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Versicherungen verstehen

Dienstwagen abgeben, aber Schadenfreiheitsrabatt behalten - geht das?

Dienstwagen abgeben, aber Schadenfreiheitsrabatt behalten - geht das?

 18.04.2019  Versicherungen verstehen  3 Kommentare  Kim Paulsen

Sie sind jahrelang mit einem Firmenfahrzeug zur Arbeit gefahren und möchten nun, nach Ausstieg aus der Firma, ein eigenes Auto zulassen und versichern. Bei der neuen Kfz-Versicherung sollen Sie jetzt so eingestuft werden, als wären Sie Fahranfänger*in. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, bei der Versicherungsprämie zu sparen.

© Lufina / Pixabay

Der schadenfreie Verlauf ist zunächst immer an einen Vertrag und somit an die/den jeweilige*n Versicherungsnehmer*in gebunden, nicht an die jeweils fahrende Person. Daher ist ganz egal, wie lange Sie ein Fahrzeug unfallfrei gefahren sind, entscheidend ist, auf wen die Versicherungspolice läuft. In den Fällen, in denen Sie ein Fahrzeug also nur gefahren sind, haben Sie keinen eigenen Rabatt erworben. Daher werden Sie bei Neuanmeldung eines privaten Fahrzeugs vom Versicherungsunternehmen grundsätzlich in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingestuft.

Schon lange mit dem Auto unterwegs …

Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihnen aber auch eine Einstufung in SF ½ oder besser an, sofern Sie nachweisen können, dass Sie z. B. mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind oder ein (Dienst-)Fahrzeug regelmäßig und unfallfrei gefahren sind. Diese Bestätigung können Sie sich z. B. von Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber ausstellen lassen. Sofern Ihr Partner oder Ihre Partnerin eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, ist regelmäßig eine Absicherung als sogenannter Zweitwagen sinnvoll. Hier bieten Versicherungsgesellschaften häufig einen Einstieg in SF 2 oder höher an.

Früher bereits ein Auto versichert?

Es geht aber noch besser: Hatten Sie bereits zuvor ein Fahrzeug versichert, so besteht die Möglichkeit, den bereits erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu reaktivieren. Dafür benötigen Sie lediglich die Bestätigung über den Schadenverlauf von Ihrem damaligen Versicherungsunternehmen. Der ungenutzte Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei den meisten Versicherern mindestens sieben Jahre bestehen bevor er verfällt. Einige Versicherer sind mittlerweile dazu übergegangen, die Bestätigungen auch über diesen Zeitraum hinaus anzuerkennen. Dies ist jeweils in den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Gesellschaften geregelt. Für eine konkrete Auskunft fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherungsunternehmen individuell an.
Achtung: Da die Versicherungen Ihre Kundendaten in der Regel nur bis zu sechs Jahre aufheben müssen, empfehlen wir Ihnen die Bestätigung direkt nach Vertragsende einzuholen. Hierzu ist der Versicherer verpflichtet (§ 5 Abs. 7 PflVG; nach AG Bremen NJW-RR 2008, 1720 gilt das auch für die Kaskoversicherung).

Arbeitgeber übergibt Schadenfreiheitsrabatt

Die höchsten Einsparungen lassen sich jedoch erzielen, wenn Sie einen guten, selbst erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt von Ihrem Arbeitgeber mitnehmen. Dieses geht z. B. dann, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber, bei Übernahme des Firmenwagens, den privat zuvor erworbenen Schadenfreiheitsrabatt übertragen haben. Wir empfehlen, vorab mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten, dass der Rabatt bei Ausscheiden aus dem Betrieb wieder zurück übernommen werden kann. Zusätzlicher Vorteil bei dieser Variante ist, dass Sie die Schadenfreiheitsklasse während der beruflichen Nutzung des Firmenwagens durch unfallfreies Fahren weiter reduzieren können. Fahren Sie nicht unfallfrei, wird die Schadenfreiheitsklasse jedoch auch in die andere Richtung angepasst. Sind die Fahrzeuge bei Ihrem Arbeitgeber über einen Flottentarif oder im Rahmen eines Fahrzeug-Pools versichert, ist die Einbringung des eigenen Schadenfreiheitsrabattes oft nur sehr umständlich oder gar nicht möglich.

Haben Sie vorab keine Vereinbarung getroffen, so besteht dennoch die Möglichkeit sich den selbst erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt vom Arbeitgeber übertragen zu lassen. Einen Anspruch darauf haben Sie zwar nicht, aber der Versuch kann sich lohnen!


Kommentare
Kommentar von Heike Damm  am  28.08.2020 14:07
Hallo, ich habe eine Frage ich habe seit 1994 meinen Führerschein, seit 2008 nutze ich ein Dienstwagen o. Regelung der SF Übernahme. Nunmehr möchte auch wg meinem Kind ein Fahrzeug auf mich versichern. Was wäre am Besten für eine gute Einstufung möglich
Kommentar von Klara  am  19.12.2019 12:28
Bei uns wollen die Versicherungen auch nichts anerkennen. 2006 wurde eine 20 Jahre unfallfreie Versicherung in die Firma eingebracht, 2016 wurde diese schriftlich wieder an uns privat zurückgegeben und nun wollen sie uns eine P2 nach 30 Jahren Unfallfreiheit anbieten. Wir sollen 1700 Euro Versicherung im Jahr für einen Fiat 500 bezahlen, da nun auch unsere Tochter damit fährt. Armes Deutschland. Die Versicherungen dürfen machen was sie wollen.
Kommentar von Wolli  am  18.04.2019 12:09
In meinem Fall haben sich diverse Versicherungen geweigert, meine insgesamt über 30 Jahre unfallfrei zu akzeptieren! So viel zu den Versicherern Deutschlands.

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