Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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So. Sind alle gut ins neue Jahr gekommen? Konfettireste und Sektkorken aufgelesen und entsorgt? Der Weihnachtsbaum an die Straße gestellt? Die Reste vom Weihnachtsstollen auch endlich aufgegessen und die Waage unterm Schrank hervorgeholt? Prima. Dann kann das neue Jahr ja kommen. Jetzt gibt es aber auch keine Ausrede mehr, die vielen guten Vorsätze für 2020 auch umzusetzen!
Dazu zählt für manche*n auch, sich nun aber endlich mal seinen Versicherungsverträgen zu widmen. Das wollte man eigentlich schon längst gemacht haben. Der Termin zum Kfz-Versicherungswechsel – der ja für die meisten gilt - wurde im November auch schon verpasst.
Ja, wir wissen, das Thema Versicherungen ist sperrig, es gibt schönere Beschäftigungen. Aber wir helfen gerne mit ein paar Tipps, was man diesbezüglich erledigen kann, damit man hier endlich ein besseres Gewissen hat.
Bevor Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen oder aber Ihren Versicherungsordner entrümpeln möchten, sollten Sie sich diese Fragen stellen:
Wenn Sie im neuen Jahr schon beim Ausmisten sind, können Sie auch gleich mal Ihre Versicherungsverträge durchschauen. Hat sich Ihre persönliche Situation geändert? Haben Sie vielleicht geheiratet? Haben Sie Ihren Hausrat erweitert? Oder haben Sie Kinder bekommen? Dann sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen. Schauen Sie doch mal in unser Infoblatt "Änderung des Familienstandes".
Dann schauen Sie doch einmal in den entsprechenden Infoblättern beim BdV, welche Kriterien ein guter Versicherungsvertrag erfüllen sollte.
Die Infoblätter finden Sie – nach den jeweiligen Risiken sortiert – unter „Hilfe und Informationen“ auf www.bundderversicherten.de
Als BdV-Mitglied können Sie außerdem unsere Musterbriefe nutzen, um mit Ihrem Versicherer zu klären, inwieweit ihr bisheriger Vertrag den BdV-Kriterien entspricht.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob er Ihnen einen aktuelleren Tarif anbieten kann, der den BdV-Kriterien entspricht.
Wenn Sie feststellen, dass Sie falsche und/oder zu teure Verträge abgeschlossen haben, dann gibt es einige Möglichkeiten für Sie, die Verträge zu beenden. Aber: Kündigen Sie bitte nicht voreilig. Viele Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode ordentlich gekündigt werden. Für manche Versicherungssparten gelten aber besondere Kündigungsregeln. Zu diesen gehören insbesondere Kfz-, Lebens- und private Krankenversicherungen. Wenn Sie den Versicherer wechseln wollen, sollten Sie erst den bisherigen Vertrag kündigen, wenn Sie einen neuen Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherungspartner abgeschlossen haben.
Einen Überblick was bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags jeweils zu beachten ist, gibt das BdV-Infoblatt „Kündigung und Widerruf“.
Und wenn Sie nicht weiterkommen oder rettungslos im Versicherungsdickicht Ihrer Ordner versinken – keine Panik. Wir sind ja auch noch da! Wir helfen unseren Mitgliedern bei Fragen oder Problemen zu ihren privaten Versicherungsverträgen. Das ist doch ganz beruhigend.
Also, ran an die Arbeit und die guten Vorsätze! Wir wünschen viel Erfolg!