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BdV hilft!

Können Versicherungsvermittler vielleicht gar nichts für Falschberatungen?

Können Versicherungsvermittler vielleicht gar nichts für Falschberatungen?

 18.03.2016  BdV hilft!  0 Kommentare  Maria Capdepon

In der Mitgliederberatung  erlebe ich quasi tagtäglich wie unsere Mitglieder von ihren Versicherungsvermittlern oder von den Versicherungsunternehmen Aussagen erhalten, die für mich entweder nicht nachvollziehbar oder inhaltlich einfach falsch sind. 

© herwigclaeys0 / Pixabay

So wird zum Beispiel ein Widerspruch wegen falscher Belehrungen bei einer Lebensversicherung vom Versicherer abgelehnt, weil hierzu aktuell eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei. Wenn mit einer Verfassungsbeschwerde jegliche BGH-Urteile außer Kraft gesetzt werden könnten, würde es wahrscheinlich weitaus mehr Verfassungsbeschwerden geben.

Wo ist die Wurzel des Übels?

Außerdem erlebe ich immer wieder, dass Mitglieder von ihrem Recht zum Tarifwechsel innerhalb ihres privaten Krankenversicherers Gebrauch machen möchten. Bei den Tarifen, die unseren Mitgliedern von den Versicherern zum Teilangeboten werden, sträuben sich mir die Nackenhaare. Nicht selten wird hier nur der Standard- oder Basistarif genannt.

Also habe ich mir gedacht, hier muss „an der Wurzel des Übels“ angepackt werden, nämlich dort, wo alles über Versicherungen beigebracht wird.

Gesagt getan: Ein Anruf bei der Industrie- und Handelskammer und meinem Weg in den Prüfungsausschuss für Fachwirte für Versicherungen und Finanzen stand nichts mehr entgegen.

Meine ersten mündlichen Prüfungen als Beisitzerin haben mir sehr großen Spaß gemacht. Ein toller Prüfungsausschuss, von dem ich dann tatsächlich nach der Einstellung des BdV zu diesem Thema und jener Präsentation befragt wurde.

Bei den nächsten schriftlichen Prüfungen werde ich diese auch korrigieren. Damit ich auf meine ehrenamtliche Tätigkeit bestens vorbereitet bin, habe ich mir die Fachlektüre, die extra zur Vorbereitung für Fachwirte erstellt wurde, angesehen.

Ein Blick in die Fachbücher

Dass darin die klassische Lebensversicherung immer noch als wichtiges Produkt für die Altersvorsorge angepriesen wird, mag daran liegen, dass - im Gegenansatz zum BdV - z. B. die Allianz jetzt erst erkannt hat, dass klassische Lebensversicherungsprodukte sich nicht (mehr) lohnen. Herr Dr. Faulhaber, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG, äußerte sich in einem Pressegespräch am 5. Oktober 2015 in Frankfurt auf die Frage: Das Ende der klassischen Lebensversicherung bei der Allianz? u.a. wie folgt: „…Aber: Wirklich empfehlen will man den Kunden die klassische Variante derzeit nicht mehr, die Garantieverzinsung belastet die Rendite für die Kunden zu sehr...“.

Neugierig war ich aber vor allem auf die Beschreibung zum Recht eines Tarifwechsels gemäß § 204 VVG.

Dass in dieser Fachlektüre ein Tarifwechsel, der bereits seit 1994 gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz verankert ist, als nicht empfehlenswert beschrieben wird, kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat: „…Tarifwechsel wirken sich i.d.R. auf alle Tarifverbände und damit für die dort versicherten Personengruppen negativ aus. Es liegt deshalb im kollektiven Interesse, wenn von Umtarifierungen abgeraten wird…" (Kranken- und Unfallversicherungen, 2. Auflage, Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Seite 239).

Da frage ich mich, ob es hier tatsächlich darum geht, wie in dem Buch erwähnt, die Versichertengemeinschaft zu schützen. Oder geht es vielmehr doch darum, dass der Versicherer hohe Prämien kassieren möchte, obwohl er oftmals vergleichbaren oder ähnlichen Versicherungsschutz zu einer viel günstigeren Prämie in einem anderen Tarif anbietet, in den der Versicherungsnehmer wechseln könnte?

Wenn bei der Aus- und Weiterbildung in Bezug auf Versicherungen solche Inhalte vermittelt werden, ist es meines Erachtens nicht verwunderlich, dass im Alltag die kuriosesten Beratungen stattfinden.

Zu klären wäre hier, wer die Fachlektüre erstellt. Stehen da womöglich Versicherungsunternehmen selbst hinter?


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