Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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25.09.2018
Am 23.02.2018 trat das Umsetzungsgesetz zur Insurance-Distribution-Directive (IDD) in Deutschland in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde das von der EU-Richtlinie vorgegebene, einheitliche Regelwerk für den Versicherungsvertrieb auch hierzulande umgesetzt.
Mehr lesen05.01.2018
Kurz vor Jahresende überraschte die EU-Kommission mit der Mitteilung, dass die Anwendung der Vertriebsrichtlinie IDD doch auf den 1. Oktober 2018 verschoben werden soll.
Mehr lesen24.10.2017
BdV-Kollege Christian Gülich im Gespräch mit Dr. Manuela Zweimüller, Head of the Policy Department, und Katja Würtz, Head of Consumer Protection Department of EIOPA - European Insurance and Occupational Pensions Authority.
07.07.2017
Eine begrüßenswerte Änderung im Vertrieb von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen durch die EU-Richtlinie IDD droht durch intransparente Zusatzbestimmungen ausgehebelt zu werden. Die so genannte Geeignetheitsprüfung könnte bei vielen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen doch nicht zur Anwendung kommen, was dem Ziel von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Versicherungs- und Anlageprodukten krass entgegenstünde. Der BdV hatte hierauf bereits im April 2017 in seiner Stellungnahme an die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA deutlich hingewiesen. Weiterhin herrscht aber Unklarheit.
Mehr lesen23.02.2017
Ein bisher weniger im Rampenlicht stehender Aspekt der neuen EU-Vertriebsrichtlinie IDD besteht darin, dass ein einheitliches Produktinformationsblatt (PIB) auch für alle Nicht-Leben-Versicherungssparten eingeführt werden soll. Die offizielle englische Bezeichnung dafür lautet IPID („Insurance Product Information Document“), zu Deutsch „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“.
Mehr lesen11.10.2016
Am 23. September hatte die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nach Frankfurt am Main zu einer öffentlichen Anhörung über die neue Vertriebsrichtlinie IDD eingeladen. Genau genommen ging es um Delegierte Rechtsakte, die als Verordnungen der EU-Kommission zu einigen Artikeln der Vertriebsrichtlinie zusätzlich erlassen werden sollen und zu denen EIOPA die Entwürfe vorgelegt hat. Hierbei wurde erneut deutlich, dass Verbände und Unternehmen der Versicherer mit ihrer Kritik an EIOPA weit über das Ziel hinausschossen.
Mehr lesen07.09.2016
wir kennen uns jetzt schon ein paar Jahre, genauer, seit dem Lebensversicherungsreformgesetz, dem LVRG. Sie saßen auch damals schon im Bundestag. Heute stehen Sie vor der Aufgabe, zusammen mit Ihren Kollegen ein weiteres wichtiges Gesetz für die Versicherungswirtschaft zu begleiten.
Mehr lesen24.06.2016
In Teil 1 wurde gezeigt, dass es sich bei dem „besten“ oder „bestmöglichen“ Kundeninteresse nach IDD zwar um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Dennoch wäre es möglich, in der Beratungspraxis zu eindeutigen Vorgaben für die Bedarfsermittlung des Kunden zu kommen. Es ist geradezu spannend nachzuvollziehen, was noch an Argumenten vorgetragen wird, um angebliche „Zumutungen“ für den Versicherungsvertrieb durch IDD nachzuweisen.
Mehr lesen17.06.2016
Einer der vielen Einzelaspekte, die für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) eine zentrale Bedeutung besitzen, ist die klare Definition des besten oder bestmöglichen Interesses des Kunden. Der Vertrieb muss dieses zwingend berücksichtigen, denn in IDD Artikel 17 wird unter dem Kapitel „Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln“ deren „Allgemeiner Grundsatz“ festgelegt: Versicherungsvertreiber müssen „gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln“ und alle Informationen müssen „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ sein.
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