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Ein Stück Geschichte des Versicherungswesens – Die Staatliche Versicherung der DDR

Ein Stück Geschichte des Versicherungswesens – Die Staatliche Versicherung der DDR

 07.03.2019  BdV hilft!  3 Kommentare  Marco Piotraschke

© Chickenonline / Pixabay

Was war die Staatliche Versicherung der DDR überhaupt?

Die Staatliche Versicherung der DDR genoss das Privileg eines Zwangs-Monopolisten. Anders als in der Bundesrepublik der 1980er Jahre hatten Versicherungskund*innen keine Qual der Wahl zwischen zirka 600 verschiedenen Versicherungsunternehmen. Dies verbot die Sowjetische Besatzungszone in Deutschland, durch den Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD)1. Nun galt ab 1969 eine staatliche Versicherungsanstalt als einziger Versicherer in der DDR.

Die Bürger*innen der DDR wurden aufgrund der Monopolstellung alle gleich privat versichert. Ein Paradebeispiel ist hierbei die Kraftfahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung). Jede/r Besitzer*in eines Autos war per Gesetz automatisch gegen Haftpflichtschäden versichert.

Die Staatliche Versicherung der DDR war zuständig für folgende Versicherungssparten:

- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Private Haftpflichtversicherungen
- Lebens- und Unfallversicherung
- KfZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Weitergehende Versicherungen, beispielsweise die Krankenversicherung, waren nur für 10 Prozent der Gesamtbevölkerung zugänglich.

Wie ist es aber gelungen zwei so unterschiedliche versicherungswirtschaftliche Systeme zusammenzuführen?

Nach dem Mauerfall am 09.11.1989 konnte schnell eine rechtliche Einigung erzielt werden.

Im Einigungsvertrag wurde das Monopol der Staatlichen Versicherung aufgehoben. Es konnte nun durch die beginnende Öffnung des Marktes ein Wettbewerb entstehen. Die sozialistische Planwirtschaft war somit im Versicherungswesen weitgehend abgeschafft und es galt nun das Prinzip Marktwirtschaft.

Damit jedoch die DDR-Bürger*innen durch den damaligen großen Ansturm der westlichen Versicherer nicht überfordert wurden, erließ die Versicherungsaufsichtsbehörde zahlreiche Sonderregeln zum Schutz der DDR-Bürger*innen. Ein Beispiel hierbei ist die Widerrufsmöglichkeit von 10 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice.

In Ostdeutschland gab es Schätzungen zu Folge zirka 30 Millionen Versicherungsverträge2, wovon bis Mitte 1990 schon drei Millionen Lebensversicherungskund*innen ihre Versicherungspolice gekündigt haben. Dies hatte zur Folge, dass die Staatliche Versicherung der DDR vor dem Ende stand. Anfang März/1990, übernahm die Allianz die Privatkundensparten und benannte die Staatliche Versicherung der DDR in „Deutsche Versicherungs-AG“ bzw. „Deutsche Lebensversicherungs-AG“ um.
Durch die Übernahme der Allianz fürchteten viele Versicherungsgesellschaften die Marktdominanz der Allianz. Die Folge hieraus war, dass viele Versicherungsvermittler*innen, Makler*innen und Vertreter*innen in den Osten reisten und versuchten, ein möglichst großes Stück des Gesamtvolumens abzubekommen.

Zu Beginn des Jahres 1991 mussten alle ostdeutschen Kfz neu versichert werden. Schätzungen zufolge beliefen sich die Neuabschlüsse um 3 Millionen Verträge.

Wie sah der Versicherungsschutz bei der Staatlichen Versicherung der DDR aus?

Ein wesentliches Produkt der Staatlichen Versicherung war die Haushaltsversicherung.

In einem alten Fachbuch aus der DDR3 heißt es zur Haushaltsversicherung:

„Die Haushaltsversicherung ist die verbreiteste Form der freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherung der Bürger. Die Tatsache, dass mehr als 95 Prozent aller Haushalte in der DDR versichert waren – mit dieser Versicherungsdichte nahm die DDR auch International eine Spitzenstellung ein – beweist, dass die Haushaltsversicherung den Versicherungsbedürfnissen der Bürger weitgehend entspricht.“

Die hohe Marktdurchdringung kam daher zustande, weil innerhalb der Haushaltsversicherung folgende Produkte eingeschlossen waren:

- Hausratversicherung für private Haushalte
- Haftpflichtversicherung*
- Sowie eine Reisegepäckversicherung

In der Haftpflichtversicherung waren sämtliche privaten Risiken abgedeckt, die hätten auftreten können.

Auch gab es für das Haus, sowie die Nebengebäude eine Wohngebäudeversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR.

Durch die Übernahme der Allianz wurden viele Verträge der Staatlichen Versicherung der DDR übernommen. Noch heute gibt es ca. 450.000 Verträge, die den speziellen Versicherungsumfang von damals genießen. Insbesondere die Wohngebäudeversicherung weist durch die gesondert abschließbare Elementarschadenversicherung (Bsp. Sturmflut) einen sehr hohen Versicherungsschutz auf, der heute auf dem Markt nicht mehr zu finden ist.

Welche Übergangsregelungen gab es?

Im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde folgendes unter Punkt 45 § 2 – Übertragung von Rechten und Pflichten der „Staatlichen Versicherung der DDR“ festgeschrieben:

„Auf die Anstalt (Treuhandanstalt) werden hiermit die Rechte und Pflichten des Versicherers aus den privaten Versicherungsverhältnissen übertragen, die bis zum 30. Juni 1990 bei dem unter der Firma "Staatliche Versicherung der DDR handelnden Versicherungsunternehmen entstanden“.

Diese Regelung galt bis zum 31.08.19904 bis das Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der DDR (Artikel 1a), erlassen wurde, zur Errichtung und Abwicklung der „Staatlichen Versicherung der DDR“.

Fortan trug die Firma den Namen „Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung“.

Dieses Gesetz trat außer Kraft am 31.12.2007. Dies wurde am 24.06.19925 geändert und beschlossen. Somit hat die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die Übergangsregelungen, sowie vertragliche Bindungen aus der Staatlichen Versicherung der DDR außer Kraft treten. Zur Vereinheitlichung, sowie zur Konkretisierung einiger vertraglicher Inhalte, wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum 27.11.2007 beschlossen. Das Gesetz regelt unter anderem alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Versicherungsnehmer*innen.

Eine Unterscheidung zwischen der DDR und der Bundesrepublik (BRD) wird im VVG nicht mehr vorgenommen.

Prüfen Sie also genau!

Nach heutigem Versicherungsstandard weisen die „DDR-Verträge“ viele Versicherungslücken auf. Manche Klausel, wie zum Beispiel der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, fehlt gänzlich bei diesen Verträgen.

Ein großer Vorteil der Alt-Verträge ist allerdings die Absicherung von so genannten erweiterten Elementarschäden, beispielsweise Versicherungsschutz gegen eine Sturmflut. Vor allem bei der Oderflut 1997 und der Elbflut 2002 waren diese Policen existenzrettend.

Aus unserer Sicht kann es sich dennoch lohnen, die damaligen Verträge zu überprüfen.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne, kommen Sie einfach auf uns zu.

Quellenangaben und Hinweise:
1 Vgl. Wikipedia – Staatliche Versicherung der DDR 
2 Vgl. Literatur - Barbara Eggenkämper, Gerd Modert, Stefan Pretzlik: Die Staatliche Versicherung der DDR : Von der Gründung bis zur Integration in die Allianz. C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60375-4.
3 Vgl. Literatur – die staatliche Versicherung in der DDR – Autorenkollektiv, 3. Auflage, Herausgeber Prof. Dr. Sc. Heinrich Bader, Berlin, 1980, BN1522
4 Vgl. BGB1. II S. 885,991
5 Vfl BGB1. I S. 1389
* (besteht für Versicherungsnehmer*innen, dessen Ehegatten und deren nicht volljährigen Kinder [...], darüber hinaus auch der Besitz einer Wohnung, eines Eigenheims, eines Kleingartens, Sommer- oder Wochenendgrundstückes, aus der Haltung von zahmen Haustieren und aus der Ausübung aller Sportarten außer Motorsport.)


Kommentare
Kommentar von Mary  am  09.08.2022 17:06
Danke Reinhold! Wo steht, dass die DDR das als gesetzliche Verlustberechnung...zum Zeitpunkt des
Verlustes war die Brille keinesfalls nur 300.-€ wert sagt Fielmann. Fielmann muss die Aussage zum Wert machen und nicht eine BRD- GmbH mit erfundenen Tabellen.eine GmbH mit Schriftstücken ohne Unterschrift und der sofortigen Drohung mit Kürzung hat keine rechtliche Grundlage für Objektivität und ist der Allianz finanziell verbunden und damit nicht unabhängig. Fielmann bestreitet diese Tabelle. In der DDR wurde ein nutzbarer Wert im Verkauf als gesetzlich festgeschrieben. Ich hatte eine Meisner Vase und bekam den vollen Wiederbeschaffungswert wie im Verkaufsgespräch vertraglich gesichert beraten. An wen kann ich mich wenden?
Kommentar von Enrico Jäkel  am  30.05.2022 18:51
Sehr geehrte Damen und Herren, die UKT) eines Verwandten hat nach einem Arbeitsunfall, drückt sich vor Zahlung, sie sagt, dass es keinen Versicherungsschutz gab, sie wollen aber für einen Handkreisunfall nicht bezahlen(UKT). Wir haben eine Police von 89 auch mit Versicherungsnr. . Sehr gerne rufen Sie mich einfach mal zurück- Ich bin der Pfleger des Enrico Jäkels. 0157348948105 Herzlichen Dank Herr Schulz
Kommentar von Reinhold Hubert Rautz  am  30.11.2020 16:50
Zu Pseudonym. WIR HABEN DOCH ALLE FINGIERTE NAMEN.. SIEHE U.A. DAS "a".SO WURDE ZUM BEISPIEL "REINH0LD" MIT EINER NULL IN DER PERSONALK. GEDRUCKT. HINSICHTLICH VERSICHERUNGEN, MIETEN, ENERGIE, GILT IMMER NOCH DDR-RECHT UND NICHT "BrDE.

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