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Versicherungen verstehen

Trauermonat November – was gibt eigentlich eine Sterbegeldversicherung her?

Trauermonat November – was gibt eigentlich eine Sterbegeldversicherung her?

 20.11.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag – in keinem Monat werden wir mehr an den Tod erinnert wie im dunklen November. Das ruft auch die Versicherer auf den Plan, die Sterbegeldversicherungen vertreiben. Der BdV hat diese Versicherung auf Platz 2 der unsinnigsten Verträge gesetzt. Aber warum eigentlich?

© Albrecht Fietz / Pixabay

Die Sterbegeldversicherung ist nichts anderes als eine geldzehrende Kapitallebensversicherung, die dafür bekannt ist, dass sie sich als Geldanlage nicht eignet. Soll heißen: Finger weg! Mit den Policen machen meist nur die Versicherer ein lukratives Geschäft. Sie, als Versicherungsnehmer*in, zahlen bei langer Laufzeit oft mehr ein, als Hinterbliebene herausbekommen. Nur wenn der Tod früh eintritt, also nicht lange nach der bei Sterbegeldversicherungen üblichen Wartezeit von drei Jahren, hat sich der Vertrag „rentiert“.

Diese Möglichkeiten der Vorsorge gibt es

Sie denken, dass eine Risikolebensversicherung (RLV) eine Alternative sein könnte? Diese ist natürlich vor allem wichtig, wenn Sie Hauptverdiener*in oder Kreditnehmer*in sind, und Ehepartner*in und Kind für den Fall Ihres Todes innerhalb der vereinbarten Laufzeit finanziell absichern wollen. Die Prämienhöhe bei RLV-Tarifen, die den K. o.-Kriterien des BdV entsprechen, variiert sehr stark. Beispielsweise liegen die jährlichen Beiträge für eine 35-jährige Nichtraucherin bei 25 Jahren Laufzeit und einer Versicherungssumme von 200.000 Euro zwischen 150 und 750 Euro. Ein gründlicher Tarifvergleich ist aufgrund der großen Beitragsspanne unerlässlich – der BdV hilft dabei!

Wichtig bei der Risikolebensversicherung ist aber, dass die Gesamtlaufzeit begrenzt ist ebenso wie das Endalter bei dem der Vertrag endet. Sie zahlt nur bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. Wer also nach Vertragsende stirbt, sollte besser anderweitig für die Beerdigungskosten vorgesorgt haben.

Auch die private Unfallversicherung kann im Todesfall einspringen, sofern eine Todesfallleistung vereinbart wurde. Aber Achtung: Sie zahlt nur bei Unfalltod. Ein Unfall ist allerdings nur in den allerseltensten Fällen die Todesursache.

Sind Beerdigungskosten ein existenzielles Risiko?

Man könnte nun im Umkehrschluss vermuten, dass eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein könnte, sofern keine Hinterbliebenen zu versorgen sind. Nein. Auch für Alleinstehende ist dies nicht das bestmögliche Produkt, um die Beerdigungskosten zu decken. Abgesehen davon besteht bei einigen Tarifen auch eine Wartezeit von mindestens 12 Monaten, in der nur Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person durch einen Unfall ums Leben kommt.

Beschäftigt man sich vor dem Eintritt ins Rentenleben mit dem eigenen Tod, wird man bei genauer Betrachtung der Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung, die man bis zu seinem vermutlichen Sterbealter tätigen wird, schnell darauf stoßen, dass man mehr einzahlt, als am Ende vom Versicherer ausgezahlt wird. Ein Beispiel:

Ein Versicherer machte mir ein Angebot. Ich würde für einen Monatsbeitrag von rund 16 Euro, den ich 40 Jahre zahlen müsste, eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 Euro erhalten. Packe ich diese 16 Euro jeden Monat unter mein Kopfkissen, komme ich nach 40 Jahren auf über 7.600 Euro. Die nicht garantierten Überschüsse, mit denen der Versicherer mir das Angebot versucht hat, schmackhaft zu machen, lasse ich an dieser Stelle außen vor. Zwar leistet die Sterbegeldversicherung auch, wenn ich früh versterbe und noch nicht viel eingezahlt habe. Und es gibt auch Tarife, die eine solche Überzahlung ausschließen – doch entscheidend ist die Frage: Sind die Bestattungskosten ein existenzielles Risiko, das ich durch eine Versicherung absichern muss?

Es gibt andere Möglichkeiten, Geld zu sparen

Es ist daher besser, sich Gedanken über eine Geldanlage zu machen, die wenigstens noch ein paar Zinsen bringt. Bei Tagesgeldkonten beispielsweise ist ein Sperrvermerk möglich. Das bedeutet, dass Erben nur an das Konto kommen, wenn eine Bescheinigung vom Bestatter vorgelegt wird.

Alternativ können Sie über einen Treuhandvertrag die Summe für die Beerdigungskosten bei einem Bestattungsunternehmen hinterlegen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie die Gesamtsumme tatsächlich jetzt schon zur Verfügung haben. Informationen hierzu gibt u. a. der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Notfalls packt man das Geld aber einfach in die Geldkassette und gibt den Schlüssel den Personen, die sich später um die eigene Beerdigung kümmern sollen.

All das ist besser als eine Sterbegeldversicherung.


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