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Versicherungen verstehen

Was Sie beim Umzug in puncto Versicherungen beachten sollten

Was Sie beim Umzug in puncto Versicherungen beachten sollten

 28.01.2019  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

© Nina Garman / Pixabay

Ein Umzug muss gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Und auch wenn das Thema Versicherungen oft nicht erstrangig auf der „To-Do-Liste“ ist: vergessen sollte man dieses Kapitel auf keinen Fall!

Denn eigentlich muss man hier tätig werden, bevor der Umzugswagen rollt. Die Hausratversicherung muss nämlich die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.

Unverzichtbar: die Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den existenziellen Versicherungen – alle sollten sie haben, auch Umzugshelfer*innen. Wird zum Beispiel beim Tragen und Schieben eines Schranks der teure Parkettboden der Mietwohnung beschädigt, kommt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers bzw. der Verursacherin dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein. Und auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen Helfende allerdings keine Privathaftpflichtversicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch. Und wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.

Und wenn die Spedition …

Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall haben die Umziehenden das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen.

Umzug auf eigene Faust

Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung bei transportbedingten Schäden. Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet. Dem Hausratversicherer muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert zu übermitteln. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung ausgeübt werden.

Und die Kfz-Versicherung?

Der Kfz-Versicherung ist bei Umzug innerhalb eines Ortes lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Ändern sich durch den Wohnungswechsel prämienrelevante Faktoren, wird die Versicherungsgesellschaft die Prämie neu einstufen.

Und der „Rest“ der Versicherungen?

Auch bei allen Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen muss die neue Anschrift übermittelt werden.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise hat der BdV im „Infoblatt – Umzug und Versicherungen“ zusammengestellt.

 

PS: Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zieht zu Ende Februar selber um – von Henstedt-Ulzburg in die Medienmetropole Hamburg:

Ab 25.2.2019 ändern sich alle Kontaktdaten: 
Bund der Versicherten e. V., Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg
Postfach 57 02 61, 22771 Hamburg
+49 40 – 357 3730 0
+49 40 – 357 3730 99 (Fax)

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