnvoll sein. Die Aussage auf ein KHT getrost zu verzichten grenzt an Fahrlässigkeit.

- Beispiel Unfall mit Prämienrückgewähr:

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