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Prämien

Prämien

02.06.2022

Meilenstein: Gesetzgeber overruled Bundesgerichtshof (BGH) und folgt der Forderung des BdV (!)

Seit 20.07.2021 ist das Aufrechnungsverbot in Kraft. Seit diesem Stichtag dürfen private Krankenversicherer nicht mehr mit einer ihr aus der PKV (Krankheitskostenvollversicherung) zustehenden Prämienforderung gegen eine Forderung der Versicherungsnehmer*innen aus dem Notlagen- oder Basistarif aufrechnen. Damit ist der Gesetzgeber nicht der Auffassung des BGH zum Notlagentarif gefolgt, sondern der langjährigen Forderung des BdV nach einem Aufrechnungsverbot. Das ist ein großer Erfolg für alle betroffenen Verbraucher*innen, die im Basis- oder Notlagentarif versichert sind.

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0 Kommentare Jens Trittmacher

27.07.2015

Prämienrückzahlungen nach Untersuchung der britischen Finanzaufsichtsbehörde?

Vor Kurzem schilderte uns ein weibliches Mitglied, dass sie ein seltsames Schreiben von ihrem Versicherer zu ihrer Unfallkrankentagegeldversicherung erhalten hat. Darin wird ihr die Möglichkeit aufgezeigt, dass sie eventuell Prämienanteile zurückerhalten könnte.
Unser Mitglied wusste nicht, wie sie darauf reagieren sollte.

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