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Versicherungen verstehen

Versicherungstipps für Immobilieneigentümer*innen

Versicherungstipps für Immobilieneigentümer*innen

 24.02.2023  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Für alle, die im eigenen Heim leben, haben wir heute die Verträge zusammengestellt, die für die Absicherung wichtig sind. Am wichtigsten sind, egal ob mit oder ohne Immobilie, die private Haftpflichtversicherung und die Absicherung Ihrer Arbeitskraft wie beispielsweise mit Hilfe einer Berufsunfähig- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung – daran führt kein Weg vorbei!

© Tierra Mallorca / Unsplash

1.)  Haftpflicht:

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür in unbegrenzter Höhe haften. Im schlimmsten Fall kann das sogar die wirtschaftliche Existenz gefährden, denn ein kleines Unglück ist schnell passiert und kann sehr hohe Folgekosten nach sich ziehen.

Für Eigentümer*innen von Grund und Boden ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unerlässlich. Rutscht jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich, müssen Sie, sofern Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, Schadensersatz – und Schmerzensgeldforderungen begleichen. Ohne Versicherung schwer zu stemmen!

Auch das Risiko als Inhaber*in von Öl- oder Flüssiggastanks kann über separate Versicherungen abgesichert werden.

Sowohl Haus- und Grundbesitzer- als auch Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein – fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

2.) Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung:

Um nach einem Versicherungsschaden das Haus wieder aufbauen zu können, sichern sich Immobilieneigentümer*innen über eine Wohngebäudeversicherung ab. Versicherte Gefahren sind hier u. a. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Da die Extremwetterereignisse immer mehr zunehmen und eine Überschwemmung beispielsweise nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, sollte der Vertrag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Neben Schäden durch Überschwemmungen, also Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschlägen oder den Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge einer Ausuferung von Gewässern, springt diese in der Regel auch bei folgenden Ereignissen ein:

  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen,
  • und Vulkanausbruch.

3.)  Risikolebensversicherung:

Für kreditfinanzierte Immobilien fordert die Bank oftmals eine Restschuldversicherung für den Fall, dass Sie während der Laufzeit des Darlehens versterben.

Die Risikolebensversicherung zahlt den vertraglich vereinbarten Geldbetrag, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt.

Tipps und Hinweise für die Auswahl des richtigen Versicherungsvertrags im BdV-Infoblatt.

4.)  Weitere Verträge, die im Bedarfsfall sinnvoll sein können:

Die grundsätzlich nachrangige Hausratversicherung: Alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, sind mitversichert. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümer*in der Sachen ist oder diese nutzt. Die abgesicherten Gefahren sind vor allem: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Die grundsätzlich weniger wichtige bis unwichtige Rechtsschutzversicherung: Eine Grundstücks-Rechtsschutzversicherung sichert Sie unter anderem gegen Nachbarschaftsstreitigkeiten ab. Bei vermieteten Objekten ist auch eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung möglich.

Bauversicherungen: Handelt es sich bei Ihrem Eigenheim um einen Neubau haben wir zur Absicherung von Bauvorhaben ein Infoblatt mit allen relevanten Informationen und Versicherungsarten zusammengestellt. Die wichtigsten Versicherungen in diesem Zusammenhang sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Feuer-Rohbauversicherung.

BdV-Mitglieder können sich zu all diesen und vielen weiteren Versicherungsverträgen bei uns beraten lassen – 9 gute Gründe für eine BdV-Mitgliedschaft finden Sie hier.


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