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Versicherungen verstehen

Vor dem Recht sind wir alle gleich oder: wie Versicherer uns in der Werbung veräppeln

Vor dem Recht sind wir alle gleich oder: wie Versicherer uns in der Werbung veräppeln

 25.07.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

© Mohamed Hassan/Pixabay

© Mohamed Hassan/Pixabay

Eine Berufskrankheit als Verbraucherschützerin beim BdV ist sicherlich, dass man bei Werbespots hängen bleibt, in denen das Wort „Versicherung“ vorkommt. Da gehen die Ohren auf und die Antennen fangen an zu glühen. So neulich abends bei mir zu Hause vor dem Fernseher. Da flimmert doch der neueste Werbespot für eine Rechtsschutzversicherung, in dem suggeriert wird, dass wir „vor dem Recht alle gleich“ sind und mit der Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite sind, weil wir im Falle eines Falles Recht bekommen – schließlich sind wir ja rechtsschutzversichert.

Habe ich mehr Recht, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Erst mal: nein. Notwendig wird eine Rechtsschutzversicherung nur, wenn ein Rechtsstreit verloren geht. Anderenfalls sind in der Regel keine Prozesskosten zu tragen. Hinzu kommt, dass die Rechtsschutzversicherung, wenn ich sie in Anspruch nehmen möchte, vorab prüft, ob ich Aussicht auf Erfolg habe. Insofern wägt der Versicherer erst einmal sein eigenes Risiko ab. Kommt er dann zu dem Schluss, dass das, was ich vorhabe, ziemlich aussichtslos ist, lehnt er die Deckungszusage schon mal ab.

Obendrein gibt es viele Bereiche, bei denen kein Rechtsschutzversicherer leistet. Und das sind in der Regel die Bereiche, in denen es viele Streitigkeiten gibt, wie beispielsweise bei Scheidungen, bei Bauvorhaben oder bei Aktiengeschäften. Da sind die Versicherer also auch schon mal fein raus.

Wer Recht hat, braucht keine Rechtsschutzversicherung

Ist man im Recht und es ist wahrscheinlich, dass ich den Rechtsstreit gewinnen werde, oder geht es um ganz geringe Streitwerte, benötigt man eigentlich keine Rechtsschutzversicherung. Denn wenn ein Rechtsstreit gewonnen wird, trägt die unterliegende Seite in der Regel die Kosten für den Streitfall. Insofern ist die Rechtsschutzversicherung auch in diesem Fall nur wenig hilfreich.

Was sagt uns das?

Es bestätigt die Auffassung, die auch der BdV vertritt: Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungsverträgen,
weil sie u. a. in den Versicherungsbedingungen üblicherweise viele Fälle vorsieht, bei denen sie nicht leistet, wie z. B.

  • im Familien- und Erbrecht,
  • bei Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf,
  • bei Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen,
  • bei Kapitalanlegerklagen (v. a. bei Termin- und Spekulationsgeschäften) oder
  • bei vorsätzlichen Straftaten.

Nützlich ist eine Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn sie bei einem Rechtsstreit mit hohen Streitwerten, der anteilig oder vollständig verloren wird, am Ende leistet.
Ja, es gibt Ausnahmen - und sicherlich auch Menschen, die sich rechtsschutzversichert einfach sicherer fühlen. Alles Wissenswerte hat der BdV in seinem Infoblatt zusammengestellt.

Aber lassen Sie sich nicht veräppeln: Durch eine Rechtsschutzversicherung im Versicherungsordner werden Sie nicht „gleicher vor dem Recht“!