Menu
Versicherungen verstehen

Während Badespaß bestohlen – zahlt die Versicherung?

Während Badespaß bestohlen – zahlt die Versicherung?

 27.07.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Sarah Sperling

Wenn im Sommer weder Tischventilator noch Eis die ersehnte Erfrischung herbeizuführen vermögen, gibt es für viele nur einen Ausweg: Ab ans Meer. In Vorfreude auf den Sprung ins erfrischend salzige Nass lassen viele ihre Wertsachen im Auto zurück und wähnen sie dort in absoluter Sicherheit. Doch was, wenn ein Dieb den Wagen knackt, würde eine Versicherung überhaupt für die gestohlenen Dinge aufkommen?

© Etienne Girardet / Unsplash

Das ist abhängig vom Versicherungsschutz der eigenen Hausratversicherung. In vielen, allerdings nicht allen Tarifen bietet die Hausratversicherung Diebstahlschutz, wenn das Auto aufgebrochen wird. Je nach Tarif gilt der Schutz nicht für sämtliche Länder, sondern ist meistens auf Deutschland oder die EU-Staaten begrenzt. Selbiges gilt für die Entschädigungshöhe, auch sie ist auf eine bestimmte Summe gedeckelt. Wertsachen und elektronische Geräte sind teilweise sogar gar nicht versichert. Und bei Schäden, die zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens eintreten, greift die Hausratversicherung oft nur, wenn das Auto beispielsweise auf einem bewachten Parkplatz steht. Dann bestünde der Schutz in vielen Tarifen auch bei Einbruchdiebstahl, sprich, wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einer privat genutzten Garage in der Nähe der eigenen Wohnung befindet. Für am Fahrzeug entstandene Einbruchschäden kommt der Teilkaskoversicherer auf. Die Kfz-Kaskoversicherung bietet auch Diebstahlschutz für fest ab Werk eingebaute Teile, wie beispielsweise das Autoradio oder auch Airbags. Handelt es sich um einen reinen Vandalismusschaden, ist der Vollkaskoversicherer der richtige Ansprechpartner.

Für viele ist eine Reise ans Meer zu aufwendig, sie entscheiden sich stattdessen für einen Freibadbesuch. Doch möchten Badegäste von der saftig grünen Liegewiese ins kühle Chlorwasser wechseln, stellt sich grundsätzlich ein und dieselbe Frage: Wohin mit Smartphone, Portemonnaie oder Schlüsseln?

Variante 1: Sonnenhut, Schuh oder Handtuch als Versteck auserkoren. Dass das keine sonderlich kluge Entscheidung ist, dürfte jedem Badewütigen insgeheim bewusst sein. Zurecht. Spüren Diebe die Verstecke auf, würde keine Hausratversicherung der Welt für die gestohlenen Dinge zahlen. Auch nicht über die sogenannte Außenversicherung. Sie schützt grundsätzlich Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Für ein unter dem Handtuch entwendetes Smartphone oder ein aus dem Sonnenhut stibitztes Goldkettchen würde sie allerdings nicht zahlen. Für sämtliche von der Freibadwiese gestohlenen Wertsachen müssen Versicherte selbst aufkommen.  

Variante 2: Weitaus klüger als Variante 1 ist es, seine Wertsachen in einem Spind einzuschließen. Die Chancen auf eine Versicherungsleistung stehen hier im Falles eines Diebstahls besser. Befindet sich der Spind in einem Gebäude des Schwimmbads und wird von einer Person aufgebrochen, gilt dies als Einbruchdiebstahl. Und der ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt. Schließen Freibadgäste ihre Wertsachen hingegen in einem Spind ein, der sich außerhalb des Gebäudes auf der Wiese oder einer anderen Fläche im Freien befindet, würde die Außenversicherung der Hausratversicherung nicht zahlen.

Räuberische Erpressung ist abgesichert

Manchmal treiben auch aggressivere Diebe ihr Unwesen im Freibad und erpressen ihre Opfer mit Drohungen wie ‚Handy her oder ich schlag dich zusammen!‘. Drohen Diebe eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben an, um an deren Wertsachen zu kommen, wertet die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung und würde das Diebesgut zum Neuwert erstatten.

Mehr zum Thema Hausrat finden Sie in unserem Infoblatt.