Menu
Versicherungen verstehen

Versorgungslücke im Pflegefall - Was bei der Ermittlung beachtet werden sollte

Versorgungslücke im Pflegefall - Was bei der Ermittlung beachtet werden sollte

 30.01.2018  Versicherungen verstehen  1 Kommentar  Bianca Boss

Hätten Sie es gewusst? Ein Pflegeplatz bei vollstationärer Pflege in Pflegegrad 5 kann monatlich 3.500 Euro oder mehr kosten. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) und die private Pflegeversicherung (PPV) decken nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall ab – in dem genannten Fall 2.005 Euro.
Muss also eine Pflegezusatzversicherung her?

© PDPics / Pixabay

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Einkünfte und verwertbares Eigentum (z. B. gesetzliche und/oder private Renten sowie sonstige Einnahmen und Vermögen) sollen davor geschützt werden, für die anfallenden Pflegekosten herangezogen zu werden?
  • Es gibt Angehörige, die vor Unterhaltsverpflichtungen geschützt werden sollen
  • Die Inanspruchnahme von staatlichen Grundsicherungsleistungen soll vermieden werden?

Versorgungslücke: NEIN

Wunderbar!

Versorgungslücke: JA

In jedem Fall sollte zunächst im Rahmen der individuellen Möglichkeiten Geld angespart werden – gleichgültig, ob es um Alterssicherung, Zahnersatz, Pflegebedürftigkeit oder andere Kostenrisiken geht, die im Laufe des Lebens entstehen.

Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, für jeden Fall der Fälle selbst anzusparen. Für diese Personen kann eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Zuvor sollte aber geklärt sein, ob sich derjenige die Prämie für einen ausreichenden Versicherungsschutz dauerhaft leisten kann und ob alle sehr wichtigen und wichtigen Versicherungen bereits bestehen.

Wichtige Versicherungen haben Vorrang

In jedem Fall ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Während des aktiven Erwerbslebens ist eine Arbeitskraftabsicherung (vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung) sehr wichtig. Wer Wohneigentum hat, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. Wer für den Todesfall seine Hinterbliebenen abgesichert wissen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung - in Abhängigkeit der privaten und beruflichen Situation natürlich.

Außerdem sollten weitere Fragen geklärt werden:

  • Ist die Leistung der Pflegezusatzversicherung ausreichend, um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden und die Angehörigen vor möglichen Unterhaltszahlungen zu schützen?
  • Ist sichergestellt, dass die Versicherungsbeiträge dauerhaft gezahlt werden können?

Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist für jeden Verbraucher zwingend. Dazu ist eine individuelle Bedarfsermittlung unerlässlich und eine unabhängige Beratung empfehlenswert.


Kommentare
Kommentar von gefrusteter Rentner - der hofft kein Pflegefall zu werden.  am  18.04.2024 14:56
In der vollstationären Pflege bleibt der Eigenanteil von Grad 2 bis Grad 5 gleich hoch, jedoch Leistungen einer Pflegezusatzversicherung sind i. d. R. gestaffelt je nach Pfleggrad, sodass die Absicherung in Grad 5 gewählt werden muss um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden. Der Versicherungsbeitrag wird somit auf Dauer nicht finanzierbar. Wird keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall gewährt, so ist der Versicherungsbeitrag in der Absicherungshöhe mit zu berücksichtigten. Das ist doch alles verrückt. Ich dachte eine "gute" Rente zu haben, doch die reicht im Pflegefall hinten und vorne nicht. Warum nimmt sich die Politik dieser Finanzierungslücke nicht an und lässt uns Betroffene zu Sozialhilfeempfänger werden?

Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.