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Versicherungen verstehen

Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…

Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…

 21.08.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

… das wusste schon der Dichter Matthias Claudius vor über 200 Jahren. Damit der Bericht möglichst positiv ausfällt, sollten Reisende an die richtige Absicherung denken. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland und die Kosten für einen Rücktransport. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Vorerkrankungen bestehen, denn dann kann die Leistungspflicht des Versicherers unter Umständen eingeschränkt sein.

 

Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt bei einer Erkrankung im Ausland die Kosten medizinisch notwendiger Leistungen. Dazu zählen eine ärztliche Behandlung und ärztliche Leistungen, Sachmittel, den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch den Rettungsdienst, die Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt, schmerzstillende Zahnbehandlungen, sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Im Todesfall trägt sie häufig die Überführungskosten oder die Kosten für die Bestattung im Ausland bis zu festgelegten Summengrenzen. Auch die Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport können Versicherte erwarten. Medizinisch notwendig sind Rücktransporte regelmäßig nur, wenn am Aufenthaltsort die konkret erforderliche medizinische Versorgung nicht sichergestellt ist. Das dürfte nur auf sehr wenige Orte auf der Welt zutreffen. In besseren Tarifen zahlen die Versicherer auch medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Rücktransporte.

Die Leistungspflicht kann einschränkt sein

Von großer Bedeutung sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. Häufig sind „vorhersehbare Behandlungen“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Definition des Begriffs sollte aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen hervorgehen. Eine Behandlung kann beispielsweise dann als vorhersehbar gelten, wenn sie für die Zeit der Reise geplant war oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon vor dem Antritt der Reise feststand. „Unvorhergesehene“, „nicht absehbare“ oder „akute“ Erkrankungen sollten gemäß den Versicherungsbedingungen jedoch keinen Einfluss auf die Leistungspflicht haben.

Aufgrund des Umgangs mit Vorerkrankungen sind chronisch Kranke, die beispielsweise Diabetes oder Multiple Sklerose haben, mit der Auslandsreisekrankenversicherung allein meist nicht ausreichend geschützt. Falls sie keine private Versicherung finden, die für notwendige Behandlungen im Ausland aufkommt, sollten Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung wenden und dies schildern – Beihilfeberechtigte sollten sich zudem an die zuständige Beihilfestelle wenden. Hierbei ist es hilfreich, einige Ablehnungsschreiben vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Versicherer Behandlungskosten für die chronische Krankheit nicht übernehmen würden. Nach Prüfung sagt dann die Krankenkasse in der Regel die Übernahme evtl. anfallender Kosten zu.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung brauchen die chronisch Erkrankten dann aber trotzdem auch, da diese bei medizinischen Notfällen im Ausland Versicherungsschutz bietet, die nichts mit der chronischen Vorerkrankung zu tun haben. Dazu zählen neben medizinischen Behandlungen gegebenenfalls auch der oft sehr teure Rücktransport.

Kostenübernahme bestätigen lassen

Einige Versicherer lehnen eine Kostenübernahme bei chronischer Krankheit zwar vertraglich ab, zahlen aber trotzdem, wenn die Vorerkrankung eine medizinische Behandlung im Ausland erforderlich macht, die nicht vorhersehbar war. Bei anderen Anbietern besteht vertraglich Versicherungsschutz für chronische Krankheiten, allerdings auch nur, wenn die Behandlungen, die aufgrund der Vorerkrankung notwendig werden, unvorhersehbar waren.

Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder sich bei uns melden und sich darüber beschweren, dass ihre Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport oder eine Behandlung vor Ort nicht bezahlen will. Bei der Ablehnung der Leistungsanträge berufen sich die Versicherer auf bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankungen. Sie argumentieren damit, dass den Versicherten hätte klar sein müssen, dass sie zu krank waren, um die Reise anzutreten.

BdV-Tipp: Sofern Sie eine Vorerkrankung haben, sollten Sie sich vor Vertragsschluss beziehungsweise vor Reisebeginn vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er im Leistungsfall die Kosten für Behandlungen im Ausland und den Rücktransport, die im Zusammenhang mit der genannten Vorerkrankung stehen, übernimmt. Lassen Sie sich außerdem eine ärztliche Bescheinigung der Reisefähigkeit ausstellen.

Weitere Informationen gibt es im Infoblatt "Reisen".

Matthias Claudius hatte übrigens schon als junger Mann mit Lungenproblemen bis hin zum Bluthusten zu kämpfen und erkrankte mit Mitte 30 schwer an einer Rippenfellentzündung. Seine gesundheitliche Vorgeschichte hätte also durchaus Anlass geboten, sich vor dem Antritt einer Auslandsreise beim Versicherer zu erkundigen, ob trotz dieses Leidens Versicherungsschutz besteht.


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