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Versicherungen verstehen

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

 23.01.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man Dritten zufügt. Sie gehört zu den existenziellen Versicherungen, die jeder haben sollte. Denn bei Personenschäden kann man unter Umständen lebenslange Zahlungsverpflichtungen haben.

© Rebecca Matthews / Pixabay

Erfreulicherweise verfügen knapp 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland über eine private Haftpflichtversicherung – entweder selbst abgeschlossen oder durch jemand anderen im Haushalt. Kfz-Haftpflichtversicherungen sind hier nicht berücksichtigt.

Dennoch verzichten damit laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ca. 15 Prozent aller Haushalte auf eine Privathaftpflichtversicherung. Damit stellt sich für viele Verbraucher eine wichtige Frage: Was also passiert, wenn man selbst geschädigt wurde und der Schädiger keine private Haftpflichtversicherung besitzt? Dann ist er gesetzlich zwar trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet; wenn er jedoch nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, kann es sein, dass man dann trotz dieser Verpflichtung leer ausgeht oder der Schaden nur zum Teil beglichen wird. Um sich dagegen abzusichern, kann man seine eigene private Haftpflichtversicherung um eine Forderungsausfalldeckung ergänzen. In einigen Privathaftpflichtversicherungen ist sie als Zusatzleistung bereits enthalten.
Die Forderungsausfalldeckung kommt für Ansprüche auf, die durch Personenschäden oder Sachschäden verursacht wurden.

Doch die Forderungsausfalldeckung ist an einige Bedingungen geknüpft:

  • Damit die Leistungspflicht der Versicherung eintritt, muss häufig ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil gegen den Schädiger vorliegen und Vollstreckungsversuche gescheitert sein.
  • Meist greift sie erst ab einer Mindestschadensumme, 1.000 Euro oder mehr.
  • Ansprüche, für die ein Sozialversicherungsträger zuständig ist, sind nicht versichert.

Die Regulierung des Schadens kann also einige Zeit in Anspruch nehmen, denn es sind einige Hürden zu nehmen.

Wie bei der Privathaftpflicht gilt auch für die Forderungsausfalldeckung: Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, zahlt die Versicherung nicht.

Verbraucher sollten daher regelmäßig ihren Privathaftpflicht-Tarif überprüfen und gegebenenfalls auf einen Tarif mit besseren Bedingungen wechseln, der die oben genannten Punkte mitversichert:

  • Leistung bei Forderungsausfall schon ab dem ersten Euro
  • Forderungsausfalldeckung auch wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat.

 


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