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Versicherungen verstehen

Versicherungsschutz für Alleinerziehende

Versicherungsschutz für Alleinerziehende

 03.12.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

 

Vor Kurzem haben wir Ihnen, den Alleinerziehenden unter uns, erklärt, was Sie hinsichtlich der privaten Krankenversicherung beachten sollten. Heute folgt der Rest: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über weitere Versicherungssparten.

Der wichtigste unter den Versicherungsverträgen: die private Haftpflichtversicherung

Kinder sind nach einer Trennung oder Scheidung über beide Elternteile haftpflichtversichert, wenn beide Elternteile einen eigenen Haftpflichtversicherungsschutz besitzen. Es wird allerdings im Versicherungsfall zunächst der Haftpflichtversicherer des Elternteils, bei dem das Kind lebt, die Deckung übernehmen. Besitzt die/der Versicherungsnehmer*in eine Single-Police, besteht kein Versicherungsschutz für das Kind. In diesem Fall sollte dringend eine Umstellung auf einen Familientarif beim Versicherer beantragt werden.

Absicherung des Kindes durch die Risikolebensversicherung

Auch für Alleinerziehende ist diese Versicherung wichtig, um das Kind für den Fall ihres Todes finanziell abzusichern. Sie vereinbaren mit dem Versicherer eine bestimmte Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit. Versterben Sie während der Vertragslaufzeit, erhält die bezugsberechtigte Person, die Sie im Vertrag angegeben haben, die Todesfallleistung. Haben Sie keine Person eingetragen, erhalten Ihre Erben die Summe.

Ist Ihr minderjähriges Kind bezugsberechtigte Person, erhält es die Geldleistung nicht direkt, sondern eine Person, die das Geld treuhänderisch verwaltet. Diese Person muss vor dem Ableben der versicherten Person bestimmt worden sein. Ansonsten verwaltet das Geld – soweit vorhanden – der andere Elternteil, der nun das Sorgerecht trägt. Bestand alleiniges Sorgerecht, entfällt diese Möglichkeit natürlich.

Ähnlich ist es bei Ihrer Unfallversicherung

Auch bei diesem Vertrag ist bei Vereinbarung einer Todesfallsumme eine Person bezugsberechtigt. Stirbt die versicherte Person unfallbedingt, erhalten die eingetragene bezugsberechtigte Person bzw. die Erben die Todesfallleistung. Die Regelungen bei minderjährigen Kindern sind wie bei der Risikolebensversicherung gestaltet.

Auch die Kinder für den Fall der Invalidität absichern

Erleidet ein Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Invalidität, müssen Eltern im Beruf zumeist kürzertreten. Insofern sollte auch das Kind gegen ein solches Risiko vernünftig abgesichert werden. Idealerweise sollte dies durch eine Kinderinvaliditätsversicherung geschehen. Diese leistet – im Gegensatz zur Kinderunfallversicherung – auch bei einer Invalidität durch schwere Krankheiten. Da der Beitrag in dieser Versicherungssparte relativ hoch und nicht für alle tragbar ist, empfiehlt sich zumindest eine Kinderunfallversicherung für den Nachwuchs. Hier sollte eine lebenslange Invaliditätsrente vereinbart werden, die deutlich oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich. Anderenfalls erhalten Sie eine Kapitalleistung in Form einer Einmalzahlung.

Absicherung der Arbeitskraft

Eltern und ihre Kinder sind im Normalfall vom Arbeitseinkommen abhängig – umso wichtiger ist es für Alleinerziehende, ihre Arbeitskraft abzusichern, um einen gesundheitsbedingten Verlust des Erwerbseinkommens auszugleichen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, reicht oft nicht aus, die notwendigen Ausgaben zu decken, wenn Sie einmal dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können. Alle wichtigen Informationen zu dieser und weiteren Absicherungsmöglichkeiten hat der BdV in einem Infoblatt zusammengestellt.

Staatliche Förderung der Riester-Rente

Für Eltern können Riester-geförderte Altersvorsorgeverträge wegen der Zulagenförderung unter Umständen sinnvoll sein – zumindest solange sie neben der Grundzulage auch Kinderzulagen beziehen.

Ansonsten rät der BdV von Riester-Verträgen ab, da diese aufgrund der hohen Kostenbelastung und der überzogenen Langlebigkeitsannahmen der Versicherungsunternehmen zur Alterssicherung ungeeignet sind. Auch zu diesem Thema gibt es ein ausführliches Infoblatt.

Weitere Verträge

Über eine Rechtsschutzversicherung ist Ihr Kind automatisch mitversichert, solange es die erste Ausbildung noch nicht beendet hat bzw. noch keiner auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgeht.

Achten Sie bei volljährigen Kindern darauf, dass sie im Verkehrsbereich den richtigen Baustein in der Rechtsschutzversicherung haben: Fahrer*innen fremder Fahrzeuge benötigen einen sogenannten Fahrer-Rechtsschutz, Halter*innen eigener Fahrzeuge einen Verkehrs-Rechtsschutz. Sofern eine Kombination nach § 26 (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht, ist das Kind darüber mitversichert – und zwar als Fahrer*in eigener und fremder Fahrzeuge.

Hierzu kann der BdV Sie beraten, wenn es so weit ist.

Wenn Sie überlegen, auf welche Verträge Sie verzichten können, hilft Ihnen der BdV auch weiter. Im Infoblatt „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“ sind die 10 unsinnigsten Verträge aufgeführt. Ob alleinerziehend oder nicht – der BdV lässt Sie mit Ihren Versicherungsfragen nicht allein!

Bild: ©Gordon Johnson / Pixabay und BdV


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