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Na, privat krankenversichert und schon Post von Deinem Versicherer erhalten? Wenn nicht, wirst Du Deine diesjährige Beitragsanpassung sicherlich noch erhalten.
In der Breite müssen private Krankenversicherer die Beiträge, wie jedes Jahr eigentlich, erhöhen, da die vereinnahmten Prämien nicht zur Deckung des Versicherungsgeschäftes ausreichen. Hinzu kommt bei einigen Gesellschaften, dass sie den in die Prämie einkalkulierten Höchstrechnungszins von 3,5 Prozent aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr erzielen. Ausbaden müsst Ihr das, da die Absenkung des Rechnungszinses eine zusätzliche Beitragserhöhung mit sich bringen kann.
Nun ja, schlussendlich kannst Du Dich, wie jedes Jahr, mit der Anpassung arrangieren oder Möglichkeiten prüfen, Deinen Beitrag zu reduzieren. Da ein Gesellschaftswechsel grundsätzlich ausscheiden sollte, bleibt nur der Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherungsgesellschaft. Nur wie? Machst Du's selber oder beauftragst Du jemanden, der Dich unterstützt? Selbst machen geht zwar, ist aber schwierig. Jemanden beauftragen geht auch, vielleicht sogar besser, aber wen?
Vorab: Das Tarifwechselrecht innerhalb eines privaten Krankenversicherers gibt es seit den 90er Jahren. Es war also genügend Zeit für alle privaten Krankenversicherer vorhanden, um funktionierende Strukturen zu schaffen, damit wechselwillige Verbraucher bei ihrem Vorhaben tatkräftig unterstützt werden. Die Unterstützung blieb jedoch meistens aus. Lieber verhinderten die Gesellschaften den Tarifwechsel tatkräftig. Uns liegen Fälle vor, in denen Fachabteilungen Gesetze nicht lesen können oder nicht lesen wollen. Vielen Wechselwilligen wurde somit der Weg in einen eventuell günstigeren Tarif verwehrt.
Wie alles andere meistens auch, rächte sich dieses Verhalten. Denn aufgrund massiver Probleme in diesem Bereich, kamen nach und nach Dienstleister auf den Markt, die gegen ein erfolgsabhängiges Honorar Unterstützung bei einem Tarifwechsel anbieten.
Mit teils wahnwitzigen Werbeversprechen locken sie Verbraucher, die ihren Tarif innerhalb der Gesellschaft ändern wollen. Aussagen wie: Sparen Sie 40 Prozent! Leistungsniveau bleibt unverändert, oder verbessert sich sogar! Vorerkrankungen spielen keine Rolle!
Das ist ja zu schön, um wahr zu sein! Nur was taugen diese Aussagen? Meines Erachtens NICHTS!
Denn eine Ersparnis von 40 Prozent ist nur in den seltensten Fällen und grundsätzlich nur unter Inkaufnahme von massiven Leistungseinbußen möglich. Auch ein ähnliches Leistungsniveau zu einer geringeren Prämie ist nur in den allerseltensten Fällen möglich. Meine Erfahrung zeigt, dass eine Reduzierung des Beitrages grundsätzlich mit einer Reduzierung von Leistungen einhergeht. Die Realität sieht somit ganz anders aus.
Für diese Beratung verlangen diese Dienstleister meist ein erfolgsabhängiges Honorar. Dieses wird fällig, wenn Du in den vom Dienstleister angebotenen Tarif gewechselt bist. Das Honorar beträgt durchschnittlich das acht- bis zwölffache der monatlichen Ersparnis plus Mehrwertsteuer.
Unterstellen wir eine durchschnittliche Ersparnis von 200 Euro pro Monat, kommen wir, ohne Mehrwertsteuer, auf ein ebenso durchschnittliches Honorar von 2.000 Euro pro Beratung. Brechen wir dieses auf einen durchschnittlichen Zeitaufwand pro Tarifwechsel von sechs Arbeitsstunden runter, kommen wir auf einen Stundenlohn von 333,33 Euro. Ich halte einen solchen Stundenlohn für völlig überzogen!
Es kann auch mehr werden, denn: je höher die Ersparnis, umso höher das Honorar. So könnte der Dienstleister dazu neigen, eine möglichst hohe Ersparnis zu realisieren, um den Verdienst nach oben zu schrauben. Nur die Leistungen, die bleiben auf der Strecke.
Im Klartext heißt das: Finger weg von solchen Dienstleistern. Eine seriöse Beratung erhaltet Ihr unter anderem von den Verbraucherzentralen und von behördlich zugelassenen Versicherungsberatern, die ein festes und vorab vereinbartes Honorar nehmen. BdV-Mitglieder können sich gerne an mich wenden.