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BdV in Europa

Mehr als nur ein neuer Verhaltenskodex für Vertriebe: Die neuen „POG Guidelines“ von EIOPA

Mehr als nur ein neuer Verhaltenskodex für Vertriebe: Die neuen „POG Guidelines“ von EIOPA

 18.01.2016  BdV in Europa  0 Kommentare  Christian Gülich

Die kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete neue Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD – Insurance Distribution Directive) wirft ihre Schatten voraus. So werden u. a. neue Anforderungen an die Produktbeaufsichtigung und Geschäftsorganisation  (Product Oversight and Governance requirements  - POG ) von Versicherern und Vertrieben formuliert. Was verbirgt sich dahinter?

© BdV


Im Kern geht es dabei um Produktentwicklungsprozesse und ihre Beaufsichtigung durch die Versicherer (als Produkthersteller) und durch die Vertriebe (als Vermittler und Produktverkäufer). Um genauer zu verstehen, was damit gemeint ist, kann auf zwei Entwürfe von vorbereitenden POG-Leitlinien (preparatory guidelines) der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zurückgegriffen werden, die diese für die Produkthersteller im Oktober 2014 und für die Vertriebe im Oktober 2015 veröffentlicht hat (als Konsultationspapiere).

Die Leitlinien umfassen u. a. folgende Regulierungsbereiche:

  • Bestimmung eines Zielmarktes von Kunden, für den das Versicherungsprodukt als geeignet erscheint;
  • Bestimmung von Kundenzielmärkten, für die das Versicherungsprodukt nicht geeignet ist;
  • Umfassende Produktschulung sowie Information des Herstellers für den Vermittler/Vertrieb über die festgelegten sowie die ausgeschlossenen Kundenzielmärkte, damit diese ihre Vertriebsstrategien hierauf ausrichten können;
  • Durchführung von Produkttests vor der Markteinführung (z.B. Performances von Lebensversicherungen unter verschiedenen Stress-Szenarien) durch den Produkthersteller;
  • Festlegung einer Vertriebsausrichtung bzw. einer umfassenden Vertriebsstrategie, welche Produkte und Dienstleistungen den Kundenzielgruppen durch einen Vermittler / Vertrieb überhaupt angeboten werden;
  • Vermeidung bzw. Offenlegung von Interessenkonflikten vor allem durch Vergütungsvereinbarungen zwischen Produkthersteller und Vermittler / Vertrieb.
  • Laufende Produktüberprüfungen durch den Produkthersteller und gleichzeitige Berichterstattung des Vertriebs an den Produkthersteller, ob ein Produkt mit den Zielen, Interessen und Charakteristiken der Kundenzielgruppe noch übereinstimmt;

Diese Auflistung der Regulierungsbereiche ist nicht vollständig, zeigt aber an, wie ernst es den europäischen Finanzaufsichtsbehörden mit dem Verbraucherschutz ist. Manche Branchenvertreter sprechen deshalb schon vom Ende der freien Produktentwicklung oder gar von einer Rückkehr zur Produktgenehmigung durch die Aufsichtsbehörden, was natürlich nicht der Fall ist. Eindeutig wird allerdings durch diese formuliert, dass der Mangel an der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Kunden sowie ein schlechtes Produktdesign ursächlich für das Problem der Kundenschädigung (customer detriment) sind.

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) hatten bereits im November 2013 ein gemeinsames Papier zur Produktbeaufsichtigung und ordentlichen Geschäftsorganisation veröffentlicht. EIOPA vollzieht somit für den Versicherungsbereich nur das, was die Londoner Bankenaufsicht EBA und die Pariser Börsen- und Wertpapieraufsicht ESMA jeweils für ihre Bereiche schon vorgelegt hatten. Hinzu kommt, dass unter Solvency II für die Versicherer umfangreiche Governance-Vorschriften bestehen, auf die sich die POG-Leitlinien für Produkthersteller ebenfalls beziehen.


Mit Spannung kann also der endgültigen Ausformulierung dieser Leitlinien entgegengesehen werden, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 von EIOPA verabschiedet werden. Sie könnten auch in weitere EU-Verordnungen (Level 2) im Zuge der Umsetzung und Konkretisierung der Vertriebsrichtlinie IDD einfließen. Auf alle Fälle können aus Verbrauchersicht diese EU-Regulierungsvorhaben eindeutig unterstützt werden, denn sie würden zumindest für den deutschen Versicherungsmarkt eine echte Innovation und Stärkung der Verbraucherrechte bedeuten.


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