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Versicherungen verstehen

Zahnzusatzversicherungen boomen - wie sinnvoll und lohnenswert sind sie?

Zahnzusatzversicherungen boomen - wie sinnvoll und lohnenswert sind sie?

 06.03.2017  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Jens Trittmacher

Zahngesundheit und Zahnersatz sind sowohl für Zahnärzte als auch für die private Versicherungswirtschaft ein lohnenswertes Geschäft.

© OpenClipart-Vectors / Pixabay

Da liegt es für viele Versicherer auf der Hand, ihre Zahnzusatztarife mit erheblichem Werbeaufwand, in den Markt zu puschen, um die Nachfrage beim Verbraucher noch weiter zu steigern. Dies gelingt auch häufig, wie die Abschlusszahlen verdeutlichen.

Die Zahlen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. belegen den anhaltenden Boom eindrucksvoll. Im Jahr 2015 betrug der Bestand von Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte fast 15 Millionen Verträge (lt. Zahlenbericht der PKV 2015). Dies entspricht einem Plus von rund 540.000 Policen gegenüber 2014. Die Anzahl anderer Krankenzusatzpolicen liegt deutlich unter diesen Werten. Beispiel: Die Anzahl der Zusatztarife mit Wahlleistungen im Krankenhaus beläuft sich „lediglich“ auf knapp 6 Millionen Verträge (rund 110.000 mehr als 2014).

Auch die Beobachtungen des BdV sowie der Berater der BVG bestätigen diese erhöhte Nachfrage nach Zahnzusatzversicherungen. Die Berater werden verstärkt von den BdV-Mitgliedern gefragt, ob und welche Zahnzusatztarife geeignet und empfehlenswert sind. Als eine Kernaussage ist festzuhalten: Eine Zahnzusatzversicherung kann nur in Einzelfällen sinnvoll sein.

Warum schließen Verbraucher zunehmend Zahnzusatztarife ab?

Weil ihnen ihre Zahngesundheit besonders am Herzen liegt und einen hohen Stellenwert hat. Sie befürchten hohe Eigenleistungen, wenn sie sich für höherwertigen Zahnersatz – z. B. mit Goldkronen oder Implantaten – entscheiden und somit gegen die Regelversorgung mit einfachen metallischen Kronen oder Brücken. Das trifft grundsätzlich auch zu, da die gesetzliche Kasse auch bei höherwertigen Zahnersatz lediglich denselben Zuschuss leistet wie bei einer Regelversorgung.

Hieraus folgt: Wer nur eine Regelversorgung wünscht, der braucht regelmäßig keine Zahnzusatzversicherung. Sein Eigenanteil ist relativ gering. Hierfür ist das Ansparen einer eigenen Geldrücklage genauso empfehlenswert, wie für andere kleinere wirtschaftliche „Notfälle“ des täglichen Lebens (z. B. für den Ersatz einer defekten Waschmaschine).

Und bei höherwertigen Dentalleistungen: Wünscht der Verbraucher die Versorgung z. B. mit Gold- oder Keramikkronen oder Implantaten, hat er erhebliche Eigenanteile zu leisten, deren Höhe vom Behandlungsumfang und Material abhängt. Für dieses finanzielle Risiko kann im Einzelfall eine Zahnzusatzversicherung nach einer individuellen Analyse sinnvoll werden. Hierbei sollte aber auch berücksichtigt werden:

Menschen mit schlechter Zahngesundheit sowie Veranlagung zur Behandlungsbedürftigkeit und somit zum Zahnersatz bekommen meistens keinen Versicherungsschutz. Oder dieser wird höchstens zu Abwehrkonditionen oder vielleicht sogar nur mit Ausschlüssen von bestimmten Zähnen gewährt.

Dagegen brauchen Menschen mit guter Zahngesundheit meistens keine Zahnzusatzversicherung. Denn falls einmal eine Goldkrone oder ein Implantat erforderlich wird, ist es sinnvoller auch hierfür eine finanzielle Rücklage anzusparen als viele Jahre hohe Prämien in eine Zusatzversicherung für den Fall des Falles einzuzahlen.

Natürlich kann es auch Einzelfälle geben, bei denen in einem kurzen Zeitfenster Zahnersatz z. B. in Form mehrerer Implantate erforderlich wird, beispielsweise nach einem Unfall mit Verlust mehrerer Schneidezähne. Das dürfte aber eher selten vorkommen.

Leistungsumfänglicher Zahnzusatzschutz ist teuer. Zudem unterscheiden sich auch leistungsstarke Tarife hinsichtlich Leistungsumfang und Leistungshöhe, so dass eine individuelle Analyse der eigenen Bedürfnisse zweckmäßig ist. Nur Tarife mit umfangreichen Leistungen und einer Kostenerstattung von mindestens 80 Prozent (inkl. der Leistungen der gesetzlichen Kasse) für höherwertigen Zahnersatz (oberhalb Regelversorgung) wie Goldkronen oder Implantate bieten ggf. adäquate Lösungen. Dennoch bleibt ein Restkostenanteil für den gesetzlich versicherten Verbraucher übrig.

Was heißt teuer? Womit ist zu rechnen? Aus der aktuellen Auswertung von Finanztest 11/2016 ergibt sich z. B. folgendes Prämienniveau:

  • Bei den von Finanztest mit „sehr gut“ bewerteten Anbietern und leistungsstarken Tarifen liegt der Monatsbeitrag bei einem Eintrittsalter von 43 Jahren zwischen 24 und 55 Euro. Umgerechnet auf das Jahr sind das 288 bis 660 Euro. Diese Tarife sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert und ohne altersbedingte Beitragsanpassung.
  • Alternativ gibt es vermehrt auch sogenannte Risikotarife auf dem Markt, die die Prämie ohne Alterungsrückstellungen kalkulieren. Dafür erfolgt aber eine automatische, altersbedingte Beitragserhöhung. Der Monatsbeitrag für die von Finanztest in dieser Kategorie mit „sehr gut“ bewerteten Anbieter und Tarife beläuft sich – auch bei einem Eintrittsalter von 43 Jahren – auf 11 bis 46 Euro. Das sind im Jahr 132 bis 512 Euro.

Somit muss die Frage erlaubt sein, ob sich eine derart hohe monatliche Investition tatsächlich lohnt? Das muss letztlich jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden.

Oder sind eventuell auch Tarife mit deutlich niedrigerer Prämie eine Alternative?

Derartige Tarife bieten in der Regel keinen geeigneten Versicherungsschutz. Von der Höhe der Kostenerstattung sind sie nicht geeignet, da sie nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen. Der Verbraucher muss weiterhin einen hohen Eigenanteil tragen und zwar zusätzlich zu der gezahlten Prämie.

Hier noch mein praktisches Beispiel

Ich muss mich gerade damit auseinandersetzen, ob ich den Verlust eines Zahnes durch eine Brücke mit hochwertigen Materialen oder einen Zahnersatz auf Implantat ersetzen möchte. Ich befinde mich noch im Entscheidungsprozess, tendiere aber zu der teureren Implantatlösung nach Einholung des fachlichen Rates mehrerer Zahnärzte.

Eine hochwertige Brückenlösung würde mich etwa 1.600 Euro kosten, die Implantatlösung ungefähr 2.000 Euro. Die gesetzliche Kasse würde mir das Ganze wohl mit rund 400 Euro bezuschussen (ohne Bonus). Insofern verbleibt für mich ein Eigenanteil von rund 1.200 bzw. 1.600 Euro. Das ist keine kleine Summe, aber ich habe für diese Fälle vorgesorgt und werde diese Kosten aus meiner Geldrücklage bestreiten.

Wäre ich hier nicht besser gefahren mit einer Zahnzusatzversicherung?
Ein ganz klares Nein. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Zahnärzte aufgrund meiner Zahngesundheit. Nach deren Ansicht kann sich eine Zahnzusatzversicherung nur dann lohnen, wenn man regelmäßig Zahnersatz benötigen würde.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellung hätte mich durchschnittlich rund 500 Euro im Jahr gekostet, wenn man die Zahlen von Finanztest zugrunde legt. Bei Risikotarifen wären es immerhin noch 325 Euro.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt oftmals zwei Jahre. Ich hätte also mindestens rund 1.000 Euro bzw. 650 Euro einzahlen müssen, um Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung zu erhalten. Zudem hätte ich bei den meisten Tarifen noch etwa 20 Prozent der Kosten selbst tragen müssen, also bei der Implantatversorgung 400 Euro.
Die übliche Zahnstaffel mit Begrenzung der Leistungen in den ersten Jahren sowie die Wartezeit von regelmäßig acht Monaten lasse ich hier unberücksichtigt.

Eine Zahnzusatzversicherung hätte sich für mich nur wenig gelohnt, wenn ich tatsächlich in den ersten zwei Vertragsjahren Zahnersatz bräuchte und danach den Vertrag kündigen würde. Das ist aber kaum wahrscheinlich und eher lebensfern. Diese Verträge werden regelmäßig in der Absicht geschlossen, sie dauerhaft oder mindestens längerfristig zu nutzen.

Daher kommt für mich persönlich eine Zahnzusatzversicherung nicht in Frage.

Weitere kritische Punkte sind beispielsweise:

  • Fehlende und nicht ersetzte Zähne sind meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder es wird pro Zahn ein Risikozuschlag verlangt, der die Prämie verteuert. Brücken, Kronen oder Implantate werden üblicherweise aber nicht als fehlende Zähne betrachtet.
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt meistens zwei Jahre oder mehr.
  • Eine Zahnstaffel bzw. Summenbegrenzung ist zumindest in den ersten Jahren üblich. Die Angebote fallen auch in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich aus.
  • Die Wartezeit beträgt in der Regel acht Monate.

Tipp: Sinnvoll kann es sein, einen Kostenvergleich über ein Portal durchzuführen, wenn Zahnersatz benötigt wird (z. B. https://www.2te-zahnarztmeinung.de/) oder sich direkt von mehreren Zahnärzten Angebote einzuholen. Auch das Verhandeln mit dem Zahnarzt über die Kostenhöhe kann erfolgreich sein.

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie im Infoblatt des BdV zu Privaten Krankenzusatzversicherungen.

Sind Sie Mitglied beim BdV und wünschen eine Beratung zur Zahnzusatzversicherung sowie eine Auswertung geeigneter Anbieter und Tarife, helfen Ihnen die Berater der BVG gern weiter.


Kommentare
Kommentar von Nils Pfeiffer  am  07.03.2017 17:08
Sehr geehrter Herr Trittmacher,

ich möchte hier gerne auf folgende Punkte eingehen:

1) Ihre Beispielhaften Zahlen kann ich aus der täglichen Praxis leider nicht wirklich nachvollziehen. Gerade die Implantatversorgung (inkl. Kronenaufbau) liegt in der Regel preislich deutlich über den von Ihnen angeführten 2000€. Hier sind aktuell locker zwischen 2500€ und 3500€ pro Zahn die Regel. In Einzelfällen landen bei mir mittlerweile auch Kostenvoranschläge die in den Bereich 4500€ pro Zahn und aufwärts gehen.
Und wie Sie schon treffend bemerkt haben: Hierbei handelt es sich zunächst einmal nur um EINEN zu ersetzenden Zahn. Kommen mehrere Versorgungen auf einen zu, oder muss das Implantat in 10-15 Jahren entstehen noch deutlich höhere Belastungen.

2) Das Prinzip einer Versicherung beziehungsweise eines Risikoausgleichs im Kollektiv scheinen Sie nicht wirklich verstanden zu haben. Wieso ist es ihrer Meinung nach notwendig, dass sich eine Versicherung gegen ein Risiko "lohnen" muss? Sagen Sie das auch zu einer Privathaftpflicht, Wohngebäudeversicherung, gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, gesetzlicher Rentenversicherung? Hierbei zahlt man ja schließlich auch teilweise hohe laufende Beiträge (insbesondere zur GRV oder GKV/PKV) und bekommt im schlechtesten Fall deutlich weniger wieder, als man eingezahlt hat.

Bei fachlichem Rat helfe ich Ihnen ansonsten gerne weiter.

Nils Pfeiffer
Kommentar von Denis Klefenz  am  07.03.2017 07:20
Lieber Herr Trittmacher,
eigentlich sollte man bei Ihnen voraussetzen, dass Sie den Risikoausgleich in einer Gemeinschaft = das Versicherungsprinzip verstehen. Versicherungen sollen sich nicht für den einzelnen "lohnen"!
Oder kalkulieren Sie das "sich lohnen / nicht lohnen"etwa auch für Ihre GKV, DRV etc. durch?
Bitte treten Sie aus jeglichem Kollektiv aus, denn genau solche Personen wie Sie schaden der Gemeinschaft indem Sie egoistisch die Vorteile des Einzelnen hervorheben.
Falls Sie fachliche Hilfe beim Thema Versicherungen benötigen, können Sie sich gerne bei mir melden.
Denis Klefenz

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