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Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man Dritten zufügt. Sie gehört zu den existenziellen Versicherungen, die jeder haben sollte. Denn bei Personenschäden kann man unter Umständen lebenslange Zahlungsverpflichtungen haben.
Erfreulicherweise verfügen knapp 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland über eine private Haftpflichtversicherung – entweder selbst abgeschlossen oder durch jemand anderen im Haushalt. Kfz-Haftpflichtversicherungen sind hier nicht berücksichtigt.
Dennoch verzichten damit laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ca. 15 Prozent aller Haushalte auf eine Privathaftpflichtversicherung. Damit stellt sich für viele Verbraucher eine wichtige Frage: Was also passiert, wenn man selbst geschädigt wurde und der Schädiger keine private Haftpflichtversicherung besitzt? Dann ist er gesetzlich zwar trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet; wenn er jedoch nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, kann es sein, dass man dann trotz dieser Verpflichtung leer ausgeht oder der Schaden nur zum Teil beglichen wird. Um sich dagegen abzusichern, kann man seine eigene private Haftpflichtversicherung um eine Forderungsausfalldeckung ergänzen. In einigen Privathaftpflichtversicherungen ist sie als Zusatzleistung bereits enthalten.
Die Forderungsausfalldeckung kommt für Ansprüche auf, die durch Personenschäden oder Sachschäden verursacht wurden.
Doch die Forderungsausfalldeckung ist an einige Bedingungen geknüpft:
Die Regulierung des Schadens kann also einige Zeit in Anspruch nehmen, denn es sind einige Hürden zu nehmen.
Wie bei der Privathaftpflicht gilt auch für die Forderungsausfalldeckung: Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, zahlt die Versicherung nicht.
Verbraucher sollten daher regelmäßig ihren Privathaftpflicht-Tarif überprüfen und gegebenenfalls auf einen Tarif mit besseren Bedingungen wechseln, der die oben genannten Punkte mitversichert: