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Versicherungen verstehen

Vereinssport? Aber sicher!

Vereinssport? Aber sicher!

 27.08.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

„No sports“ soll der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill auf die Frage eines Reporters geantwortet haben, wie es ihm gelungen sei, so alt zu werden. Anders sehen das sicherlich die rund 40 Millionen Deutschen, die in ihrer Freizeit Sport treiben, um sich fit zu halten. Besonders gern schwitzen sie übrigens gemeinsam: Laut einer Statistik des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gibt es hierzulande aktuell über 90.000 Sportvereine mit mehr als 23 Millionen Mitgliedern. Doch wie können sportliche Aktivitäten im Verein am besten abgesichert werden?

© Varun Kulkarni / Pixabay

Wer Sport treibt, will Körper und Seele meist etwas Gutes tun. An Verletzungen und Unfälle denkt dabei niemand gern. Dennoch stehen dem gesundheitlichen Mehrwert des Sporttreibens fast zwei Millionen Sportverletzungen jährlich gegenüber. Schon ein kleiner Unfall kann erhebliche Folgekosten nach sich ziehen und sogar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Arbeitsunfälle, kommt also nicht für Folgekosten von Verletzungen auf, die sich Sporttreibende in ihrer Freizeit zuziehen.

Vereinsversicherungen bieten meist keinen ausreichenden Schutz

In der Regel sind Sportvereine in den Landessportbünden beziehungsweise Landessportverbänden mit ihren Mitgliedern über einen Gruppen-Sportversicherungsvertrag versichert. Neben einer Unfallversicherung gehört meist auch eine Haftpflichtversicherung zum Umfang der Police. Während die Unfallversicherung in der Regel Invaliditätsleistung und Unfallrente zahlt, schützt die Haftpflichtversicherung Vereinssportler*innen vor Schadensersatzforderungen, wenn sie andere verletzen.

Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz nur für Vereinsaktivitäten, also beispielsweise Training, Veranstaltungen sowie die An- und Abreise zu Wettkämpfen. Wer ohne eine entsprechende Eingliederung in Vereinsaktivitäten privat joggen geht und dabei einen Unfall erleidet, kann nicht mit Leistungen der Vereinsversicherung rechnen. Die meisten dieser Policen bieten zudem nur einen Grundschutz mit geringen Leistungen und Invaliditätssummen.

Der BdV empfiehlt 30-jährigen Berufstätigen, bei der privaten Unfallversicherung eine Grundsumme in Höhe des sechsfachen Bruttojahreseinkommens zu vereinbaren. Freizeitsportler*innen sind daher selbst gefordert, sich abzusichern.

Auch wer Sport im Verein treibt, sollte sich selbst absichern

Auch für Sporttreibende bietet die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbaren Versicherungsschutz, denn jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist ihr zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die gesetzliche Haftpflicht sieht hierbei eine prinzipiell in der Höhe unbegrenzte Haftung vor. Gegen die wirtschaftlichen Folgen dieser gesetzlichen Haftpflicht schützt die Privathaftpflichtversicherung, indem sie für Schäden zahlt und unrechtmäßig erhobene Schadensersatzansprüche abwehrt. Besonders wichtig ist hier die Vereinbarung einer ausreichenden Deckungssumme, denn nur mit mindestens 15 Millionen Euro besteht ausreichender Versicherungsschutz.

Berufstätige sollten das Risiko der Berufsunfähigkeit ohnehin absichern und hierfür im besten Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Eine sportliche Aktivität im Verein ist ein weiterer guter Grund für diese Absicherung. Die wichtigste Leistung der BU ist die Zahlung einer Rente, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise nach einem Sportunfall – dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus noch finanziellen Spielraum hat, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken.

Sie dient anders als die BU allerdings nicht dazu, das unfallbedingt geminderte oder entfallende Erwerbseinkommen zu kompensieren. Es geht vielmehr um die Absicherung des zusätzlichen Kapitalbedarfs. Wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages bei unfallbedingter Invalidität. Es sollte eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme vereinbart werden, da bereits eine geringe Invalidität im täglichen Leben erhebliche Einschränkungen mit sich bringen kann. Durch die Vereinbarung einer Progression steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an. Der BdV empfiehlt eine Progression von 225 bis 350 Prozent bei Vollinvalidität. Mit der Invaliditätsleistung können beispielsweise nach einem Unfall notwendige Umbauten in Haus, Wohnung oder Auto bezahlt werden.

Mit den richtigen Versicherungen steht sportlichen Aktivitäten nichts im Wege

Um Sportmuffeln, die sich angesichts der hohen Verletzungszahlen, gemütlich zurück auf die heimische Couch fallen lassen wollen, den Wind aus den Segeln zu nehmen: Erstens handelt es sich beim Großteil der Blessuren um vorübergehende „Bagatellverletzungen“ und zweitens wenn Schäden am eigenen Leib und bei anderen ausreichend versichert sind, steht dem Sportvergnügen nichts mehr im Wege – außer natürlich der innere Schweinehund.

Übrigens ist das Churchill-Zitat nicht belegt. Sicher ist hingegen, dass der ehemalige britische Premierminister in jungen Jahren sportlich durchaus sehr aktiv war, unter anderem als Polospieler, Fechter und Reiter. Ob und wie er sich gegen negative Folgen der sportlichen Aktivitäten abgesichert hat, ist nicht bekannt.

 

Wichtige Informationen und Tipps zu den erwähnten Versicherungen finden Interessierte in den Infoblättern des BdV:

Infoblatt – Privathaftpflichtversicherung

Infoblatt – Berufsunfähigkeitsversicherung

Infoblatt – Unfallversicherung


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