Menu
BdV hilft!

Erfolgreich mit dem Versicherer kommunizieren

Erfolgreich mit dem Versicherer kommunizieren

 11.06.2018  BdV hilft!  0 Kommentare  Claudia Frenz

Musterbriefe erleichtern die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft. Der Bund der Versicherten hat bereits einige Musterbriefe zum Download im Internet bereitgestellt, um es Verbraucher*innen einfacher zu machen, ihre Verträge zu prüfen, zu ändern oder zu kündigen. Denn was als Verbraucherschutzverein zum Tagesgeschäft gehört, ist für Versicherte mitunter mühsam und formalistischer „Kleinkrieg“.

© Sven Dichte / Pixabay

Zum Beispiel wenn es um Fragen zu unzulässigerweise berechneten Abschlusskosten eines kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages geht. Hier helfen die BdV-Musterbriefe.

Musterbrief zur Nachberechnung eines beitragsfrei gestellten Vertrags 

Musterbrief zum Nachzahlungsanspruch eines gekündigten Vertrags 

Mit ihnen können Versicherte entweder die Nachberechnung eines beitragsfrei gestellten kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags veranlassen oder die Prüfung eines Nachzahlungsanspruchs bei einem gekündigten Vertrag einfordern. Hintergrund ist das Vorgehen einiger Lebensversicherungsgesellschaften, die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit doppelt zu berechnen. Diese Praxis ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln unzulässig. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten gegen die HDI Lebensversicherung AG geklagt, die Kunden*innen eines fondsgebundenen Riester-Renten-Vertrages zweierlei Abschlusskosten berechnet hatte. Die diese Praxis stützenden Klauseln wurden vom OLG als unzulässig angesehen (Urteil vom 02.09.2016, Az. 20 U 201/15).
Zwar müssen die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden (sogenannte Zillmerung); neben den gezillmerten Kosten dürfen jedoch darüber hinaus nicht noch zusätzlich weitere laufende Abschlusskosten berechnet werden. In diesem Sinne zu viel berechnete Abschlusskosten müssen die entsprechenden Lebensversicherungsunternehmen an die Betroffenen auszahlen, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag hat der Lebensversicherer eine Neuberechnung der Versicherungssumme vorzunehmen.

Weitere Musterbriefe können Verbraucher*innen nutzen, um zum Beispiel für ihre gekündigten oder beitragsfrei gestellten kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungsverträge einen höheren Rückkaufswert und die Erstattung des Stornoabzugs zu verlangen. Das ist relevant für Verträge, die ab Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen und später gekündigt oder beitragsfrei gestellt worden sind:

Gekündigter Vertrag, Rückkaufswert und Erstattung Stornoabzug
Beitragsfrei gestellter Vertrag, Neuberechnung beitragsfreie Versicherungssumme und Gutschrift Stornoabzug

Natürlich helfen unsere Berater*innen den BdV-Mitgliedern auch gerne weiter, wenn sie Fragen zu ihren Verträgen haben.

 

 


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.