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Versicherungen verstehen

Wohngebäudeversicherung – So rechnen Sie Ihre Eigenleistung im Schadenfall ab

Wohngebäudeversicherung – So rechnen Sie Ihre Eigenleistung im Schadenfall ab

 28.10.2022  Versicherungen verstehen  4 Kommentare  Julia Alice Böhne

Nach Schäden an Wohngebäuden übernehmen meist professionelle Handwerksbetriebe die Sanierungsarbeiten. Es ist allerdings auch möglich, die Reparaturen in Eigenleistung zu erledigen – insbesondere bei kleineren Schäden ziehen das viele Versicherte in Erwägung. Hierbei kommt es jedoch häufig zu Konflikten mit der Versicherung darüber, wie Eigenleistungen abzurechnen sind.

© Annie Spratt / Unplash

Handwerker*innen sind immer schwieriger zu bekommen. Die Pandemie hat den bestehenden Fachkräftemangel noch befeuert. Zwei bis drei Monate Wartezeit sind längst keine Seltenheit mehr. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass viele Verbraucher*innen sich aktuell dazu entscheiden, kleinere Reparaturen selbst auszuführen. Grundsätzlich ist das auch zur Behebung eines Versicherungsschadens in der Wohngebäudeversicherung möglich. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, damit die Abrechnung der Eigenleistung mit dem Versicherer gelingt.

Eigenleistung: Wie hoch ist der Stundensatz?

Wenn Versicherte selbst Reparaturen vornehmen – statt einen Handwerksbetrieb damit zu beauftragen - dürfen sie dafür der Versicherung den eigenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Hierbei kommt es in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen darüber, welcher Stundensatz für die Rechnung angesetzt werden darf. Üblicherweise wird ein Stundensatz von mindestens 10 Euro als angemessen betrachtet. Einige Gerichtsurteile lassen eine Vergütung zwischen 12 und 15 Euro je Stunde als gerechtfertigt erscheinen.

Darüber hinaus dürften höhere Stundenlöhne nur dann gerechtfertigt sein, wenn die selbst ausgeführten Arbeiten sehr hochwertig sind und die Ausführung als fachmännisch angesehen werden kann – etwa, weil die oder der Versicherte einen entsprechenden Beruf ausübt oder erlernt hat.

Dokumentation nicht vergessen

In jedem Fall sollte vorab – also vor Ausführung der Eigenleistung – mit der Versicherung vereinbart werden, wieviel als Stundensatz für die Eigenleistungen gezahlt wird. Diese Absprache sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, um Konflikte im Nachgang zu vermeiden.

Besonders wichtig ist es auch, die Eigenleistungen vom zeitlichen und inhaltlichen Umfang her genau zu dokumentieren und zu erfassen. So kann der tatsächliche Aufwand der Versicherung gegenüber dargelegt werden. Hierfür sollten sämtliche ausgeführte Arbeiten und die jeweils dafür aufgewendete Zeit notiert werden.

BdV hilft

Sollten Sie trotzdem Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Eigenleistung mit Ihrer Wohngebäudeversicherung bekommen, melden Sie sich bei uns. Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Sie können sich aber auch ohne Mitgliedschaft beraten lassen (dann allerdings zu erhöhten Telefongebühren).


Kommentare
Kommentar von Alain  am  21.08.2023 17:24
Wasserschaden Rohrbruch, Informationen über geltend zu machende Eigenleistungen.
Besten Dank
Kommentar von BdV-Team  am  14.08.2023 14:18
Guten Tag Frau Hilgenfeld,

für eine Beratung bei uns stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie werden Mitglied des Vereins und können sich im Rahmen der Mitgliedschaft zu Ihrem aktuellen Anliegen beraten lassen sowie auch viele weitere Vorteile der Mitgliedschaft genießen. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: https://versicherungscheck.bundderversicherten.de/de/

Alternativ können Sie sich ohne Mitgliedschaft beraten lassen, das allerdings zu erhöhten Telefongebühren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bdv-beratung.de/beratungsmodell-und-kosten

Freundliche Grüße
Ihr BdV-Team
Kommentar von Martina Hilgenfeld  am  13.08.2023 20:52
Ich möchte gerne zu einem Versicherungsschaden bzgl. Eigenleistung beraten werden.
Kommentar von Martina Hilgenfeld  am  13.08.2023 20:52
Ich möchte gerne zu einem Versicherungsschaden bzgl. Eigenleistung beraten werden.

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