Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Die Advents- und Weihnachtzeit sind bekanntlich die Zeiten mit gemütlichen Kerzenlicht. Doch häufig werden Kerzen unbeaufsichtigt gelassen.
Jeder dürfte das kennen, schnell einmal ins Bad und die Kerzen am Tannenbaum brennen fröhlich weiter. Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden. Gebäudebesitzer sollten daher auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert – gut, wer im Schadenfall beides hat.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die Geschenke, die auf die Bescherung unter dem Weihnachtsbaum warten, sind mitversichert.
Schäden direkt am Haus wie z. B. an Türen, am Mauerwerk oder auch an festverklebten Parkettböden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.
Lässt man Kerzen jedoch ohne Aufsicht brennen, darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Damit die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent erstattet und keine Abzüge vornimmt, ist es wichtig, dass der Versicherer ohne Ausnahmen auf den Einwand de „grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls“ verzichtet. Verbraucher sollten in den Versicherungsbedingungen auf diesen Bedingungspunkt achten. Denn wenn die Gesellschaft generell auf diesen Einwand verzichtet, ist das für den Versicherten ein wesentlicher Vorteil. Im Schadenfall werden dann nämlich trotzdem 100 Prozent des Schadens erstattet.
Wir wünschen allen eine schöne, mit Kerzenduft erfüllte Advents- und Weihnachtszeit!