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Versicherungen verstehen

Wenn Geliehenes zu Bruch geht …

Wenn Geliehenes zu Bruch geht …

 17.02.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

…. wer zahlt dann? Das dürfte in diesen Zeiten viele Eltern interessieren, denn Leihgeräte für den Online-Unterricht der Schulen sind zu Corona-Zeiten mittlerweile zu Hauf in privaten Haushalten unterwegs.

© Steven Weirather / Pixabay

Gibt es eine Versicherung, die den Schaden übernimmt, falls das lernende Kind doch einmal den Laptop fallen lässt?
Eines vorweg: Für Schäden haftet man nur, wenn man sie auch verschuldet hat. Das klären im Zweifel die Juristinnen und Juristen, auch diejenigen der Versicherungen. Aber an welche Versicherung wendet man sich?

Als erstes könnte man auf den Gedanken kommen, dass die eigene Privathaftpflichtversicherung gefragt ist. Doch leider weit gefehlt: Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an geliehenen Gegenständen regelmäßig aus, da geliehene Sachen eigenen Sachen gleichgestellt sind. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist aber nicht der Ersatz für die Beschädigung eigener Sachen.

Ein Blick in die Bedingungen

Dennoch lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn zahlreiche Versicherer haben in ihren Policen aufgenommen, dass sie leisten, wenn geliehene, gemietete oder geleaste Dinge beschädigt werden oder verloren gehen. Meist aber nur bis zur einer bestimmten Summe, aber immerhin.
Daher unser Rat: Schauen Sie einmal in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen bei ihrem Versicherer an, wie es um die Mitversicherung geliehener Dinge wie den Laptop ausschaut.

Und die Schule?

Eine andere Variante ist jedoch auch, dass die Schule für alle Leihgeräte eine ALL-RISK Elektronikversicherung abschließt. Die Versicherung leistet dann eine Entschädigung

für unvorhergesehen eintretende (nicht vorsätzliche) Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache sowie bei Abhandenkommen der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Schule nach, ob ein solcher Vertrag besteht, wenn Sie sich einen Laptop fürs sogenannte Homeschooling ausleihen.

Dann bleibt mir nur noch, uns allen gute Nerven für die kommenden „Homeschooling“-Arien zu wünschen – und bleiben Sie gesund!

 


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